Wirtschafts- und Sozialausschuß
STELLUNGNAHME des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu folgenden Vorlagen: "Fünftes Rahmenprogramm im Bereich Forschung und technologische Entwicklung (1998-2002) Arbeitspapier der Kommission zu den spezifischen Programmen: Erste Elemente für die Diskussion" (KOM (97) 553 endg.)
"Acht Vorschläge für Entscheidungen des Rates über die spezifischen Programme zur Durchführung des 5. Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (1998-2002)" (KOM (1998) 305 endg./Vol. I und Vol. II)
"Zwei Vorschläge für Entscheidungen des Rates über die spezifischen Programme zur Durchführung des 5. Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft für Maßnahmen im Bereich der Forschung und Ausbildung (1998-2002)" (KOM (1998) 306 endg.)
CES 1140/98 10. September 1998
Der Wirtschafts- und Sozialausschuß
in Erwägung nachstehender Gründe
1.1 Den allgemeinen Rahmen bilden die Vorschläge der Kommission zu den spezi-fischen Programmen des Fünften Rahmenprogramms, der Gemeinsame Standpunkt des Rates vom 23. Mai 1998 zu den Vorschlägen betreffend das Fünfte Rahmenprogramm sowie die einschlägigen Stellungnahmen des Europäischen Parlaments.
1.2 Die neue Gliederung in vier thematische spezifische Programme, drei horizontale spezifische Programme und ein Programm für die GFS dient der Verwirklichung eines integrierten Ansatzes und bedeutet einen Bruch mit der bisherigen Anlage von Rahmenprogrammen.
1.3 Das neuartige Instrument der Leitaktion stellt das wesentliche, bestimmende Element dieser neuen Anlage des Programms dar, durch die eine stärkere Bündelung, eine größere Flexibilität und eine direktere Ausrichtung auf die konkreten Ziele, nämlich die Suche nach Lösungen für die Probleme der Bürger, der Unternehmen und der Gesellschaft im Hinblick auf neue Berufsbilder, neue Beschäftigungen, neue Dienstleistungen, neue Unternehmen und eine neue Wett-bewerbsfähigkeit gewährleistet wird.
1.4 Die Qualität des Produkts "Gemeinschaft" ist unerläßlich für die Wiedergewin-nung des Vertrauens der Forschungsakteure in die Durchführungsmechanismen des Fünften Rahmen-programms. Dazu bedarf es neuer Verwaltungsmethoden, neuer Verfahrensabläufe, neuer Konsulta-tionsprozesse von unten nach oben ("Bottom-up") sowie einer kurz- und mittelfristig angelegten Vorab-Folgenabschätzung der Leitaktionen.
1.5 Die inneren und äußeren Herausforderungen, denen die europäische Forschung gegenübersteht, erfordern die Bereitstellung angemessener Finanzmittel. Insbesondere bedarf es eines positiven Signals im Einklang mit dem Trend der globalen Gemeinschaftsausgaben, auch vor dem Hintergrund der Zwänge des Gesamthaushalts.
1.6 Vorab ist ein strategischer Rahmen festzulegen, der den europäischen Institutionen bei der Auswahl der technologischen Optionen hilft. Außerdem ist ein systematischer Rahmen für die Überwachung mittels Performance-Indikatoren zu schaffen, die der Validierung, Integration und Neuausrichtung der Leitaktionen im Hinblick auf einen Problemlösungsansatz ("problem solving") dienen, der wirkungsvoll und effizient ist, Außensichtbarkeit hat und einen wirklichen europäischen Mehrwert aufweist.
1.7 Notwendig ist eine offene Zusammenarbeit im Bereich der FTED mit Dritt-ländern und internationalen Organisationen, bei der Lösungen für Probleme im wechsel- und beiderseitigen Interesse gesucht werden und eine enge Koordinierung zur Wahrung der Kohärenz und zur Erreichung von Synergie-Effekten zwischen den internationalen Elementen der Leitaktionen und den Politiken der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft im Bereich der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit angestrebt wird. Dazu wäre auch ein Rückgriff auf die Artikel 130 k, 130 l und 130 n des EG-Vertrags wünschenswert.
