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Wirtschafts- und Sozialausschuß

STELLUNGNAHME des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu folgenden Vorlagen: "Fünftes Rahmenprogramm im Bereich Forschung und technologische Entwicklung (1998-2002) Arbeitspapier der Kommission zu den spezifischen Programmen: Erste Elemente für die Diskussion" (KOM (97) 553 endg.)

"Acht Vorschläge für Entscheidungen des Rates über die spezifischen Programme zur Durchführung des 5. Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (1998-2002)" (KOM (1998) 305 endg./Vol. I und Vol. II)

"Zwei Vorschläge für Entscheidungen des Rates über die spezifischen Programme zur Durchführung des 5. Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft für Maßnahmen im Bereich der Forschung und Ausbildung (1998-2002)" (KOM (1998) 306 endg.)

CES 1140/98
10. September 1998

8. Direkte FTE-Aktionen Gemeinsame Forschungsstelle

8.1 Einleitung

8.1.1 Aufgrund der vom Rat am 26. April 1994 festgelegten Leitlinien für die Rolle der GFS hat diese einen viel genaueren Auftrag mit dem Ziel erhalten, für Außenstehende zugänglicher zu werden, die Dienste der Kommission und die Politiken der Union noch aktiver zu unterstützen, die Zusammenarbeit in Netzen nicht nur mit Forschungseinrichtungen und Behörden zu erweitern, sondern sich in besonderer Weise auch immer mehr in Form von Joint-ventures mit der Industrie zu engagieren, und schließlich die Offensichtlichkeit, die Transparenz und Verständlichkeit der eigenen wissenschaftlichen und technischen Aktionen effizienter zu gestalten.

8.1.2 Die institutionellen Aktionen wurden durch wettbewerbsfähige Tätigkeiten ergänzt, wie z.B. Teilnahme an Forschungsprogrammen der Gemeinschaft und an gemeinschaftlichen Hilfs- und Kooperationsprogrammen, Ausbau der Aktivitäten auf Vertragsbasis bis zu 15% des GFS-Haus-halts - Anteil, den der Ausschuß für die Höchstgrenze der tragbaren Außentätigkeit hält, ohne die Zielsetzung der GFS im Hinblick auf Unabhängigkeit und Neutralität zu gefährden.

8.1.3 Trotz der Erfolge, die auch durch externe Auswertungen unabhängiger Experten bestätigt wurden,(26) unterstreicht der Ausschuß die Bedeutung und die Notwendigkeit, der GFS eine neue und klar definierte interinstitutionelle Rolle für die strategische und wissenschaftliche Unter-stützung zuzuweisen, um die Forschungspolitiken und andere Maßnahmen der Union zu verwirkli-chen. Dabei geht es vor allem um folgende Aspekte: Unterstützung bei gemeinschaftlichen Beschluß-fassungen; Hilfe bei der Entwicklung der europäischen internationalen Dimension der FTE-Aktion; Gewährleistung eines angemessenen Qualitätsstandards zur Unterstützung der Gemeinschaftspolitik, insbesondere durch die Verstärkung der Versuchs- und Meßaktionen, der Aktionen zur paneuropäi-schen technischen Normung, zur Betrugsbekämpfung sowie zum Schutz und zur Sicherheit des Bürgers.

8.1.4 Außerdem ist der Ausschuß der Meinung, daß sich die GFS nicht mit einer zu großen Anzahl von Themen beschäftigen sollte. Vielmehr sollte sie sich gemäß der Grundidee des 5. Rahmenprogramms auf Aktionen konzentrieren, die offensichtlich sind und eine europäische und internationale Bedeutung aufweisen. Aktionen, die nach einem wohldurchdachten Subsidiaritäts-prinzip besser von nationalen Einrichtungen durchgeführt werden könnten, sollten beiseite gelassen werden.

