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Leitfaden über Finanzierungsmöglichkeiten von Forschung und Innovation durch die EU

Anhang

Im Überblick: Was es ist

Forschungsrahmenprogramme sind das Hauptinstrument auf EU-Ebene, das speziell auf die Förderung von Forschung und Entwicklung ausgerichtet ist. Sie haben zwei große strategische Ziele: Die Stärkung der wissenschaftlichen und technologischen Basis der europäischen Industrie und die Unterstützung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit durch Forschung zur Untermauerung der EU-Politiken.

Das 7. Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (RP7 EG) läuft von 2007 bis 2013 und verfügt über ein Budget von über 50 Mrd. EUR. Die Mittel werden (zum Großteil) für Zuschüsse an Forschungsakteure in ganz Europa und darüber hinaus investiert, um so Forschung, technologische Entwicklung und Demonstrationsprojekte zu kofinanzieren. Zuschüsse werden in einem harten Wettbewerb auf der Grundlage von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und nach einem Gutachterverfahren vergeben. Somit ist eines der Schlüsselcharakteristika des RP7, wodurch es sich auch von den Strukturfonds unterscheidet, dass es keine festen nationalen oder regionalen Mittelzuweisungen gibt.

Das 7. Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich (RP7 Euratom) läuft von 2007 bis 2011 und verfügt über ein Budget von 2,75 Mrd. EUR. Es gibt eine Reihe von rechtlichen und praktischen Unterschieden zwischen dem RP7 EG und dem RP7 Euratom, die hervorgehoben werden, wo es für die Zwecke dieses Leitfadens wichtig ist. Insbesondere die Euratom-Maßnahmen zur Fusion werden hauptsächlich anhand spezieller Förderformen umgesetzt und nicht über Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen.

Um die nationalen Forschungsprogramme zu ergänzen, müssen über das RP7 finanzierte Aktivitäten einen „Europäischen Mehrwert“ enthalten. Einen zentralen Aspekt des europäischen Mehrwerts stellt die Transnationalität vieler Maßnahmen dar: Forschungsprojekte werden von Konsortien mit Teilnehmern aus verschiedenen europäischen (und anderen) Ländern durchgeführt, während Forschungsstipendien im RP7 Mobilität über Staatsgrenzen hinaus erfordern. Tatsächlich sind viele Herausforderungen in der Forschung (z. B. große Forschungsinfrastrukturen) so komplex, dass sie nur auf europäischer Ebene angegangen werden können. Allerdings gibt es auch Möglichkeiten für individuelle Teams ohne Verpflichtung zur transnationalen Zusammenarbeit. In diesem Fall liegt der „Europäische Mehrwert“ in der Anhebung des Wettbewerbs zwischen den Wissenschaftlern, die in der „Pionierforschung“ tätig sind, von der nationalen auf die europäische Ebene.

Wie ist es aufgebaut?

Die wichtigsten Bausteine des RP7 sind die spezifischen Programme: Zusammenarbeit, Ideen, Menschen, Kapazitäten und Euratom.

  • Zusammenarbeit - fördert die Kooperation zwischen Industrie und Hochschulbereich, um auf entscheidenden technologischen Gebieten eine Führungsposition einzunehmen.
  • Ideen - unterstützt Pionierforschung (verwaltet vom Europäischen Forschungsrat).
  • Menschen - unterstützt Mobilität und Laufbahnentwicklung von Forschern in und außerhalb Europas.
  • Kapazitäten - hilft bei der Entwicklung der Kapazitäten, die Europa benötigt, um zu einer florierenden wissensbasierten Wirtschaft zu werden.
  • Euratom - unterstützt europäische Forschung in den Bereichen Fusionsenergie sowie Kernspaltung und Strahlenschutz.

Aufbau und Förderbereiche des RP7 werden weiter unten im Einzelnen beschrieben.
Es sei angemerkt, dass gemeinsame Unternehmen und gemeinsame Technologieinitiativen aufgrund ihrer besonderen Natur über ihre eigenen speziellen Beteiligungsregeln verfügen können.