1.8 Das Ineinandergreifen der spezifischen Programme des Fünften Rahmenprogramms und der außergemeinschaftlichen Organisationen und Initiativen im Bereich der Forschung, insbe-sondere in bezug auf EUREKA, COST und die ESA, ist weiter zu verbessern.
1.9 Von ausschlaggebender Bedeutung für den Erfolg des Fünften Rahmenprogramms ist die Förderung der Innovation und der Beteiligung der KMU in einem aktiven Rahmen für die Verbreitung und Valorisierung der FTED-Forschungsergebnisse, insbesondere im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit, das Wachstum und die Beschäftigung in Europa, um die Widersprüchlichkeiten in der europäischen Innovationslandschaft zu beseitigen.
1.10 Wichtig ist auch die Stärkung der neuen Rolle der Gemeinsamen Forschungs-stelle (GFS) als bevorzugte Beobachtungsstelle der Gemeinschaft, die sich abzeichnende wissen-schaftliche und technologische Prioritäten vorwegzunehmen vermag, die Gemeinschaftsinstitutionen in ihrer Entscheidungsfindung unterstützt, die Entwicklung einer international ausgerichteten euro-päischen FTED-Dimension fördert und angemessene Qualitätsstandards zur Unterstützung der Gemein-schaftspolitiken namentlich auf den Gebieten Normung, Meß- und Prüftechniken sowie Schutz und Sicherheit des Bürgers sicherstellt.
übermittelt dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission folgende Empfehlungen:
1.11 Der Anteil des Fünften Rahmenprogramms an den Gesamtmitteln der Gemein-schaft sollte wesentlich höher ausfallen, als vom Rat in seinem Gemeinsamen Standpunkt vorge-schlagen.
1.12 Die einzelnen Leitaktionen sind mit ausreichenden Mitteln auszustatten, so daß eine kritische Masse von Gesamtmitteln zusammenkommt, die kurz-, mittel- und langfristig Lösungen für komplexe Probleme auf der Grundlage quantifizierbarer und zeitlich festgelegter Ziele ermög-licht. Dazu wären Leitaktionen zu straffen und eventuell zusammenzulegen.
1.13 Es wäre sinnvoll, ein leistungsfähiges System für die technologische und industrielle Bewertung in der Art eines Leistungsanzeigers zu schaffen, eine Übersicht über die gemeinschaftlichen und einzelstaatlichen Maßnahmen zum Zwecke einer reibungsloseren gemein-samen Durchführung zu erstellen und in enger Verbindung mit der Leitaktion "Verbesserung der sozioökonomischen Wissensgrundlage" einen Rahmen von Performance-Indikatoren zur Überwa-chung der Programme und Leitaktionen vorzu-geben.
1.14 Effiziente Strukturen für von unten nach oben gehende Konsultationen ("Bottom-up") sollten aufgebaut werden, indem den beratenden Gruppen der Gemeinschaft ein Netz nationaler beratender Gruppen als Bezugspartner beigestellt wird, die überwachen und überprüfen, ob die Ergebnisse den strategischen Zielen entsprechen, was auch dem Ziele dient, die Bildung exklusiver Klüngel zu verhindern.
1.15 Effizienz und Transparenz eines integrierten Ansatzes sollten durch die Ein-richtung von Prospektiveinheiten, Innovationseinheiten und Koordinierungseinheiten sichergestellt werden.
1.16 Die Zuständigkeit für jede Leitaktion ist genau anzugeben, um eine klare und eindeutige Verwaltung zu ermöglichen. Dazu sollten ständige Foren für Dialog und Vergleich entwickelt werden, um die freiwillige Bildung von Projekt-Clustern zu fördern, die klar definierte, quantifizierte und zeitlich festgelegte Ziele verfolgen und deren interne Beziehungen zuvor bestimmt wurden.
