Wirtschafts- und Sozialausschuß
STELLUNGNAHME des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu folgenden Vorlagen: "Fünftes Rahmenprogramm im Bereich Forschung und technologische Entwicklung (1998-2002) Arbeitspapier der Kommission zu den spezifischen Programmen: Erste Elemente für die Diskussion" (KOM (97) 553 endg.)
"Acht Vorschläge für Entscheidungen des Rates über die spezifischen Programme zur Durchführung des 5. Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (1998-2002)" (KOM (1998) 305 endg./Vol. I und Vol. II)
"Zwei Vorschläge für Entscheidungen des Rates über die spezifischen Programme zur Durchführung des 5. Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft für Maßnahmen im Bereich der Forschung und Ausbildung (1998-2002)" (KOM (1998) 306 endg.)
CES 1140/98 10. September 1998
3.1.3 Generische Aktivitäten
3.1.3.1 Die generischen Tätigkeiten müßten die doppelte Funktion haben, zum einen neue Forschungsbereiche aufzutun und zum anderen durchsetzungsfähige Technologien zu entwickeln, die breite Anwendung finden und den Endnutzern zugute kommen(2) , und nicht nur die Leitaktionen stüt-zen, die sie ergänzen sollen.
Sie sollen dazu beitragen, in einer begrenzten Zahl vorrangiger Bereiche der For-schung und der Grundlagentechnologien den Transfer von Ideen und Kenntnissen innerhalb der EU und das technologische Potential der EU zu sichern und auszubauen.
3.1.3.2 Nicht alle Vorschläge im ersten der Programmthemen entsprechen diesen vorrangi-gen Erfordernissen; sie werden vielmehr eher als "Resttätigkeiten" definiert, d.h. als Tätigkeiten in Bereichen, die von den Leitaktionen nicht abgedeckt werden, oder greifen lediglich spezifische Pro-gramme wieder auf, die im Rahmen des 4. Rahmenprogramms eingeleitet wurden.
3.1.3.3 Die vorgeschlagenen generischen Aktivitäten
3.1.3.3.1 Der Ausschuß stellt erhebliche Unterschiede zwischen dem Vorschlag der Kommis-sion und dem gemeinsamen Standpunkt fest, daher wird er diese Punkte auch unter Berücksichtigung der vom EP in erster Lesung abgegebenen Stellungnahme einzeln analysieren.
3.1.3.3.2 * Chronische und degenerative Krankheiten (insbesondere Krebs und Diabetes), Herz-Kreislauf-Erkrankungen und seltene Krankheiten: Diese Forschungsthemen erfordern - wie zu recht erklärt wird - ein multidisziplinäres Konzept, das von der Ätiologie bis zur Diagnose, von der Prävention bis zur Therapie und zum Einsatz hochentwickelter Apparaturen reicht; sie entsprechen einem bedeutenden unmittelbaren Gesundheitsbedarf, sind von strategischer Bedeutung und für den Bürger unmittelbar erkennbar; für sie können Mittel, Technologien und Erfahrungen unterschied-licher Herkunft mobilisiert werden, wobei die EU in der angewandten Forschung und in der Entwicklung in der vordersten Front steht, und ihre praktischen Ergebnisse können sich unmittelbar auf Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit aus-wirken.
Aufgrund all dieser Merkmale wäre es gerechtfertigt, diese Themen eher bei den Leitaktionen als bei den generischen Aktivitäten einzuordnen.
3.1.3.3.3 Der Ausschuß hält an dem in der Stellungnahme vom 1. Oktober 1997 dargelegten Grundsatz fest und fordert die Kommission auf, die Aufnahme dieser Forschungstätigkeiten in die bereits bestimmten Leitaktionen - wie z.B. die chronischen und degenerativen Krankheiten in Leit-aktion iii, die Herz-Kreislauf-Erkrankungen in Leitaktion iv und die seltenen Krankheiten in Leit-aktion ii (gemäß der Anregung des EP) - vorzuschlagen.
