CORDIS Archive

View the original page arrowbar Legal Noticebar Print the page
This page has been archived. It will no longer be updated.
CORDIS Fifth Framework Focus
Image

Home
EU Institutions
Commission
Council
Parliament
EcoSoc
CoReg
Member States
Other Bodies
News
Events
Speech
Documents
What's New?



fp5


NB: Obgleich die Dienststellen der Kommission alle Vorkehrungen treffen, um Irrtümer oder Auslassungen zu vermeiden, sind die verbreiteten Dokumente für die Kommission nicht bindend. Nur die im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlichte Fassung ist verbindlich.

Brussels, 12/02/1997
COM(97) 47

Arbeitspapier der Kommission

"FÜNFTES RAHMENPROGRAMM:
WISSENSCHAFTLICHE UND TECHNOLOGISCHE ZIELE"


Inhaltsverzeichnis

EINLEITUNG

AUSWAHLKRITERIEN FÜR ZIELE UND BEREICHE

DIE PROGRAMME: INHALT UND ZIELE

1. Inhalt und Aufbau

2. Wissenschaftliche und technologische Ziele
DIE PROGRAMME: DURCHFÜHRUNG UND RECHTLICHE ASPEKTE

1. Durchführung
  • Zwei wichtige Ziele: Koordinierung und Flexibilität
  • Instrumente zur Durchführung
2. Rechtliche Aspekte

DIE PROGRAMME: VERWALTUNG

SCHLUSSFOLGERUNG
EINLEITUNG

Diese zweite Arbeitspapier über das Fünfte Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung steht am Anfang einer weiteren Etappe der Ausarbeitung des Rahmenprogramms.

In der Mitteilung "Die Zukunft gestalten" vom 10. Juli 1996 schlug die Kommission die großen Leitlinien für das Fünfte Rahmenprogramm vor. Die Kommission brachte darin ihre Absicht zum Ausdruck, gegenüber den vorangegangenen Rahmenprogrammen gewisse Änderungen vorzunehmen. Diese Änderungen betreffen vor allem eine stärkere Konzentration der Arbeiten, eine bessere Kohärenz des Gesamtkonzepts und eine stärkere Berücksichtigung der Nutzung der Ergebnisse sowie der Verwaltungsaspekte.

Das erste Arbeitspapier vom 20. november enthielt Erläuterungen und präzisere Angaben zur Struktur und den Instrumenten für die Durchführung. Beide Dokumente waren Gegenstand ausführlicher Diskussionen, in denen die Richtigkeit der vorgeschlagenen Leitlinen.

In diesem zweiten Arbeitspapier sollen der Inhalt des Fünften Rahmenprogramms sowie die wissenschaftlichen und technologischen Ziele der Maßnahmen innerhalb der einzelnen Programme ausführlicher vorgestellt werden.

Ausgangspunkt für die Festlegung dieser Ziele war insbesondere eine Untersuchung der sozioökonomischen und technologischen Situation Europas sowie die Schlußfolgerungen der Bewertung der Maßnahmen, die innerhalb der früheren Rahmenprogramme durchgeführt wurden.

Zusätzlich zu dieser Mitteilung haben die Kommissionsdienststellen einige wichtige sozioökonomische und technologische Indikatoren sowie die Schlußfolgerungen der Bewertungsberichte über die Forschungstätigkeiten der Union während der letzten fünf Jahre zusammengestellt.

Dieses Arbeitspapier enthält darüber hinaus Erläuterungen zu den Kriterien für die Auswahl der Ziele, erste Angaben zu Fragen der Durchführung und Verwaltung sowie den rechtlichen Aspekten.

Im offiziellen Vorschlag für das Fünfte Rahmenprogramm, den die Kommission Ende März 1997 vorlegen wird, sollen diese sowie die finanziellen Aspekte dann voll ausformuliert werden. Die Kommission wird in diesem Dokument auch ihre endgültigen Vorstellungen vom Fünften Rahmenprogramm festlegen und dabei die Reaktionen auf dieses Arbeitspapier gebührend berücksichtigen.