Aufbau und Förderbereiche des RP7

Das Programm „Zusammenarbeit“ – das Kernstück des Siebten Rahmenprogramms
Als Kernstück und bei weitem größter Komponente des RP7 fördert das Programm „Zusammenarbeit“ die Verbundforschung in Europa und anderen Partnerländern in einer Reihe thematischer Schlüsselbereiche. Diese Themen sind Gesundheit, Lebensmittel, Landwirtschaft und Fischerei, Biotechnologie, Informations- und Kommunikationstechnologien, Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und neue Produktionstechnologien, Energie, Umwelt (einschließlich Klimaänderung), Verkehr (einschließlich Luftfahrt), Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften, Sicherheit und Weltraum.
Dieses Programm umfasst außerdem die neuen gemeinsamen Technologieinitiativen und die gemeinsamen Unternehmen, bei denen es sich um industrieorientierte, groß angelegte, von mehreren Seiten finanzierte Maßnahmen handelt, die in manchen Fällen durch eine Mischung von öffentlichen und privaten Mitteln unterstützt werden. Zu den weiteren Highlights dieses Programms gehört die Koordination von Forschungsprogrammen außerhalb des Gemeinschaftsrahmens, durch die nationale und regionale Forschungsprogramme in Europa zusammengeführt werden sollen (z. B. ERA-NET), sowie die Finanzierungsfazilität mit Risikoteilung (RSFF).
Der multidisziplinären und themenübergreifenden Forschung wird besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Dazu gehören auch gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung themenübergreifender Vorschläge.

Das Programm „Ideen“ – und der Europäische Forschungsrat (ERC)
Mit dem Programm „Ideen“ fördert ein EU-Rahmenprogramm erstmalig von den Forschern selbst angeregte Forschung an den Grenzen von Wissenschaft und Technologie, unabhängig von thematischen Prioritäten. Dieses Flaggschiff des RP7 führt diese Form der Forschung nicht nur enger an ihre konzeptionelle Quelle heran, sondern erkennt auch den Wert der Pionierforschung für den wirtschaftlichen und sozialen Wohlstand der Gesellschaft an.
Das Programm „Ideen“ ist einzigartig flexibel und nutzt einen einmaligen Ansatz für die EU-Forschung, bei dem Vorschläge zu Forschungsprojekten ausschließlich auf der Grundlage ihrer Exzellenz im Rahmen eines Gutachterverfahrens ausgewählt werden. Umgesetzt wird es von dem neuen Europäischen Forschungsrat (ERC).
Die Forschungsprojekte können aus allen wissenschaftlichen oder technischen Bereichen stammen, einschließlich Technologie, Sozial-, Wirtschafts- sowie Geisteswissenschaften. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf gerade aufkommenden und sich schnell weiterentwickelnden Pionierbereichen und der interdisziplinären Forschung. Im Gegensatz zum Programm „Zusammenarbeit“ besteht keine Verpflichtung zu grenzübergreifenden Partnerschaften.

Das Programm „Menschen“ – Förderung für europäische Forscherkarrieren
Das Programm „Menschen“ bietet bedeutende Förderung für Mobilität und Laufbahnentwicklung von Forschern innerhalb und außerhalb der Europäischen Union. Es wird über kohärente Marie-Curie-Maßnahmen umgesetzt, welche die Forscher bei der Entwicklung ihrer Qualifikationen und Kompetenzen während ihrer gesamten Laufbahn unterstützen.
Das Programm umfasst Aktivitäten wie die Erstausbildung von Forschern und die Förderung des lebenslangen Lernens und der Laufbahnentwicklung, Wissenstransfer und Vernetzung. Zu den Maßnahmen dafür gehören grenzübergreifende europäische Stipendien, Erstausbildungsnetzwerke für Forscher sowie Partnerschaften zwischen Industrie und Hochschulen. Mit einer internationalen Dimension mit Partnern außerhalb der EU sollen die Laufbahnen von EU-Forschern weiterentwickelt werden, indem internationale ausgehende und eingehende Stipendien geschaffen werden, um die Zusammenarbeit mit Forschergruppen außerhalb Europas anzukurbeln.