8.1.5 Darüber hinaus muß die Aufteilung in verschiedene Institute, aus denen die GFS derzeit besteht, in dem Sinne überdacht werden, daß Institute zusammengelegt und ggf. neue gegründet werden, wobei das Risiko eines automatischen Weiterbestehens von Instituten, die nicht mehr den neuen Ausrichtungen des Rahmenprogramms entsprechen, sowie Aktivitäten in Bereichen, die zur Routine geworden sind, vermieden werden sollten.

8.1.6 Entsprechend diesen Hinweisen empfiehlt der Ausschuß, die bisherigen Aktivitäten im Lichte der allgemeinen neuen Zielrichtungen des 5. Rahmenprogramms einer Qualitäts-kontrolle zu unterziehen. Man sollte sich mehr dem Austausch mit dem Ausland öffnen, auch Netz-systeme verwenden und die europäische und internationale Dimension der Aktion der GFS weiterent-wickeln.

8.1.7 Die GFS muß in Zukunft in der Lage sein, die wirksamsten Kapazitäten der natio-nalen Forschungszentren zu vereinen, und zwar mit dem Blick auf einen für Europa zu erwartenden Mehrwert. Hierzu müssen die europäischen Wissenschaftler zu Ausbildungszeiten an GFS-Instituten ermutigt werden, was für den beruflichen Werdegang unverzichtbar ist.

8.2 Die Forschungsaktivitäten der GFS im Rahmen des 5. Rahmenprogramms

8.2.1 Der Ausschuß ist mit der Aufgabe und den allgemeinen Zielen, die die Kommission der GFS im 5. Rahmenprogramm zuweisen will, einverstanden: wissenschaftliche und technische Unterstützung bei der Bestimmung, Durchführung und Überwachung der Maßnahmen der EU. Die GFS muß die bevorzugte Beobachtungsstelle der Gemeinschaft werden, die sich abzeichnende wissenschaftliche und technologische Prioritäten vorwegzunehmen vermag. Die Tätigkeit der GFS sollte sich insbesondere auf die Prioritäten des 5. Rahmenprogramms konzentrieren, indem sie dazu beiträgt, die Ziele der Leitaktionen und generischen Forschungstätigkeiten zu erreichen.

8.2.2 Zur Erhaltung ihres hohen wissenschaftlichen Standards muß die GFS die unkon-trollierte Diversifizierung ihrer FTE-Aktivitäten vermeiden und sich auf eine begrenzte Anzahl von Bereichen beschränken, in welchen sie als treibende Kraft und als Koordinator für die Forschungs-aktionen auf den verschiedenen Ebenen fungiert. Die GFS muß ihre Position in bezug auf die Rolle der nationalen Forschungszentren klar definieren, indem sie ihre Forschungsbereiche nach dem Subsidiaritätsprinzip und nach dem Erfordernis des europäischen Mehrwerts ausrichtet.

8.2.2.1 Um Anfragen der Bürger und Institutionen beantworten zu können, erscheint es zweckmäßig, dem Vorstand der GFS ein institutionsübergreifendes beratendes Gremium an die Seite zu stellen, das eine gleichwertige Vertretung der Gemeinschaftsinstitutionen, insbesondere des Europäischen Parlaments und des Wirt-schafts- und Sozialausschusses sowie der Vertreter der Nutzer (Kunden aus der Industrie einschließlich der KMU oder Forschungszentren und -labors) gewährleistet.

8.2.3 Die Absicht der Kommission, ihre Forschungstätigkeiten auf drei große Bereiche einzuschränken, würde wahrscheinlich dem neuen Ansatz des 5. Rahmenprogramms entsprechen:

8.2.3.1 Dienste für den Bürger: Unterstützungsaktionen in den Bereichen Gesundheits- und Verbraucherpolitik, auch bei der Umsetzung sowie der Betrugsbekämpfung im Nahrungsmittelsektor. Sie würden in Überein-stimmung mit den Leitaktionen des ersten und zweiten thematischen Programms des 5. Rahmen-programms realisiert werden;

