Wirtschafts- und Sozialausschuß
STELLUNGNAHME des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu folgenden Vorlagen: "Fünftes Rahmenprogramm im Bereich Forschung und technologische Entwicklung (1998-2002) Arbeitspapier der Kommission zu den spezifischen Programmen: Erste Elemente für die Diskussion" (KOM (97) 553 endg.)
"Acht Vorschläge für Entscheidungen des Rates über die spezifischen Programme zur Durchführung des 5. Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (1998-2002)" (KOM (1998) 305 endg./Vol. I und Vol. II)
"Zwei Vorschläge für Entscheidungen des Rates über die spezifischen Programme zur Durchführung des 5. Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft für Maßnahmen im Bereich der Forschung und Ausbildung (1998-2002)" (KOM (1998) 306 endg.)
CES 1140/98 10. September 1998
BESONDERE GESICHTSPUNKTE
RAHMENPROGRAMM DER EG FÜR FORSCHUNG, TECHNOLOGISCHE ENTWICKLUNG UND DEMONSTRATION
3. 3. Erster Bereich: Durchführung der Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrations-programme
Der Wirtschafts- und Sozialausschuß weist auf folgende Aspekte des allgemeinen Rahmens zur Durchführung der spezifischen Programme hin, aus denen sich der erste Bereich zusam-mensetzt:
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Wenn die Forschungsanstrengungen auf Wachstumsziele, denen objektiv eine vorrangige Bedeu-tung zukommt, begrenzt werden, müssen auch die Zwischen- und Endergebnisse der gemein-samen Forschungsprojekte überprüfbar und bewertbar sein, damit die Forschung selbst über-prüft und neu ausgerichtet und nach Kriterien, die nicht völlig willkürlich sind, flexibel gestaltet werden kann.
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Die kritikwürdige Vervielfachung der Zahl der Leitaktionen und der Themen und FTE-Prioritäten, aus denen sich diese zusammensetzen, ist durch neue fach- und sektorenübergreifende Managementverfahren aufzufangen. Diese sorgen durch Einbindung der KMU und der End-nutzer in die Normungs-, Innovations-, Verwertungs- und Verbreitungsmaßnahmen, in die Ausbil-dung der menschlichen Ressourcen und die europäische (besonders EUREKA) und internationale Zusammenarbeit, deren Umfang von Leitaktion zu Leitaktion variiert, für einen koordinierten Ablauf der angewandten, generischen und Grundlagenforschung sowie der Demonstration.
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Der Übergang von einem individuellen Forschungswettbewerb zu einem Wettbewerb der Systeme, der alle Forschungsakteure zu gemeinsamen Bemühungen um vielfältige technologische Lösungen für die gemeinsamen Probleme des Bürgers, der Unternehmen und der Gesellschaft vereint, macht die Einrichtung von ständigen Foren für Dialog und Vergleich erforderlich. Diese sollen - als Antwort auf die klar formulierten und auf wirtschaftliche und soziale Probleme ausgerichteten Ausschreibungen - auch den freiwilligen Zusammenschluß von Akteuren um Projekte fördern, die eindeutig definierten, quantifizierten und zeitlich präzisierten Zielen dienen, wobei die geistigen Eigentumsverhältnisse und die internen Beziehungen zwischen den verschie-denen Teilnehmern, wie in den gemeinsamen Absichtserklärungen von EUREKA vorgesehen, festliegen. Solche integrierten und komplementären Projektgruppen würden eine Konzentra-tion der Mittel auf wenige Projektbündel und damit eine weiterreichende Verwaltungsautonomie und eine weniger aufwendige und dezentralere Verwaltung unter der Kontrolle der jeweiligen Beratergruppe zulassen.