Das Programm „Kapazitäten“ – Aufbau der wissensgestützten Wirtschaft
Das Programm „Kapazitäten“ soll bei der Stärkung und Optimierung der Wissenskapazitäten helfen, die Europa benötigt, um zu einer florierenden wissensgestützten Wirtschaft zu werden. Durch Stärkung der Forschungsfähigkeiten, der Innovationskapazitäten und der europäischen Wettbewerbsfähigkeit stimuliert es das gesamte Forschungspotenzial und die Wissensressourcen Europas.
Das Programm umfasst sechs spezifische Wissensbereiche: Forschungsinfrastrukturen, Forschung zugunsten von KMU, Wissensorientierte Regionen, Forschungspotenzial, Wissenschaft und Gesellschaft sowie Aktivitäten der internationalen Zusammenarbeit.

Das Programm „Euratom“ – angewandte Forschung und Ausbildung im Nuklearbereich
Das unter den Bestimmungen zur Forschung des Euratom-Vertrags laufende Programm „Euratom“ fördert die Entwicklung der friedlichen Nutzung der Nuklearwissenschaft und -technologie durch eine verstärkte europaweite Forschungszusammenarbeit. Seine Hauptthemen sind Forschungen zur Fusionsenergie, einschließlich der Unterstützung von ITER, sowie die Förderung von Aktivitäten im Bereich der Kernspaltung, wie etwa Forschungen zur Entsorgung radioaktiver Abfälle, Sicherheit von nuklearen Anlagen, fortschrittliche Reaktortechnologie sowie Strahlenschutz. Aufgrund der rechtlichen Besonderheit des Euratom-Vertrags stehen viele der Aktivitäten und Dienste der vier oben genannten spezifischen Programme des RP7 EG unter Euratom nicht zur Verfügung (z. B. RSFF) oder bieten keinen direkten Zugang, wenn die Forschung hauptsächlich unter den Gegenstandsbereich des Euratom-Vertrags fällt (z. B. Marie-Curie-Maßnahmen und Unterprogramme des Programms „Kapazitäten“). Wichtige Unterschiede gibt es außerdem hinsichtlich der internationalen Zusammenarbeit und beim möglichen Zugang zu Euratom-Finanzierung für Drittländer.


Weitere Einzelheiten zu allen Programmen finden Sie unter:

Förderformen

Dies sind die Projektarten, über die das RP7 durchgeführt wird. Sie ziehen sich „horizontal“ durch die spezifischen Programme und umfassen:

  • Verbundprojekte

    Verbundprojekte sind Forschungsprojekte mit klar definierten wissenschaftlichen und technologischen Zielen und spezifischen Ergebniserwartungen (wie z. B. die Entwicklung neuen Wissens oder neuer Technologien zur Verbesserung europäischer Wettbewerbsfähigkeit). Durchgeführt werden sie von Konsortien, die sich aus Teilnehmern aus verschiedenen Ländern sowie aus Industrie und Hochschulen zusammensetzen.

  • Exzellenznetze

    Die Exzellenznetze sind für Forschungseinrichtungen konzipiert, die ihre Tätigkeiten und Kapazitäten in einem bestimmten Bereich kombinieren und zusammenlegen wollen, um in diesem Bereich ein „virtuelles Forschungszentrum“ zu schaffen. Dies erfolgt anhand eines „gemeinsamen Maßnahmenprogramms“, das auf der integrierten und sich ergänzenden Nutzung der Ressourcen ganzer Forschungseinheiten, Abteilungen, Laboratorien oder großen Teams basiert.

  • Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen

    Dies sind Maßnahmen, die nicht die Forschung selbst betreffen, sondern die Koordinierung und Vernetzung von Projekten, Programmen und Strategien. Dazu gehören beispielsweise

    • Koordinierungs- und Vernetzungsaktivitäten, Verbreitung und Anwendung von Wissen
    • Studien oder Sachverständigengruppen zur Unterstützung der Umsetzung des Rahmenprogramms
    • Unterstützung des transnationalen Zugangs zu großen Forschungsinfrastrukturen
    • Maßnahmen, um die Teilnahme von KMU, der Zivilgesellschaft und ihrer Netzwerke anzuregen
  • Individuelle Projekte

    Projekte, die von individuellen nationalen oder multinationalen Forschungsgruppen unter der Führung eines „Forschungsleiters“ durchgeführt und vom Europäischen Forschungsrat (ERC) gefördert werden.