8.2.3.2 Nachhaltiges Wachstum: In Übereinstimmung mit dem 5. Umweltaktionspro-gramm der Gemeinschaft (1992-2000) sollte die GFS zur Einbeziehung der Umweltproblematik in die anderen Gemeinschaftspolitiken beitragen und dies im Einklang mit den Aktivitäten der Leit-aktionen des vierten thematischen Programms. Insbesondere sollte sie an der Festlegung der tolerierbaren Umweltverschmutzungsgrenzen teilnehmen sowie an der Bestimmung der Überwa-chungssysteme, der Ermittlung der besten verfügbaren Techniken zur Verbesserung der industriellen Fertigungsprozesse und Verringerung ihrer Auswirkungen auf die Umwelt sowie an den Studien über Klimaveränderungen. Die Tätigkeit der GFS sollte sich auf den Energie- und Verkehrssektor konzentrieren.

8.2.3.3 Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit: Die GFS muß im Rahmen dieses Themas ihre Tätigkeiten zur Förderung und Entwicklung europäischer und internationaler Normen, Standards und Verhaltenskodizes verstärken. Die Unterstützung der großen Infrastruktur-vorhaben der EU, des Mittelmeerraums und Osteuropas muß konkretisiert werden, und zwar durch den Transfer der von der GFS entwickelten Technologien an die gemeinschaftlichen Industrien, insbesondere die KMU, sowie durch Maßnahmen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit auf den Weltmärkten der aufstrebenden Industrien und zum Ausbau der wissenschaftlichen Infrastrukturen in den mediterranen Drittländern. Die Effizienz solcher Tätigkeiten soll durch Studien festgestellt werden, die die Qualität und Quantität der Technologien, die von der Forschung an die Industrie weitergegeben wurden, sowie deren Beschäftigungswirksamkeit evaluieren.

8.2.4 Der Ausschuß hält es deshalb für zweckmäßig, daß eine regelmäßige Überprüfung der Forschungsthemen der GFS vorgesehen wird, um sie während der Laufzeit des Rahmenpro-gramms im Einklang mit ihrem Auftrag, d.h. der kontinuierlichen Neudefinierung der FTE-Priori-täten der EU, neu auszurichten.

8.2.5 Der Ausschuß hat mehrmals auf das Fehlen effizienter europäischer Mechanismen für die Technologie- und Industriebewertung hingewiesen, die die Festlegung von Szenarien sichern würden, nach denen gemeinsame prioritäre Entscheidungen auf regionaler, nationaler und gemeinschaftlicher Ebene getroffen und entsprechende FTE-Strategien abgesteckt würden. Die GFS kann, wenn sie mit geeigneten Mitteln und Verfahren ausgestattet wird, mit Hilfe ihres Instituts für Technologievorausschau in Sevilla zu der Einrichtung werden, die Technologietrends im Verhältnis zum sozioökonomischen Bedarf in einer gemeinschaftlichen Dimension bewertet.

8.2.6 In diesem Sinne müßten Aktionen der technisch-wirtschaftlichen und strate-gischen Vorausschau neben den drei großen Themen, auf die sich die Forschungstätigkeit der GFS konzentrieren wird, als ebenbürtig angesehen werden, und ihnen müßten geeignete Mittel und Ressourcen zugewiesen werden. Dies müßte in engem Zusammenhang mit der Leitaktion "Verbesse-rung der sozioökonomischen Basiskenntnisse" erfolgen, die den Institutionen der EU Hinweise in Echtzeit zur Entwicklung der neuen Technologien und zum Auftreten neuer sozialer Herausforderun-gen liefert, welche es erlauben, gemeinsame prioritäre Entscheidungen auf allen Ebenen zu treffen.

8.2.7 Zu diesem Zweck müßte die GFS ein systematisches Austauschnetz für einschlä-gige vergleichbare Informationen über die Forschungstätigkeit und technologische Innovation der Union schaffen. Der Anzeiger sollte vergleichbar mit dem des Europäischen Beobachtungszentrums für die Beschäftigung sein. Das Austauschnetz müßte eng mit den Innovationszellen jeder Leitaktion und mit dem Netz der Relaiszentren verknüpft werden, die einen synoptischen Rahmen und eine Gesamtschau der Maßnahmen bieten, die von jedem Mitgliedstaat und von der EU ergriffen wurden, und somit einen systematischen Vergleich erlauben.