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Diesen neuen Formen der Mitwirkung an den Maßnahmen der spezifischen thematischen Pro-gramme müssen mit entsprechenden Änderungen der Bewertungskriterien und -modalitäten einhergehen. Sie müssen transparent und zuverlässig sein; man muß sie im voraus festgelegt und bekanntgemacht und ausreichend vereinheitlicht haben, um allen Adressaten einen bequemen und sicheren Zugang zu verschaffen. Vor allem aber muß man bei ihrer Festlegung die Marktverhält-nisse sowie die wirtschaftlichen und sozialen Wirkungen der Forschung berücksichtigen; ebenso wie auch die Prüfer so auszuwählen sind, daß sie den neuen Kriterien des fach- und sektoren-übergreifenden Managements, die der Problemlösungsansatz mit sich bringt, entsprechen.
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Was die Zuweisung der Gemeinschaftsmittel an die vier spezifischen Programme anbelangt, so spiegelt sie die Verhältnisse bei den ursprünglich von der Kommission vorgeschlagenen drei Themen wider, zu denen sich der Ausschuß bereits äußern konnte (Stellungnahme CES 1407/97), denn die Summe aus den Beträgen für das jetzige erste Programm (2,635 Mrd. ECU) und für den Umweltteil des vierten (1,340 Mrd. ECU) entsprechen dem alten Vorschlag für das erste Programm "Erforschung der biologischen und der Ressourcen des Öko-systems"; das zweite Programm "Entwicklung einer nutzerfreundlichen Informationsgesellschaft" (3,295 Mrd. ECU) ist geblieben, wie es war; die Summe aus den Beträgen für das jetzige dritte Programm (2,895 Mrd. ECU) und für den Energieteil des vierten (980 Mio. ECU) entsprechen dem alten Vorschlag für das Programm "Förderung eines wettbewerbsorientierten und nachhal-tigen Wachstums".
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Im Falle der Mittelzuweisung für die einzelnen Leitaktionen, die generischen FTE-Maßnahmen und die Maßnahmen zum Ausbau der Infrastrukturen wäre es erforderlich, vorrangig für die ersteren Aktionen Beträge vorzusehen, die eine kritische Masse ermöglichen, damit man rasch und angemessen auf die Probleme, die sie lösen sollen, reagieren kann. Dies trifft für die Leit-aktionen "Alterung der Bevölkerung", "Landverkehrstechnologien und Meerestechnologien" und "Die Stadt von morgen" nicht zu. Auch sind einerseits die Unterschiede zwischen generischen FTE-Themen und Leitaktionen ziemlich unklar, andererseits werden manchen generischen Forschungsmaßnahmen wie dem Programm "Förderung eines wettbewerbsorientierten und nach-haltigen Wachstums" weit höhere Mittel zugewiesen als den Leitaktionen.
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Besondere Beachtung ist den Durchführungsbedingungen für jedes spezifische Programm zu schenken, zumal der Begleitung, der Koordinierung, der technologischen Zukunftsvoraus-schau und der Bewertung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen sowie den Maßnahmen mit Kostenteilung, den entsprechenden direkten Aktionen der GFS und den Verbindungsmaß-nahmen zu den nationalen Bemühungen, die den gleichen Zielen wie die Leitaktionen dienen.
3.1 Erstes spezifisches Programm "Lebensqualität und Management lebender Ressourcen"
3.1.1 Strategische Ziele
3.1.1.1 Durch die Bezugnahme auf Lebensqualität und Gesundheit werden die Vorausset-zungen für ein systematisches integriertes Konzept und für die rasche Erlangung positiver Resultate geschaffen; damit wird gleichzeitig auf die Bedürfnisse der Gesellschaft und der Verbraucher einge-gangen und die Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung gefördert, denn in den nutzenden Sektoren sind Unternehmen in großer Zahl vorhanden.