  • Förderung der Ausbildung und Laufbahnentwicklung von Forschern

    Ausbildung und Laufbahnentwicklung für Forscher aus der Europäischen Union und aus Forschungspartnerländern, mithilfe einer Reihe von Unterstützungsmaßnahmen, die nach Marie Curie benannten wurden (Programm „Menschen“: Marie-Curie-Maßnahmen).

  • Forschung für spezielle Zielgruppen – insbesondere KMU

    Forschungs- und technologische Entwicklungsprojekte, bei denen der Großteil der Forschungsarbeiten von Akteuren wie Universitäten, Forschungszentren oder sonstigen Rechtspersonen und zugunsten spezieller Gruppen, insbesondere für KMU oder Verbände der Zivilgesellschaft und ihre Netzwerke, durchgeführt wird.

Wie hoch sind die Fördermittel?

Das Programm ist mit einem Gesamtbudget von über 50 Mrd. EUR für den Zeitraum 2007-2013 ausgestattet. Der größte Teil ist für Verbundforschungsprojekte reserviert (32 Mrd. EUR). Die Grundlagenforschung erhält 7,5 Mrd. EUR, das Programm „Menschen“ verfügt über Fördermittel von 4,75 Mrd. EUR, das Programm „Kapazitäten“ über 4 Mrd. EUR und für Euratom stehen 2,7 Mrd. EUR bereit. Das RP7 wird insgesamt einen Beitrag von maximal 1 Mrd. EUR zur Finanzierungsfazilität mit Risikoteilung leisten (800 Mio. EUR aus dem Programm „Zusammenarbeit“ und 200 Mio. EUR aus dem Programm „Kapazitäten“ (Forschungsinfrastrukturen), der mit der gleichen Summe von der EIB ergänzt wird.

Die Förderung individueller Projekte innerhalb des RP7 basiert auf dem Prinzip der Kofinanzierung. Das bedeutet, dass die Europäische Kommission allgemein Forschung nicht durch die Vergabe von Verträgen und durch Bezahlung „erwirbt“. Sie vergibt vielmehr Zuschüsse an Projekte, und trägt damit einen Teil zu den Gesamtkosten bei. Die Ausnahme bilden die Marie-Curie-Maßnahmen, die 100 % der Personalkosten für Forscher finanziert: Der Gemeinschaftsbeitrag setzt sich aus der Erstattung der förderfähigen Kosten und aus Pauschalbeträgen wie Stückkostensätze und Pauschalfinanzierungen zusammen.

Der maximale Projektkostenfördersatz hängt von der Förderform, der Rechtsform des Teilnehmers und der Art der Aktivität ab.

  • Der übliche Fördersatz bei Aktivitäten in Forschung und technologischer Entwicklung liegt bei 50 % der förderfähigen Kosten. Bei bestimmten Rechtspersonen können bis zu 75 % der förderfähigen Kosten finanziert werden (gemeinnützige öffentliche Einrichtungen, KMU, Forschungsorganisationen sowie Hochschulen). Der Fördersatz für Demonstrationsaktivitäten beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten.
  • Für andere Aktivitäten (Konsortienverwaltung, Vernetzung, Ausbildung, Koordinierung, Verbreitung usw.) kann der Fördersatz bis zu 100 % der förderfähigen Kosten betragen. Ein 100%-Fördersatz gilt auch für Pionierforschungsmaßnahmen unter dem Dach des Europäischen Forschungsrats sowie für alle Maßnahmen des Programms „Menschen“.
Wer kann einen Antrag stellen?