8.2.8 Auf diese Weise würde durch die Mitwirkung aller nationalen Instanzen bei der Festlegung der strategischen Szenarien das Erreichen eines Konsens über die gemeinschaftlichen FTE-Prioritäten erleichtert, die den wahren europäischen Mehrwert darstellen. Dies würde es ermög-lichen, die gemeinsame Forschung auf wichtige gemeinsame Ziele zu konzentrieren und das 5. Rah-menprogramm mit einem effizienten, flexiblen Instrument für den Hinweis und die Neuausrichtung auf die notwendigen Forschungsprioritäten auszustatten, die den sich wandelnden Bedürfnissen der Gesellschaft, des Bürgers und der Unternehmen entsprechen.

8.2.9 Was die Aktivitäten im Nuklearbereich betrifft, so befindet sich der Anteil der GFS-Beteiligung in deutlichem Rückgang, da die Atomenergie als eine ausgereifte Technologie betrachtet wird, wie es das Hinweisende Nuklearprogramm vorgibt, zu dem sich der Ausschuß äußern konnte.

8.2.10 Im Bereich der Atomenergie muß die GFS jedoch genaue Verpflichtungen erfüllen, die der Vertrag der Kommission auferlegt. Die Arbeit am Fusionsprogramm ist zu verringern und wird sich hauptsächlich mit der Werkstofforschung befassen. Bei der Kernspaltung wird dagegen mehr Raum für die Aktivitäten sein, die die Sicherheit, die Unfallverhütung, die Verpflichtungen aufgrund des Vertrags über die Nichtweitergabe von Atomwaffen und die Entsorgung radioaktiver Abfälle betreffen.

8.2.11 Der Ausschuß stimmt diesem Ansatz zu, empfiehlt allerdings die Vereinigung der öffentlichen und privaten Labornetze und der europäischen Forschungsgesellschaften in Zusammenarbeit mit der Industrie, insbesondere den KMU, sowie eine spezielle Zusammen-arbeit mit den Labors und Forschungsinstituten der Länder Mittel- und Osteuropas und der früheren Sowjetunion.

8.3 Finanzieller Teil

8.3.1 Der Ausschuß teilt die großen Befürchtungen der Kommission über den merklichen Rückgang der Finanzmittel, die der GFS nach dem gemeinsamen Standpunkt des Rates(27) zugestanden werden. Dies könnte die Fähigkeit der GFS, die ihr zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen, beeinträch-tigen.

8.3.2 Der Finanzbetrag, der vom Rat für die Aktivitäten der GFS vorgeschlagen wurde, beläuft sich auf 688 Mio. ECU - eine Summe, die weit unter dem Kommissionsvorschlag von 815 Mio. ECU liegt. Auch in bezug auf das Rahmenprogramm Euratom sieht der Rat eine Verringe-rung im Vergleich zum Vorschlag der Kommission von 326 Mio. ECU auf 281 Mio. ECU vor. Der Ausschuß hat sich für die Finanzmittel, die von der Kommission vorgeschlagen wurden, ausge-sprochen. Sie hätten es der GFS ermöglicht, ihre interinstitutionelle strategische Rolle wissen-schaftlicher und technischer Unterstützung bei der Verwirklichung der EU-Politiken effektiv zu verstärken.

8.3.3 Dies würde die Rolle des effizienten und unabhängigen Forschungszentrums unter-graben, das in der Lage wäre, angesichts der oft widerstreitenden Forderungen der Mitgliedstaaten der Kommission, dem Parlament und dem Rat neutrale, überstaatliche Analyseunterstützung zu bieten.