3.1.1.2 Außerdem wird damit den allgemeinen Kriterien, die dem Vorschlag der Kommis-sion zugrunde liegen und die der WSA in früheren Stellungnahmen unterstützt hat, entsprochen; dazu zählen insbesondere folgende:
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für den Bürger erkennbare und greifbare Aktion;
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Absorptionsfähigkeit der betreffenden Industriesektoren, die bereits über eine solide Struktur ver-fügen und in denen gleichzeitig allgemein auch KMU vertreten sind;
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europäischer Mehrwert in bezug auf den bereits intensiven Warenverkehr, die Globalisierung der Produktionssektoren und ihre bereits erwiesenen wissenschaftlichen Spitzenleistungen;
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Fähigkeit zur Aktivierung internationaler, europäischer und nationaler Programme;
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Verwertung der Ergebnisse in Industriegebieten, in denen die Präsenz von großen, mittleren und kleinen Unternehmen und von öffentlichen, privaten und mit Universitäten verbundenen For-schungszentren zahlreiche Nutzer und die Weitergabe der Ergebnisse an Sektoren erwarten läßt, in denen Forschung noch relativ beschränkt zum Tragen kommt (Agro-Industrie und Nahrungs-mittelproduktion).
3.1.1.3 Der Gemeinschaftsbeitrag ergänzt bedeutende Aktivitäten im nationalen Rahmen und die auf Privatinvestitionen beruhenden Aktivitäten auf seiten von Unternehmen, die beträchtliche Anteile ihres Umsatzes in Forschungstätigkeiten investieren; er bietet einen entscheidenden Impuls für die Schaffung neuer Forschungseinrichtungen mit einer daraus resultierenden Zunahme der Beschäftigung in hochqualifizierten, neuen Tätigkeitsbereichen und fördert aufgrund der multinatio-nalen Ausrichtung seiner Programme die Mobilität der Wissenschaftler.
3.1.1.4 Die Publikationen von internationalem Rang, die Anzahl der Patente und ihr Anteil an der Gesamtzahl der angemeldeten Patente, die Wettbewerbsstellung gegenüber Drittländern, die Fähigkeit, Arbeitsplätze zu schaffen und einen positiven Beitrag zur Handelsbilanz zu leisten, werden durch diese Ausrichtung auf homogenere und miteinander in Verbindung stehende Sektoren (Biotechnologie, Pharmazeutik, Agro-Industrie, Gesundheit) noch mehr gefördert.
3.1.2 Leitaktionen
3.1.2.1 3.1.2.1 Gesundheit, Ernährung und Umweltfaktoren
3.1.2.1.1 Das allgemeine Ziel, die Gesundheit der Bürger durch die Bereitstellung sicherer, gesunder und ausgewogener Lebensmittel zu fördern, darf nicht dazu führen, daß den eigentlichen Gesundheitsproblemen weniger Aufmerksamkeit geschenkt wird, denn die Forschungsanstrengungen auf diesem Gebiet sind für die Bürger vorrangig und werden von ihnen mit größter Aufmerksamkeit verfolgt.
3.1.2.1.2 Die Verbesserung der Produktionssysteme muß insbesondere die Qualität der Nah-rungsmittel, die Verringerung potentieller Risikofaktoren, die mit dem übermäßigen Einsatz chemischer Erzeugnisse für die Düngung und die Bekämpfung pathogener Organismen verbunden sind, ins Visier nehmen. Diese Aspekte werden in der gegenwärtigen Fassung unterbewertet.
3.1.2.1.3 Der Vorschlag der Erforschung der Wechselwirkungen zwischen Nahrung und Ge-sundheit müßte die Untersuchung der Auswirkungen einer natürlichen Ernährung mit aspezifischen organoleptischen Eigenschaften auf die Stimulierung des spezifischen natürlichen Immunsystems im lebenden Organismus, auf die organischen Störungen und auf die Reflexe bei psychischen und neuro-logischen Krankheiten zum Ziel haben.