Die Teilnahme am RP7 steht zahlreichen Organisationen und Einzelpersonen offen. Universitäten, Forschungszentren, multinationale Unternehmen, KMU, öffentlich rechtliche Einrichtungen, Förderstellen, sogar Einzelpersonen – alle haben die Möglichkeit, am RP7 teilzunehmen.

Grundsätzlich steht das RP7 Teilnehmern aus allen Ländern der Welt offen. Allerdings unterscheiden sich die Verfahren für die Teilnahme und die Finanzierungsmöglichkeiten für die verschiedenen Ländergruppen. Die EU-Mitgliedstaaten genießen die weitestgehenden Rechte und Zugangsmöglichkeiten zur Finanzierung. Aber auch für assoziierte Länder des RP7 gelten durch eine Reihe von rechtlichen Instrumenten (Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit, EWR-Vereinbarung und Absichtserklärungen) die gleichen Bedingungen wir für Mitgliedstaaten.1

Eine weitere wichtige Gruppe sind die Partnerländer der internationalen Zusammenarbeit (z. B. Russland und andere osteuropäische und zentralasiatische Staaten, Entwicklungsländer, Mittelmeerpartnerländer, Westbalkanländer). Teilnehmer aus diesen Ländern haben Anspruch auf Förderung unter denselben Bedingungen wie EU-Mitgliedstaaten. Die einzige Einschränkung verlangt von ihnen, dass Konsortien zuerst eine Mindestteilnehmerzahl aus Mitgliedstaaten oder assoziierten Staaten sicher stellen müssen. Die Teilnahme von Industriestaaten mit einem hohen Durchschnittseinkommen ist auch möglich, allerdings auf Basis einer Eigenfinanzierung. Fördermittel werden hier nur in Ausnahmefällen bewilligt.

Zusammenarbeit mit „Drittländern“ wird im RP7 ausdrücklich angeregt. Dabei werden folgende Hauptziele verfolgt: Förderung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit durch strategische Partnerschaften mit Drittländern in ausgewählten Bereichen der Wissenschaft, Gewinnung der besten Wissenschaftler aus Drittländern für die Arbeit in und mit Europa sowie Auseinandersetzung mit besonderen Problemen, mit denen Drittländer konfrontiert sind oder die einen globalen Charakter haben, auf der Grundlage gegenseitigen Interesses und gegenseitigen Nutzens. Schließlich bietet das RP7 im Hinblick auf Drittländer auch internationale ausgehende und eingehende Stipendien an, um die Zusammenarbeit mit Forschergruppen außerhalb Europas zu fördern.

Für einen sehr großen Teil des RP7 werden Zuschüsse nicht an einzelne Forscher oder Unternehmen vergeben, sondern an transnationale Partnerschaften. Insbesondere für die spezifischen Programme „Zusammenarbeit“ und „Kapazitäten“ sind transnationale Partnerschaften die Regel und einige der Programmmaßnahmen unter „Menschen“ finanzieren ebenfalls transnationale Partnerschaften (Erstausbildungsnetze sowie Partnerschaften und Wege zwischen Industrie und Hochschulen). Individuelle Forscher und Forschungsorganisationen können unter den Programmen „Ideen“ und „Menschen“ sowie Teilen des Programms „Kapazitäten“ gefördert werden.

RP7-Finanzierung für Unternehmen

Es sollte hervorgehoben werden, dass das RP7 nicht nur für Forscher in Forschungseinrichtungen oder im Bildungsbereich gedacht ist. Quer durch alle vom RP7 unterstützten Aktivitäten können auch Unternehmen teilnehmen. Die Marie-Curie-Maßnahme Partnerschaften und Wege zwischen Industrie und Hochschulen (IAPP) wurde speziell für kommerzielle Unternehmen entworfen. Unternehmen sind auch die Hauptakteure der Europäischen Technologieplattformen (ETP) sowie bei den gemeinsamen Technologieinitiativen (JTI).