8.3.4 Sollte der Rat auf seinem Standpunkt beharren, so müssen die GFS-Aktionen nach Ansicht des Ausschusses im Interesse einer ausreichenden kritischen Masse, die den sichtbaren, konkreten Erfolg gewährleistet, in Übereinstimmung mit dem neuen Ansatz des 5. Rahmenpro-gramms auf einige musterhafte Sektoren konzentriert werden, wobei die Anzahl der GFS-Institute rationalisiert werden sollte. Eine Streuung der begrenzten Finanzmittel auf eine Vielzahl von Forschungsbereichen würde die GFS nicht nur daran hindern, in geeigneter Weise ihre Aufgaben durchzuführen, sondern wäre auch mit dem Risiko verbunden, daß ihr Ansehen und die Funktions-fähigkeit auf Gemeinschaftsebene sinkt.

8.3.5 Der Ausschuß stimmt mit der Notwendigkeit überein - die vom Europäischen Parla-ment betont, vom Rat in seinem gemeinsamen Standpunkt aber nicht aufgegriffen wurde -, daß die Aktivitäten der GFS einer regelmäßigen Bewertung anhand einer Liste notifizierter Kriterien unter-zogen werden, um den wirklichen Beitrag zu den Forschungszielen der EU zu prüfen. Der Betrag der Gemeinschaftsfinanzierung für die GFS und die Forschungsbereiche, auf die er entfallen soll, würden dann alle zwei Jahre entsprechend den Bewertungsergebnissen neu bestimmt. Dieses Verfahren würde es ermöglichen, die FTE-Aktivitäten der GFS kontinuierlich nach den neuen Entwicklungs-erfordernissen der EU auszurichten.

8.3.6 Um den Flexibilitätsbedürfnissen, die den neuen gemeinschaftlichen Ansatz kenn-zeichnen, Rechnung zu tragen, hält es der Ausschuß für notwendig, eine ausgewogene Verteilung auf folgende drei Bereiche beizubehalten: Dienste für den Bürger, Verstärkung der nachhaltigen Ent-wicklung, Unterstützung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit. Der Ausschuß macht auf die starke Benachteiligung aufmerksam, die momentan für die Aktivitäten zur Unterstützung der Wettbewerbs-fähigkeit bezeichnend ist. Diese Aktivitäten müssen jedoch - auch im Falle der GFS - ein angemes-senes Niveau wahren, auch in bezug auf die grundlegenden Aufgaben der Technologie- und Industriebewertung zur Unterstützung gemeinschaftlicher Beschlußfassungen und Entscheidungen der europäischen Industrie, der Festlegung von Entwicklungsbereichen gemeinsamer Unternehmen und der Umsetzung der Artikel 130 k, l und n des EG-Vertrages gemäß Artikel 3 der Entscheidung des 5. Rahmenprogramms.

8.3.7 Was den Euratom-Teil betrifft, so billigt der Ausschuß in Übereinstimmung mit seinen Ausführungen unter Ziffer 8.2.9 ff. die grundlegende Verteilung der Finanzmittel auf folgende Bereiche: Sicherheit bei der Kernspaltung und Materialkontrolle, Bekämpfung des illegalen Verkehrs dieser Materialien, Bekämpfung der durch radioaktives Material verursachten Umweltschäden, Ausbildung von Inspektoren und Operateuren. Jedoch sollte ein höherer Anteil, nicht niedriger als 10% der gesamten 326 Mio. ECU (ein Betrag, der auch von der Kommission vorgeschlagen wurde), der Finanzierung der Dekontamination und Entsorgung radioaktiver Abfälle gewidmet werden.



Brüssel, den 10. September 1998

Der Präsident
des Wirtschafts- und Sozialausschusses

Tom Jenkins
Der Generalsekretär
des Wirtschafts- und Sozialausschusses

Adriano Graziosi


26. KOM (1997) 149 vom 16.4.1997.
27. Mitteilung der Kommission über den gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf die Verabschiedung eines Beschlus-ses des Europäischen Parlaments und des Rates zum 5. Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Gemeinschafts-aktionen im Bereich Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (1998-2002) (Abt. (1998) 540).


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