3.1.3.3.4 * Erforschung von Genomen und genetisch bedingten Krankheiten: : Dieses Thema wird zu Recht unter den generischen Aktivitäten genannt, da es langfristig angelegt ist, auf mehrere Leit-aktionen übergreift und aufgrund der eingesetzten Technologien und Instrumente mit anderen Pro-grammthemen verknüpft ist.
3.1.3.3.5 * Neurowissenschaften: Diese Tätigkeit weist wie bereits die erste alle Merkmale auf, die eine Einordnung in eine spezifische Leitaktion rechtfertigen. Aufgrund der bereits dargeleg-ten Überlegungen wird die Kommission aufgefordert, die derzeitige Einordnung zu überprüfen und diese Tätigkeiten in passendere Leitaktionen auch anderer Programmthemen (z.B. neue Diagnose-wege durch Bildverarbeitung) einzugliedern und dabei nur Themen, die tatsächlich der Definition einer generischen Tätigkeit entsprechen, wie z.B. die Wechselbeziehungen zwischen biologischen und psychologischen Prozessen, zu den generischen Tätigkeiten zu zählen.
3.1.3.3.6 * Public-Health-Forschung und Gesundheitswesen: : Die genannten Themen sind von unbestrittener sozialer Bedeutung, sind jedoch schwer mit Forschungstätigkeiten im eigentlichen Sinne und den in den Kommissionsdokumenten genannten Charakteristika in Einklang zu bringen. Der Ausschuß schlägt vor, die Inhalte zu über-prüfen und besser auf die Bedürfnisse der Bürger und die Möglichkeiten der industriellen Verwer-tung auszurichten; dabei ist zu vermeiden, daß Mittel und Energie für Themen verschwendet werden, die den festgelegten Basiskriterien nicht entsprechen und lediglich aus Gründen der Information von Bedeutung sind (z.B. Wirksamkeit und Rentabilität der Gesundheitsförderung, Evaluierung von Gesundheitsfürsorgemodellen).
3.1.3.3.7 * Untersuchung von Fragen der biomedizinischen Ethik und der Bioethik mit Blick auf die Einhaltung der ethischen Grundprinzipien: Der Ausschuß unterstützt uneingeschränkt die von der Kommission genannte"Begründung.
Die in jenem Doku-ment beschriebenen "Ziele und FTE-Schwerpunkte" scheinen sich eher an der Vergangenheit auszu-richten, als sich etwaigen Zukunftsperspektiven zuzuwenden. Der WSA empfiehlt, die ethische Dimension als Grundlage für alle Forschungsaktivitäten zu betrachten und entsprechende Hinweise in die "Erwägungsgründe" der Programme aufzunehmen.
3.1.3.3.8 * Untersuchung der sozioökonomischen Aspekte der Biowissenschaf-ten und Bio-technologien im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung (Folgen für Gesellschaft, Wirtschaft und Beschäftigung: Das Ziel dieser Studien, die ausdrücklich im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung und somit im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Beschäftigung durchgeführt werden sollen, ist uneingeschränkt zu befürworten. Da es jedoch ein spezifisches Programmthema zur nachhaltigen Entwicklung gibt, fragt sich der Ausschuß allerdings, ob es nicht sinnvoller wäre, eine Tätigkeit, die auf die Evaluierung der sozioökonomischen Auswirkungen einer jeden im Rahmen der einzelnen spezifischen Programme des 5. Rahmenprogramms erfolgenden Forschungstätigkeit - d.h. insbesondere der Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung und die Beschäfti-gung - abzielt, unter den generischen Tätigkeiten dieses Themas einzu-ordnen.
3.1.4 Förderung der Forschungsinfrastruktur
3.1.4.1 Der WSA stimmt der "Begründung" in dem Dokument vom 5.11.97 voll und ganz zu. Es sollte jedoch auf einen angemessenen Schutz des geistigen Eigentums hingewiesen werden, da er eine unabdingbare Voraussetzung für die Verbreitung von Know-how darstellt und im Rahmen des Erweiterungsprozesses der EU entscheidende Bedeutung erlangt.