Verbund- und Pionierforschung, Ausbildung und Laufbahnentwicklung
Im Fall des Programms „Zusammenarbeit“ sind unter anderem die folgenden Themen von besonderem Interesse für Forscher in Unternehmen: IKT, Industrielle Technologien, Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie, Verkehr (einschließlich Luftfahrt), Energie und Weltraum. Im Bereich der Pionierforschung unter dem Programm „Ideen“ werden Projekte auf der Grundlage der Exzellenz der Forschung finanziert, unabhängig davon, ob aus dem öffentlichen oder privaten Sektor, während die Beteiligung der Industrie und von KMU unter dem Programm „Menschen“ in allen Marie-Curie-Maßnahmen vorgesehen ist. Darüber hinaus enthält das RP7 eine Reihe von Maßnahmen, die speziell die Bedürfnisse von Unternehmen ansprechen.

KMU
Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ermöglicht eine besondere Maßnahme unter dem Programm „Kapazitäten“, ihre allgemeine Position durch den Aufbau von Netzwerken und Beziehungen zu internationalen Partnern, den Zugang zu Exzellenzforschungszentren und die Entwicklung von Forschung zu stärken.

Diese wird mithilfe von zwei Förderformen umgesetzt, bei denen die Schlüsselkomponente die Vergabe von Forschungsarbeiten an FTE-Akteure darstellt:

  • Forschung zugunsten von KMU wird kleine Gruppen innovativer KMU bei der Lösung gemeinsamer oder komplementärer technologischer Probleme fördern.
  • Forschung zugunsten von KMU-Zusammenschlüssen wird Zusammenschlüsse und Gruppierungen von KMU bei der Entwicklung technischer Lösungen fördern, mit denen viele KMU in bestimmten Branchen konfrontiert sind. (Siehe: http://cordis.europa.eu/fp7/capacities/research-sme_en.html)

Wissensorientierte Regionen
Das RP7 schafft neue wissensorientierte Regionen, in denen die verschiedenen Forschungspartner in einer Region zusammengeführt werden, um forschungsorientierte Cluster zu bilden. Ein forschungsorientiertes Cluster muss ein Unternehmen (einschließlich KMU), eine Forschungseinrichtung und eine regionale oder lokale Behörde umfassen. Die Förderung unter der Maßnahme der wissensorientierten Regionen soll den Mitgliedern des Clusters ermöglichen, ihre Forschungsfähigkeiten und ihr Forschungspotenzial miteinander zu verbinden und zu stärken (siehe: http://cordis.europa.eu)

Finanzierungsfazilität mit Risikoteilung
Die Verbesserung des Zugangs zu Darlehen für FTE-Maßnahmen erfordert eine öffentliche Unterstützung, um Schwächen des Marktes bei der Finanzierung riskanter Aktivitäten zu überwinden. Um dieses Problem zu bewältigen, soll eine neue Finanzierungsfazilität mit Risikoteilung (RSFF) die Deckung für private Investoren in Forschungsprojekte stärken, wobei der Zugang zu Darlehen von der Europäischen Investitionsbank (EIB) für große europäische Forschungsaktivitäten verbessert werden soll. Stufenweise wird die RSFF in jedem Mitgliedstaat und jedem mit dem RP7 assoziierten Land angeboten, um kleineren Projekten und Begünstigten (wie KMU) den Zugang zu ermöglichen. (Siehe: http://ec.europa.eu/invest-in-research/funding/funding02_en.htm; http://www.eib.org/products/loans/special/rsff/index.htm)

Wie stellt man einen Antrag?

Leider ist es nicht einfach damit getan, einen Antrag mit der Bitte um einen Zuschuss zu stellen. Es gibt eine Reihe von Schritten, denen man folgen muss.

  • Förderfähige Aktivitäten
    Es ist klar, dass die Aktivität, für die Sie Mittel benötigen, zu den Aktivitäten gehören, die unter dem RP7 finanziert werden. Normalerweise ist dies keine große Hürde. Wie oben beschrieben, ist die Bandbreite an Aktivitäten quer durch die spezifischen Programme sehr groß. Je nach Art der Forschungsinitiative gelten jedoch unterschiedliche Beteiligungsregeln. Die Bearbeitung der Fragen in der Checkliste wird Ihnen helfen festzustellen, unter welchem Teil des RP7 Sie gefördert werden können.

