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NB: Obgleich die Dienststellen der Kommission alle Vorkehrungen treffen, um Irrtümer oder Auslassungen zu vermeiden, sind die verbreiteten Dokumente für die Kommission nicht bindend. Nur die im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlichte Fassung ist verbindlich.

Brussels, 12/02/1997
COM(97) 47

DIE PROGRAMME: INHALT UND ZIELE

Im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft sind vier Kategorien von Maßnahmen zur Durchführung der Politik im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung (2) vorgesehen. Der Aufbau des Fünften Rahmenprogramms geht auf dieses Schema zurück. In diesem Kapitel werden die Abstimmung der geplanten Maßnahmen auf diese vier Aktionsbereiche sowie die wissenschaftlichen und technologischen Ziele der Tätigkeiten erläutert.

1. Inhalt und Aufbau

In ihrem ersten Arbeitspapier vom 20. November 1996 hatte die Kommission vorgeschlagen, das Fünfte Rahmenprogramm in sechs Programme zu gliedern, die den sechs in der Mitteilung "Die Zukunft gestalten" ermittelten Prioritäten entsprechen. Die ersten drei Programme (die "thematischen" Programme) sind Programme auf dem Gebiet der Forschung und technologischen Entwicklung, die dem ersten im Vertrag genannten Aktionsbereich entsprechen. Die drei anderen Programme (die "horizontalen" Programme) decken die Aktionsbereiche II, III und IV des Vertrags ab.

Drei "thematische" Programme

Erforschung der natürlichen und der Ressourcen des Ökosystems
"Entwicklung einer sozialen Informationsgesellschaft"
"Förderung eines wettbewerbsorientierten und nachhaltigen Wachstums"

Drei "horizontale" Programme

"Sicherung der internationalen Stellung der europäischen Forschung"
"Innovation und Einbeziehung von KMU"
"Ausbau des Potentials der Humanressourcen"

Tabelle 2: Die sechs für das Rahmenprogramm vorgeschlagenen Programme

Die "thematischen" und die "horizontalen" Programme ergänzen sich und sind eng miteinander verbunden. Im Interesse größtmöglicher Effizienz und gemäß den Empfehlungen des Bewertungsgremiums für das Rahmenprogramm wird vorgeschlagen, innerhalb der "thematischen" Programme soweit wie möglich die Ziele der Aktionsbereiche II, III und IV zu berücksichtigen. Eine der wichtigsten Aufgaben der horizontalen Programme wäre es also, bei der Durchführung des Rahmenprogramms die Koordinierung der Tätigkeiten sicherzustellen, die auf diese Ziele ausgerichtet sind. Die "horizontalen" Programme würden somit über eigene Ziele verfügen und gleichzeitig zur harmonischen Durchführung der "thematischen" Programme (3) beitragen.

1.1 Inhalt der "thematischen" Programme

Der Aufbau der Programme soll sowohl die Konzentration der Forschungsanstrengungen auf eine begrenzte Anzahl von Zielen als auch die Sicherung und den Ausbau der wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der Union ermöglichen. Die drei Programme umfassen daher erstens eine Reihe von "Schlüsselmaßnahmen" und zweitens allgemeine Tätigkeiten zur Entwicklung generischer Technologien und im Bereich der Grundlagenforschung und drittens Maßnahmen zur Förderung der Forschungsinfrastrukturen.

(i) Schlüsselmaßnahmen

Das Ziel dieser Maßnahmen ist die Umsetzung globaler Konzepte in Themenbereichen, die gesellschaftliche und wirtschaftliche Prioritäten der Union betreffen. Dabei sollen eine breite Palette von Fachgebieten, Technologien und Kenntnissen einbezogen und Engpässe jeglicher (wissenschaftlicher, technologischer und sozioökonomischer) Art angegangen werden, die der Lösung der betreffenden Probleme im Weg stehen. Die Erfahrungen während der ersten Zeit der Durchführung des Vierten Rahmenprogramms zeigen, daß ein Fünftes Rahmenprogramm mit einer begrenzten Anzahl weiter gefaßter Programme und kohärenteren, effizienteren Verwaltungsverfahren die Durchführung der Maßnahmen vereinfachen würde.

Die Durchführung der "Schlüsselmaßnahmen" stützt sich auf die Erfahrungen der innerhalb des Vierten Rahmenprogramms eingerichteten Task Forces. Die Festlegung des genauen Inhalts der Schlüsselmaßnahmen sowie die Überwachung ihrer Durchführung erfolgt in enger Abstimmung mit den Forschungsakteuren sowie den späteren Nutzern. Hierbei sind die Modalitäten so zu definieren, daß ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Herstellern und Nutzern der Kenntnisse und Technologien gewährleistet ist.

Zu den Zielen zählt auch die Schaffung eines umfassenden Wissenschafts- und Technologieraums in den betreffenden Bereichen mit Hilfe öffentlicher und privater europäischer und einzelstaatlicher Gelder. Im Zuge der Durchführung der Schlüsselmaßnahmen sollen gezielte Großprojekte festgelegt und eingeleitet werden.

Ausgehend von einer Analyse der Erfordernisse, denen am effizientesten auf Unionsebene entsprochen werden kann, wurden 16 Themen für Schlüsselmaßnahmen vorgeschlagen (4).