3.1.4.2 Die Bedeutung des letzten Punktes in dem Absatz "Biologische Daten und Ressour-cen" ("Einrichtungen für die klinische und präklinische Forschung") ist nicht klar. Dieses Thema wurde bereits in verschiedenen Rechtstexten auf Gemeinschaftsebene und auf internationaler Ebene behandelt, zuletzt in der Richtlinie über die "Gute Klinische Praxis" (GCP), zu der der WSA jüngst Stellung genommen hat(3) und die gegenwärtig im Europäischen Parlament erörtert wird.
3.1.4.3 Der WSA schlägt daher vor, diesen Punkt zu ändern und genauer auf die epidemio-logischen Aspekte auszurichten, die mit den Forschungsaspekten dieses spezifischen Programms zusammenhängen.
3.2 3.2 Zweites spezifisches Programm "Benutzerfreundliche Informationsgesellschaft"
3.2.1 Wissenschaftlicher und technologischer Rahmen und Ziele
3.2.1.1 Allgemeine Bemerkungen
3.2.1.1.1 Mit dem Programm über die Technologien der Informationsgesellschaft (IST) wird ein neues Konzept für die Beschäftigung mit dem Thema Informationsgesellschaft im Kontext des Rahmenprogramms eingeführt. Einerseits wurden die Konvergenzerscheinungen auf dem Gebiet der Telekommunikation, Informationstechnologie, Medien und anderen Inhalten in einem konvergenten und integrierten Konzept für Technologien, Systeme, Anwendungen und Dienste berücksichtigt. Auf der anderen Seite finden die strategischen Möglichkeiten der Informationsgesellschaft ihren Nieder-schlag in Aktionsprogrammen, in deren Rahmen das Potential der Technologien voll erschlossen werden soll.
3.2.1.1.2 Der Ausschuß befürwortet nachhaltig dieses Gesamtkonzept. Drei der vier abge-steckten Leitaktionen zu diesem Themenschwerpunkt sollen dafür Sorge tragen, daß die Bedürfnisse der einzelnen Menschen und der Unternehmen bei dem Programm über die Technologien der Infor-mationsgesellschaft zu ihrem Recht kommen. Nach Ansicht des Ausschusses ist dies der richtige Ansatz, um es Europa zu ermöglichen, wirtschaftlichen Nutzen und Wettbewerbsvorteile aus den Technologien der Informationsgesellschaft zu ziehen. Europa muß die Informationsgesellschaft verwirklichen.
3.2.1.1.3 Was die grundlegenden Technologien, Systeme und Infrastrukturen angeht, sind eine vierte Leitaktion sowie eine zusätzliche generische Aktivität über längerfristige bzw. mit höherem Erfolgsrisiko behaftete Forschung über neue und künftige Technologien vorgesehen. Bei allen vier Leitaktionen wird der Schwerpunkt sehr stark auf Software, Systeme und Anwendungen gelegt, die auf den grundlegenden Architekturen und Infrastrukturen basieren. Über diese neue Software und Systemanwendungen sollen die Nutzeffekte für die Informationsgesellschaft zustande kommen; außerdem wird es im Rahmen dieser Forschungsarbeiten um die Schlüsselthemen Nutzbarkeit, Inter-operabilität, Zuverlässigkeit und finanzielle Tragbarkeit gehen. Der Ausschuß befürwortet sehr stark diesen Ansatz, der die Fähigkeiten Europas im System- und Softwarebereich zum Tragen bringt und ihm die Möglichkeit eröffnet, im Bereich der Informationsgesellschaft an vorderster Front zu stehen.