3.1.2.2 3.1.2.2 Bekämpfung von Infektionskrankheiten
3.1.2.2.1 Mit der Änderung des Titels wird hervorgehoben, daß man auf die ursprüngliche Ausrichtung auf Impfstoffe verzichten will, was zu würdigen ist, da dadurch eine größere Anzahl neuer oder wieder auftretender Krankheiten erfaßt werden kann; dabei wird keinerlei Ausnahme gemacht und folglich eine Auswahl ermöglicht, die zwingend Projekten von noch höherem wissen-schaftlichen Wert zugute kommen wird.
3.1.2.2.2 Zu begrüßen ist die ausführlichere und präzisere Ausgestaltung der Aktion, die sich daraus ergibt, daß die als besonders nützlich erachteten spezifischen Forschungsaktivitäten unter den verschiedenen Gedankenstrichen herausgearbeitet wurden.
3.1.2.2.3 Bei der Zielsetzung könnten jedoch die Aspekte der Prävention weiter vertieft werden, die auf dem Gebiet der Viruserkrankungen und Infektionskrankheiten nicht nur von außer-ordentlicher Bedeutung ist, sondern auch im Hinblick auf die Kostensenkung im Gesundheitswesen den größten Erfolg verspricht, insbesondere wenn auf europäischer Ebene und nicht nur auf nationaler Ebene gehandelt wird.
3.1.2.2.4 Es wäre sinnvoll, wenn ein ausdrücklicher Hinweis auf die Bekämpfung von Aids im Hinblick auf die epidemiologische Erfassung und die Aspekte der Virusmutation/-anpassung, die neue Konzepte in der Bekämpfung von Viruskrankheiten erschließen können, wieder in den Text aufgenommen würde.
3.1.2.3 3.1.2.3 Die "Zellfabrik"
3.1.2.3.1 Die allgemeinen Ziele dieser Leitaktion im weitesten Sinne können uneingeschränkt befürwortet werden. Es besteht jedoch die Gefahr, daß der spezifische Plan zu sehr auf Produktions-prozesse und die Produk-tion einzelner Substanzen ausgerichtet wird.
Es sollte klarer herausgestellt werden, daß eine profunde Kenntnis der biologischen Prozesse erforderlich ist, um jede mögliche Auswirkung ihrer Änderung, angefangen bei den Folgen für das Ökosystem bis hin zu den wirtschaftlichen Folgen, beurteilen zu können.
3.1.2.3.2 Die in den einzelnen Gedankenstrichen genannten Forschungstätigkeiten sind klar beschrieben, sehen jedoch nicht die Möglichkeit vor, unkonventionelle Konzepte und natürliche, d.h. nicht nur synthetische Prozesse und Produkte zu ermitteln: Dieser Forschungszweig hat sich als viel-versprechend erwiesen und läßt nützliche multidisziplinäre Anwendungen zu; daher müßte er aus-drücklich genannt werden.
3.1.2.3.3 Besonders zu unterstützen ist der letzte Satz, in dem die Untersuchung neuer Modelle zur Ersetzung von Tierversuchen durch Zellkulturen vorgesehen wird.
3.1.2.4 3.1.2.4 Umwelt und Gesundheit
3.1.2.4.1 Diese Leitaktion, die nur im gemeinsamen Standpunkt enthalten ist, umfaßt For-schungsaktivitäten, die die Kommission korrekterweise unter der ersten Leitaktion aufgeführt hatte; ihr Ziel ist es, die Wechselwirkungen zwischen den genetischen, physiologischen, umweltbezogenen und sozialen Faktoren bei der Aufrechterhaltung einer guten Gesundheit weiter zu klären.
3.1.2.4.2 Der Ausschuß bekräftigt seine in der Stellungnahme(1) vom 1. Oktober 1997 vertre-tene Auffassung und fordert dazu auf, die Anzahl der Leitaktionen zu verringern und diese Leitaktion in die erste einzugliedern oder zumindest gemeinsame Strukturen zu schaffen und sie gemeinsam zu verwalten.