  • „Arbeitsprogramme“ und „Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen“
    Angesichts der großen Bandbreite an Aktivitäten, die vom RP7 abgedeckt werden, ist es nicht realistisch, dass jede Aktivität zu jeder Zeit für eine Finanzierung zur Verfügung steht. Die konkreten Pläne zur Durchführung der „spezifischen Programme“ werden von der Europäischen Kommission in den jährlichen „Arbeitsprogrammen“ bekannt gegeben. Diese Arbeitsprogramme enthalten den Zeitplan für die „Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen“, allgemein einfach als „Aufforderungen“ oder „Aufrufe“ bezeichnet, die während eines Jahres veröffentlicht werden sollen. Jede Aufforderung deckt üblicherweise einen speziellen Forschungsbereich ab. Damit Ihre Idee für eine Finanzierung zu einem bestimmten Zeitpunkt berücksichtigt werden kann, muss eine entsprechende Aufforderung offen sein.

  • Veröffentlichung von Aufforderungen
    Alle Aufrufe werden im Amtsblatt der EU (der offiziellen Quelle für EU-Dokumente) angekündigt. Das jährliche Arbeitsprogramm und der Volltext der Aufrufe werden im Teilnehmerportal veröffentlicht.

  • Einreichung eines Vorschlags
    Sie antworten auf einen Aufruf, indem Sie ihren Vorschlag einreichen. Vorschläge können zu jedem Zeitpunkt nach Eröffnung des Aufrufs zur Vorschlagseinreichung und bis zur (streng einzuhaltenden) Abgabefrist eingereicht werden. Der Leitfaden für Antragsteller für den betreffenden Aufruf wird Sie durch das Verfahren leiten und Sie auf weitere nützliche Dokumente aufmerksam machen. Das Teilnehmerportal verfügt über Online Tools, um Ihnen bei der Einreichung Ihres Vorschlags zu helfen.

  • Bewertung von Vorschlägen
    Nach Ablauf der Frist werden alle eingereichten Vorschläge von einem unabhängigen Gutachterausschuss aus anerkannten Spezialisten des betreffenden Bereiches bewertet. Der Ausschuss wird die Vorschläge auf eine Reihe von veröffentlichten Kriterien hin überprüfen, um festzustellen, ob die Qualität der Forschung eine Förderung rechtfertigt. Die wichtigsten Bewertungskriterien werden im Leitfaden für Antragsteller erläutert. 2

  • Verhandlung und Genehmigung
    War Ihr Vorschlag erfolgreich, tritt die Europäische Kommission in Verhandlungen mit Ihnen und/oder Ihrem Konsortium über die finanziellen und wissenschaftlichen/technischen Einzelheiten des Projekts ein. Zuletzt wird eine Finanzhilfevereinbarung zwischen jedem Teilnehmer und der Kommission aufgesetzt. Diese legt die Rechte und Pflichten der Begünstigten und der Europäischen Gemeinschaft fest, einschließlich des finanziellen Beitrags der EU zu Ihren Forschungskosten.
    Weitere Informationen zu allen Fragen im Zusammenhang mit den Aufforderungen (einschließlich einer schrittweisen Anleitung zur Vorschlagseinreichung, Förderfähigkeitskriterien, Bewertungen, geistige Eigentumsrechte, usw.) finden Sie immer im Leitfaden für Antragsteller.


1

Abkommen zum RP7 EG mit Island, Israel, Kroatien, Liechtenstein, der ehemaligen jugoslawische Republik Mazedonien, Norwegen, der Schweiz, Serbien und der Türkei sind seit 1. Januar 2007 in Kraft, Abkommen mit Albanien und Montenegro seit 1. Januar 2008. Derzeit als einziges Land mit dem RP7 Euratom assoziiert ist die Schweiz.

2

Sie können sich auch selber als Gutachter bewerben. Allerdings werden Sie nie für die Bewertung eines Vorschlags eingeladen, bei dem ein Interessenkonflikt für Sie besteht. Weitere Einzelheiten finden Sie unter www.cordis.europa.eu/emmfp7.

Letzte Aktualisierung: 2011 -12-01