3.2.1.1.4 Für die ersten drei Leitaktionen des Themenschwerpunkts Informationsgesellschaft sollen jeweils 17% der Forschungsmittel für diesen Themenbereich bereitgestellt werden, während die Leitaktionen für die grundlegenden Technologien mit 36% und die allgemeinen Aktivitäten für neue und künftige Technologien mit 10% bedacht werden sollen. Der Ausschuß hält dies für eine angemessene Aufteilung der Mittel, stellt indes fest, daß der IST-Bereich den größten Anteil zugeteilt bekommt. Dies erscheint gerechtfertigt, jetzt wo es darum geht, die Informationsgesellschaft in Europa zu verwirklichen.
3.2.1.2 Spezifische Aspekte
3.2.1.2.1 Die mit dem Themenschwerpunkt IST verfolgten Absichten finden die volle Zustimmung des Ausschusses. Die Realisierbarkeit des Programms bleibt jedoch abzuwarten. Der Ausschuß erkennt an, daß die neuartige Programmstruktur einen Kurswechsel der früheren Praxis darstellt, so daß greifbarere Resultate erzielt werden können. Hierzu müssen jedoch eine geeignete Strategie formuliert und ein neues Verwaltungssystem eingerichtet werden.
3.2.1.2.2 Bei der Beschreibung der strategischen Ziele des Programms wird u.a. ausgeführt, daß bei allen Leitaktionen "Bündelung und Konzertierung Mittel zur Schwerpunktsetzung, Koordi-nierung und Integration der Maßnahmen sein werden". Es ist sehr wichtig, daß dies tatsächlich geschieht, denn anderenfalls besteht die Gefahr, daß die nur in einer der Leitaktionen unterge-brachten Vorhaben nicht die für den Erfolg erforderliche kritische Masse aufweisen werden. Die Herbeiführung der kritischen Masse von Vorhaben wird jedoch eine Herausforderung für das Verwaltungssystem darstellen.
3.2.1.2.3 Die Strategiebeschreibung legt das Schwergewicht u.a. auf die europäische Wettbe-werbsfähigkeit, und außerdem werden "in diesem Programm Maßnahmen zur Förderung der Ein-führung von Technologien der Informationsgesellschaft mit der Forschung und technologischen Ent-wicklung verknüpft, damit die Bedingungen und Voraussetzungen für ihren Einsatz ganz sicher erfüllt werden". Weiter heißt es im Kommissionsdokument: "Zusätzlich zur Demonstration und Erprobung umfassen diese Arbeiten Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung und Verbreitung der Fähigkeiten, die zur Übernahme von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen nötig sind (z.B. Validierung, Bewertung, Sensibilisierung, Maßnahmen für Erstnutzer und Initiativen zur Verbreitung bester Praktiken), sowie Maßnahmen zur Konsensfindung und Normung".
3.2.1.2.4 Der Ausschuß hegt ernste Zweifel bezüglich der in der vorstehenden Ziffer 3.2.1.2.3 beschriebenen Aktionen, die sich zwar leicht beschreiben, aber sehr schwer in die Tat umsetzen lassen. Dies könnte sich als die Achillessehne der gesamten Programme zur Schaffung einer benutzerfreundlichen Informationsgesellschaft herausstellen; diese Gefahr kann allein durch ein äußerst effizientes Verwaltungssystem gebannt werden.
3.2.1.2.5 Um ein effizientes Verwaltungssystem einzurichten, müssen bestimmte Mindest-bedingungen gelten. Unter anderem müßten folgende Voraussetzungen gegeben sein:
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Die Projektauswahl muß auf der Basis einer objektiven Bewertung der Relevanz und Reproduzier-barkeit der betreffenden Forschungsarbeiten getroffen werden. Politisch motivierte Entschei-dungen sind zu vermeiden.
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Die Verwertungsmöglichkeiten müssen eines der entscheidenden Kriterien für die Projektauswahl sein.
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Die Mittelbereitstellung für die Verwertung muß mindestens ebensoviel, wenn nicht sogar noch höhere Priorität haben als die Projektfinanzierung.