(ii) Allgemeine Tätigkeiten zur Entwicklung generischer Technologien und im Bereich der Grundlagenforschung

Diese Tätigkeiten stellen die "klassische" Komponente der Forschungsprogramme der Union dar und nehmen darin breiten Raum ein; die Themen müssen jedoch sehr sorgfältig ausgewählt werden. Diese Tätigkeiten sollen die Schlüsselmaßnahmen abrunden. Sie erstrecken sich auf Themen, die mit den Programmzielen zusammenhängen, sich jedoch von denen der Schlüsselmaßnahmen unterscheiden, oder auf Themen, die denen der Schlüsselmaßnahmen entsprechen, wobei insbesondere grundlegende Aspekte abgedeckt werden, die dort nicht berücksichtigt sind.

Die Tätigkeiten zur Entwicklung generischer Technologien und im Bereich der Grundlagenforschung ergänzen und unterstützen somit die Schlüsselmaßnahmen. Sie leisten einen Beitrag zur Erreichung der Programmziele sowie zur Durchführung der Politik der Union im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung als Ganzes: eine ihrer grundlegenden Aufgaben besteht darin, den Fluß von Ideen, Kenntnissen und technologischen Fähigkeiten in den verschiedenen Programmbereichen auf Unionsebene zu sichern und auszubauen.

(iii) Förderung der Forschungsinfrastrukturen

In den meisten von den drei Programmen abgedeckten Bereichen sind für die Durchführung der Forschungstätigkeiten unterschiedliche Infrastrukturen wie Großforschungsanlagen, Netze oder Spitzenforschungszentren erforderlich. Im Interesse einer effizienten Auslastung dieser Infrastrukturen in bezug auf Kosten/Nutzen und einer besseren Kohärenz der europäischen Forschung soll die Verbesserung der Nutzung dieser Infrastrukturen auf europäischer Ebene stärker als in der Vergangenheit gefördert werden.

1.2 Inhalt der "horizontalen" Programme

Die "horizontalen" Programme sind am Schnittpunkt der Forschungspolitik der Union mit ihrer Politik in den Bereichen Außenbeziehungen, Innovation, allgemeine und berufliche Bildung sowie Förderung der Mobilität der Bürger angesiedelt. Sie umfassen folgende Komponenten:

  • Tätigkeiten, die direkt mit den innerhalb der "thematischen" Programme zum jeweiligen Ziel durchgeführten Tätigkeiten zusammenhängen und in Form von Koordinierungs-, Unterstützungs- und Begleitmaßnahmen durchgeführt werden;
  • Tätigkeiten im Hinblick auf die allgemeinen Ziele der Union in den Bereichen Außenbeziehungen, Innovation und Humanressourcen, die nicht innerhalb der "thematischen" Programme durchgeführt werden können.

Bei der Durchführung ist eine enge Abstimmung sowohl zwischen den sowie mit den entsprechenden Tätigkeiten der "thematischen" Programme vorgesehen.

1.3 Koordinierung

Durch die Verringerung der Programmanzahl werden einige administrative Hindernisse aus dem Weg geräumt. Die Tätigkeiten innerhalb der einzelnen Programme werden somit stärker als bisher auf die Tätigkeiten der anderen Programme ausgerichtet. Bestimmte Tätigkeiten sollen programmübergreifend durchgeführt werden.

Eine solche Strategie ist Vorbedingung für die Durchführung allgemeinrelevanter und multidisziplinärer Tätigkeiten, die auf den Arbeiten in den verschiedenen Programmen basieren. Dies gilt insbesondere für die Tätigkeiten im Bereich der Weltraumtechnologien sowie die Schlüsselmaßnahmen "Die Stadt von morgen" und "Produkte, Verfahren, Organisation"; letztere ist auch für die zwei Programme "Entwicklung einer sozialen Informationsgesellschaft " und "Förderung eines wettbewerbsorientierten und nachhaltigen Wachstums" von Interesse.

Neben einer stärkeren Berücksichtigung von Demonstrationsaufgaben und pränormativen Forschungsarbeiten sollen bei den Forschungstätigkeiten der verschiedenen Programme die Sicherheits- und Qualitätsanforderungen der Nutzer und Verbraucher bereits im Entwurfsstadiums berücksichtigt werden.

(2) Aktion I: Durchführung von Programmen für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration [...];

Aktion II: Förderung der Zusammenarbeit mit dritten Ländern und internationalen Organisationen auf dem Gebiet der [...] Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration;

Aktion III: Verbreitung und Auswertung der Ergebnisse der Tätigkeiten auf dem Gebiet der [...] Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration;

Aktion IV: Förderung der Ausbildung und der Mobilität der Forscher [...].

(3) Ein Teil der Programmtätigkeiten wird von der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) durchgeführt. In ihrer Funktion als wissenschaftlich-technisches Instrument der Kommission unterstützt sie die Durchführung die politischen Konzepte der Union dutrch ihr neutrales und unabhängiges Fachwissen.

(4) Im Rahmen der Beschreibung der verschiedenen Schlüsselmaßnahmen im folgenden Kapitel werden weitere auf den Kriterien basierende Gründe genannt. Die Übersicht in Anhang I zeigt, in welchem Maß die einzelnen Maßnahmen die Kriterien erfüllen.


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