3.1.2.5 3.1.2.5 Nachhaltige Land-, Fischerei- und Forstwirtschaft einschließlich der integrierten Ent-wick-lung des ländlichen Raums
3.1.2.5.1 Die Ausweitung des Themas bewirkt auf der Ebene der Festsetzung strategischer Ziele keinerlei Verbesserung, da dieser Forschungsbereich sich nunmehr auf so viele Themen erstreckt, daß er eher als thematisches Programm denn als Leitaktion behandelt werden könnte.
3.1.2.5.2 Nach Auffassung des Ausschusses kommt mit dieser Ausweitung zum Ausdruck, daß eine klare Zukunftsstrategie für die Forschungssektoren, die für die Entwicklung der Wettbe-werbsfähigkeit der europäischen Unternehmen und die Steigerung der Beschäftigung förderlich sind, fehlt, was im übrigen bereits in der vorhergehenden Stellungnahme bemängelt wurde1.
3.1.2.5.3 Der Ausschuß ist sich bewußt, daß ein integriertes, multidisziplinäres Konzept nicht einfach durch Addierung von Themen erreicht werden kann, und fordert daher dazu auf, die Aktion zu überarbeiten und dabei besser auf die beschriebenen allgemeinen Kriterien einzugehen und einen europäischen Mehrwert zu gewährleisten.
3.1.2.6 3.1.2.6 Alterung der Bevölkerung
3.1.2.6.1 Das allgemeine Ziel der Prävention und Behandlung von altersbedingten Erkrankun-gen und Behinderungen kam im ersten Kommissionsvorschlag besser zum Ausdruck. Im Gemein-samen Standpunkt des Rates wird dagegen der Schwerpunkt auf Politiken und Maßnahmen verlagert, mit deren Hilfe die sozialen Kosten verringert werden können; diese Entscheidung steht teilweise im Widerspruch dazu, daß sämtliche Aspekte der Gesundheit und sozialen Sicherheit in der Zuständig-keit der einzelnen Mitgliedstaaten bleiben.
3.1.2.6.2 Das Phänomen der Alterung der Bevölkerung bringt unmittelbare Herausforderungen wie die Bekämpfung degenerativer Krankheiten (insbesondere Alzheimer und Parkinson), von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und von chronischen Erkrankungen, die in der älteren Bevölkerung erheb-lich zunehmen, mit sich. Diese sollten daher nicht unter den generischen Aktivitäten, sondern unter dieser spezifischen Leitaktion genannt werden.
3.1.2.6.3 Die klinische Forschung sollte deutlicher hervorgehoben werden, da sie für das Ver-ständnis der Absorptionsmechanismen von Pharmazeutika und der Wechselwirkungen zwischen Pharmazeutika und Nahrungsmitteln unerläßlich ist; die Ergebnisse dieser Forschung sollten letzten Endes zu einem vernünftigeren Gebrauch von Medikamenten in der Bevölkerungsgruppe, in der der Konsum von Pharmazeutika sehr hoch ist, führen.
3.1.2.6.4 Einige unter den Gedankenstrichen genannte Forschungstätigkeiten müßten korrek-terweise unter den generischen Aktivitäten genannt werden, da sie übergreifenden Charakter haben oder Basiskenntnisse für eine Vielzahl von Leitaktionen auch anderer Themen zutage fördern (hier seien demographische und epidemiologische Forschungen über ältere Menschen unter dem Gesichts-punkt der Verkehrs-, Wohnraum-, Energiequellenplanung usw. genannt).
3.1.2.6.5 Der Ausschuß fordert die Kommission auf, an der ursprünglichen Fassung dieser Leitaktion festzuhalten, da er der Auffassung ist, daß die Bedeutung der behandelten Themen eine spezifische Forschungsaktion rechtfertigt.
3.1.2.6.6 Der Ausschuß hält die Mittelausstattung für diese Leitaktion für unzureichend und fordert die Kommission auf, sie auf mindestens 12% des Betrags anzuheben, der für das erste spezifische Programm vorgesehen ist.
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