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Die Projektziele müssen zeit- und ergebnismäßig absehbar sein. Die praktische Durchführbarkeit solcher Bemessungen muß ebenfalls eines der Auswahlkriterien sein.
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Besondere Berücksichtigung der KMU. Da die verfügbaren Ressourcen begrenzt sind, werden die Schulung und Einbeziehung von KMU und die Verbreitung der Ergebnisse besonderes Augenmerk erfordern.
3.2.1.2.6 Logischerweise sollte das Rahmenprogramm auf der vorhandenen IST-Basis auf-bauen. In der Kommissionsvorlage wird auf diese Basis aber weder Bezug genommen, noch diesbe-züglich eine Bewertung vorgenommen. Zu der vorhandenen Ausgangsbasis möchte der Ausschuß drei Überlegungen vortragen:
3.2.1.2.6.1 Für die Verwirklichung der Informationsgesellschaft muß es den universellen Zugang - der privaten Haushalte, der Wirtschaft, der öffentlichen Einrichtungen und der Regierung - zu einem Breitbandnetz geben. Auf diesen Punkt wurde in der WSA-Stellungnahme über Konver-genz(4)ausführlicher eingegangen. Den universellen Breitbandzugang gibt es heute noch nicht, und auch eine diesbezügliche Perspektive ist noch nicht erkennbar. Dieser Sachverhalt muß berück-sichtigt werden.
3.2.1.2.6.2 Ein beträchtlicher Teil des IST-Potentials wird heute noch gar nicht genutzt. In vielen Fällen wird gar keine weitere Forschungsarbeit benötigt, sondern ein Entwicklungsprogramm, das sich auf Anwendungen und ordnungspolitische Freizügigkeit stützt. Die im Programm über elektronischen Geschäftsverkehr enthaltenen Vorschläge betreffend die Sicherheit von Informationen sind in diesem Zusammenhang ein gutes Beispiel.
3.2.1.2.6.3 In Anbetracht der Tatsache, daß viele der Technologien gegenwärtig bereits entwickelt werden und die Entwicklungszeit äußerst lang ist, wird die Beschränkung auf die vorwett-bewerbliche Zusammenarbeit ein wesentliches Handicap sein. Dies könnte anderen Regionen, in denen andere Regeln gelten, einen wettbewerbsmäßigen Vorteil gegenüber Europa verschaffen.
3.2.1.2.7 Damit der europäische Durchschnittsbürger überhaupt etwas von den Leitaktionen hat, muß er eine entsprechende Anleitung für die Kommunikation in seiner eigenen Sprache mit den im übrigen benutzerfreundlich anzulegenden Schnittstellen zu den verschiedenen vorgesehenen Diensten bekommen. Die heutigen PCs sind für den Laien äußerst benutzerunfreundlich. Über Digitalfernsehen angebotene Dienste stecken noch in den Kinderschuhen; die Schnittstellen befinden sich noch in der Entwicklung. Das künftige drahtlose Breitbandtelekommunikationssystem UMTS wird eine ganz neue Größenordnung von Multimediaanwendungen ermöglichen und die Entwicklung neuer Schnittstellen erforderlich machen. Bei sämtlichen Leitaktionen muß es ein in sich geschlos-senes Konzept für die Kommunikation mit dem Durchschnittsbürger geben. Lösungen für ältere und behinderte Menschen sollten von ihrer einfachen Konzeption her auch Möglichkeiten für den Durchschnittsbürger beinhalten. Ohne diesen Schwerpunkt auf die Benutzerfreundlichkeit wird der Durchschnittsbürger von der Informations-gesellschaft ausgeschlossen bleiben.
3.2.1.2.8 Unter dem Blickwinkel der bevorstehenden Erweiterung der EU wurde die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit Wirtschaftsakteuren aus den beitrittswilligen Ländern offen-sichtlich außer acht gelassen. Der diesbezügliche Fragenkomplex reicht von der Berücksichtigung zusätzlicher Landessprachen bis zur Investition in künftige Breitband-infrastrukturen.
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