AUSWAHLKRITERIEN FÜR ZIELE UND BEREICHE

Die wichtigste und eigentliche Aufgabe der Politik im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung besteht darin, den wissenschaftlichen und technologischen Fortschritt in den Dienst der Union und ihrer Bürger zu stellen. Daraus ergeben sich zwei nicht von einander zu trennende Ziele dieser Politik:

  • Sicherung und Stärkung des Forschungspotentials der europäischen Laboratorien, Hochschulen und Unternehmen innerhalb eines wirklichen "Europäischen Wissenschafts- und Technologieraums", sowie ihrer Fähigkeit, hochwertige Kenntnisse und Technologien zu entwickeln;


  • Ausrichtung der europäischen Forschungsbemühungen auf die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Ziele der Union; im Klartext heißt dies, die europäische Forschung soll in den Dienst des Bürgers und der europäischen Wettbewerbsfähigkeit gestellt werden.

Die Politik im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung gemäß Artikel 130 f EG-Vertrag beruht somit auf dem doppelten Anspruch höchster wissenschaftlicher und technologischer Qualität und direkter Relevanz für die politischen Ziele der Union.

Um diesen Anspruch zu erfüllen und einen optimalen Einsatz der öffentlichen Mittel zu gewährleisten, muß die Auswahl der Ziele und Tätigkeiten des Rahmenprogramms auf klaren und eindeutigen Kriterien beruhen.

Diese Forderung gilt ganz besonders für das Fünfte Rahmenprogramm, bei dessen Ausarbeitung unbedingt auf eine sorgfältige Auswahl und Konzentration auf eine begrenzte Anzahl von Bereichen und Zielen zu achten ist. Die Neuerung beim Fünften Rahmenprogramm besteht darin, daß bei der Festlegung der Inhalte drei Kategorien von Kriterien (1) zugrunde gelegt werden:

Kriterien im Zusammenhang mit den gesellschaftlichen Bedürfnissen

Die ausgewählten wissenschaftlichen und technologischen Ziele müssen zur Erreichung wichtiger gesellschaftlicher Ziele der Union beitragen, die den Erwartungen und Anliegen ihrer Bürger Rechnung tragen:
  • Verbesserung der Beschäftigungslage
  • Verbesserung der Lebensqualität und der Gesundheitsversorgung
  • Erhaltung und Schutz der Umwelt

Kriterien im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Entwicklung und den wissenschaftlichen und technologischen Perspektiven

Die ausgewählten wissenschaftlichen und technologischen Ziele müssen Bereiche betreffen,
  • die das Wachstum fördern und ihrerseits deutlich expandieren;
  • in denen die europäischen Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit ausbauen können und müssen;
  • in denen Perspektiven für bedeutende technologische Fortschritte vorhanden sind.

Kriterien im Zusammenhang mit dem "zusätzlichen Nutzen" eines europäischen Vorgehens und dem Subsidiaritätsprinzip

Die ausgewählten wissenschaftlichen und technologischen Ziele, die durch private Forschungsarbeiten allein gar nicht erreichbar sind, können durch ein Vorgehen und durch Maßnahmen auf europäischer Ebene besser verfolgt und verwirklicht werden,
  • da diese Strategie eine "kritische Masse" an personellen und finanziellen Ressourcen und ein Zusammenspiel der sich ergänzenden Fähigkeiten der einzelnen Länder erfordert;


  • da diese Strategie beträchtlich zur Verwirklichung der Konzepte in anderen Politikbereichen der Union beitragen kann;


  • da diese Ziele mit europäischen Problemen, mit Fragen der Normung und der Entwicklung des europäischen Raums zusammenhängen.
Tabelle 1: Auswahlkriterien

Durch die Anwendung der Kriterien konnten insbesondere ermittelt werden:

- die sechs großen prioritären Bereiche, die in der Mitteilung "Die Zukunft gestalten" vorgestellt wurden;

- die wissenschaftlichen und technologischen Ziele der Tätigkeiten, die innerhalb der den Prioritäten entsprechenden Bereiche durchgeführt werden könnten.

Diese Kriterien werden auch bei der weiteren Ausarbeitung des Rahmenprogramms angewendet und werden dafür sorgen, daß bei der detaillierten Festlegung der spezifischen Programme und ihrer Arbeitsprogramme die Forderung nach Auswahl und Konzentration erfüllt werden kann. Dies gilt auch für die Auswahl der den Zielen am besten entsprechenden Vorschläge. Die Kriterien sollen darüber hinaus die Bewertung der Programme erleichtern.



(1) Aus Gründen der Klarheit werden diese Kriterien getrennt aufgeführt; zwischen einigen von ihnen besteht jedoch ein enger Zusammenhang (z.B. Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung).


Image
Die nächste Seite
Image

ProgrammesCORDISCommentsAbout©