1.17 Es sollten Kriterien und Modalitäten für die Bewertung der Vorschläge festgelegt werden. Sie müssen transparent und zuverlässig sein; man muß sie im voraus festgelegt und bekanntgemacht und ausreichend vereinheitlicht haben, um allen Adressaten einen bequemen und siche-ren Zugang zu verschaffen.
1.18 Neue fach- und sektorenübergreifende Managementverfahren sollten entwickelt werden, um einen koordinierten Ablauf und ein "Simultaneous Engineering" der angewandten, generischen und Grundlagenforschung sowie der Demonstration zu ermöglichen. Die KMU und die Endnutzer sind dabei in die Normungs- und Innovationsmaßnahmen sowie in die Aktionen zur Befähigung des Humanpotentials einzubinden.
1.19 Unverzichtbar sind vor allem auf internationaler Ebene Aktionen zur technolo-gischen Bewertung ("Assessment") vor, während und nach der Durchführung der Programme in jedem einzelnen Gebiet, damit die Programmpartner bei der Lösung realer Probleme im beider-seitigen Interesse daraus konkreten Nutzen ziehen können. Die dafür verwendeten Instrumente sollten vor allem konzertierte Aktionen und gemeinsame Initiativen sein.
1.20 Nötig sind Instrumente zur Förderung der Innovation und der Beteiligung der KMU. Dazu sind die koordinierende Rolle der Innovationseinheiten in jeder Leitaktion näher zu bestimmen sowie die Verwaltungsverfahren und die Regeln für die Beteiligung der KMU und ihrer Hilfs- und Vertretungsorganisationen zu rationalisieren und zu vereinfachen. "Intelligente Netze" müssen gefördert werden, die durch Benchmarking-Verfahren zur Verbreitung bewährter Praktiken beitragen. Die Mobilität von Forschern in den Unternehmen und im Rahmen des Netzes "Unter-nehmen in Europa" ist zu fördern, und die Aktivitäten für eine kooperative Forschung sind zu vereinfachen.
1.21 Die Aktionen zur Valorisierung der Humanressourcen in der Forschung sind in enger Abstimmung mit den Leitaktionen der verschiedenen thematischen Programme voranzutreiben. Die Aktivitäten müssen grundlegend neu ausgerichtet werden, um eine stärkere Verzahnung der Welt der Wissenschaft und der Welt der Wirtschaft zu erreichen, um neue Berufsbilder zu entwickeln, die in erster Linie mit der Aneignung neuer Fertigungstechnologien zusammenhängen.
1.22 Beim Euratom-Programm ist der Schwerpunkt stärker auf die Leitaktion für die Kernspaltung zu legen, um die Sicherheit der Kernkraftwerke in Europa zu verbessern, die Ausrichtung ihres Programms zur Atommüllentsorgung zu prüfen, die Wettbewerbsfähigkeit der europäische Kernindustrie zu erhöhen und das Kernfusionsprogramm trotz der gegenwärtigen Schwierigkeiten weiterhin zu unterstützen.
1.23 Die neue strategische Bedeutung der GFS muß genau definiert werden. Ihre Aufgaben im Bereich der wissenschaftlichen und technologischen Unterstützung bei der Festlegung, Durchführung und Überwachung der Gemeinschaftspolitiken sind unter den Gesichtspunkten der Unabhängigkeit und der Neutralität zu erweitern. Die GFS stellt die strategische Unterstützung im Beschlußfassungsprozeß der Gemeinschaftsinstitutionen sicher. Qualitätssicherung, Normung und der Schutz der Verbraucher müssen ebenfalls zu ihren Aufgaben gehören. Sie sollte sich gleichzeitig um die Aktivitäten in einigen Sektoren der Spitzentechnologie kümmern, um dort das Zustandekommen einer kritischen Masse, die Außensichtbarkeit und die Verwertbarkeit der Ergebnisse sicherzustellen.
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