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Siebtes Rahmenprogramm (RP7)

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Budget

Die geänderten Vorschläge der Europäischen Kommission zum RP7 folgen der Einigung zur Mittelzuweisung zwischen dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament über einen Gesamtbetrag von 50.521 Millionen Euro, der sich wie folgt auf die spezifischen Programme aufteilt:

  • Zusammenarbeit 32.413 Millionen Euro
  • Ideen 7.510 Millionen Euro
  • Menschen 4.750 Millionen Euro
  • Kapazitäten 4.097 Millionen Euro
  • GFS (außerhalb des Nuklearbereichs) 1.751 Millionen Euro
  • Euratom (bis 2011) 2.751 Millionen Euro

Für weitere Details siehe die überarbeitete Mittelzuweisung.

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Förderformen

In allen Themenbereichen wird die Förderung für grenzüberschreitende Zusammenarbeit in folgenden Formen durchgeführt:
Zur Förderung von Maßnahmen, die in erster Linie auf der Basis von Aufrufen zur Einreichung von Vorschlägen durchgeführt werden:

1. Verbundprojekte
Förderung von Forschungsprojekten, die von Konsortien mit Teilnehmern aus verschiedenen Ländern mit dem Ziel durchgeführt werden, neues Wissen, neue Technologien, Produkte, Demonstrationsprojekte oder gemeinsame Ressourcen für die Forschung zu entwickeln. Umfang, Gegenstandsbereich und interne Organisation der Projekte können je nach Bereich und Einzelthema variieren. Die Palette der Projekte kann von kleinen oder mittelgroßen gezielten Forschungsmaßnahmen bis hin zu Großprojekten zur Erreichung eines bestimmten Ziels reichen. Projekte sollten auch auf kleine Gruppen wie KMU und andere kleinere Akteure ausgerichtet sein.

2. Exzellenznetzwerke
Förderung eines gemeinsamen Aktivitätenprogramms mehrerer Forschungseinrichtungen, die ihre Tätigkeiten in einem bestimmten Bereich zusammenlegen; dieses Programm wird von Forschungsteams im Rahmen einer längerfristigen Zusammenarbeit durchgeführt. Die Durchführung dieses gemeinsamen Aktivitätenprogramms erfordert eine förmliche Verpflichtung vonseiten der Einrichtungen, die einen Teil ihrer Ressourcen und Tätigkeiten zusammenlegen.

3. Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen
Förderung von Aktivitäten, die der Koordinierung oder Unterstützung von Forschungstätigkeiten und -strategien dienen (Vernetzung, Austausch, grenzüberschreitender Zugang zu Forschungsinfrastrukturen, Studien, Konferenzen usw.). Diese Maßnahmen können auch durch andere Mittel als Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen durchgeführt werden.

4. Individuelle Projekte: Förderung der „Pionierforschung“
Unterstützung von Projekten, die von individuellen nationalen oder transnationalen Forschungsgruppen durchgeführt werden. Diese Förderform wird eingesetzt, um wissenschaftlich angeregte Pionierforschungsprojekte, die im Rahmen des Europäischen Forschungsrates gefördert werden, zu unterstützen.

  • Fördermittel des EFR für Nachwuchswissenschaftler
  • Ausschreibung von Fördermitteln für etablierte Forscher


5. Unterstützung der Aus- und Weiterbildung sowie der Laufbahnentwicklung von Forschern

Unterstützung der Aus- und Weiterbildung sowie der Laufbahnentwicklung von Forschern, bei der die Mittel hauptsächlich für die Durchführung von Marie-Curie-Maßnahmen eingesetzt werden.


Erstausbildung
  • Netzwerke für Erstausbildung - ITN

Industrie – Akademische Einrichtungen
  • Partnerschaften und Wege zwischen Industrie und Hochschulen - IAPP

Lebenslanges Lernen
  • Innereuropäische Stipendien - IEF
  • Europäische Wiedereingliederungshilfen - ERG
  • Kofinanzierung regionaler, nationaler und internationaler Programme - COFUND

Internationale Dimension
  • Ausgehende internationale Stipendien - IOF
  • Eingehende internationale Stipendien - IIF
  • Internationale Wiedereingliederungshilfen - IRG

Spezifische Maßnahmen
  • Exzellenzpreise
  • Europäische Forschernacht
  • ERA-MORE
  • Nationale Kontaktstellen


6. Forschung für spezielle Gruppen (insbesondere KMU)

Unterstützung von Forschungsprojekten, bei denen der Hauptteil der Forschungsarbeit und der technologischen Entwicklung von Hochschulen, Forschungszentren oder sonstigen Rechtspersonen für spezielle Gruppen, insbesondere KMU oder KMU-Verbände, durchgeführt wird. Es soll versucht werden, zusätzliche Finanzmittel von der Europäischen Investitionsbank (EIB) und anderen Finanzorganisationen zu mobilisieren



Unterstützung von mehrseitig finanzierten groß angelegten Initiativen:

  1. durch einen Finanzbeitrag der Europäischen Gemeinschaft zur gemeinsamen Durchführung genau festgelegter einzelstaatlicher Forschungsprogramme auf der Grundlage von Artikel 169 EG-Vertrag. Eine solche Durchführung erfordert eine spezielle Struktur, die eventuell erst eingerichtet werden muss. Damit die Gemeinschaft eine finanzielle Unterstützung leisten kann, muss – gestützt auf förmliche Verpflichtungen der zuständigen einzelstaatlichen Behörden – ein Finanzplan festgelegt werden.


  2. durch einen Finanzbeitrag der Gemeinschaft zur Durchführung von gemeinsamen Technologieinitiativen zur Verwirklichung von Zielen, die mit den oben genannten Förderformen nicht erreicht werden können. Gemeinsame Technologieinitiativen werden eine Kombination aus unterschiedlich gearteten und aus verschiedenen Quellen stammenden Finanzierungsmitteln mobilisieren: private und öffentliche, europäische und einzelstaatliche. Diese Förderung kann verschiedene Formen annehmen und über mehrere Mechanismen geleistet bzw. aufgebracht werden: Förderung durch das Rahmenprogramm, Darlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB) oder Unterstützung von Risikokapital. Gemeinsame Technologieinitiativen können auf der Grundlage von Artikel 171 des EG-Vertrags (dazu zählt auch die Gründung von gemeinsamen Unternehmen) oder mit den Entscheidungen über die Einsetzung der spezifischen Programme beschlossen und in die Praxis umgesetzt werden. Damit die Gemeinschaft eine Unterstützung leisten kann, muss – gestützt auf förmliche Verpflichtungen aller beteiligten Parteien – ein Gesamtplan für die finanztechnischen Regelungen festgelegt werden.

Diese Formen werden entweder allein oder in Kombination miteinander eingesetzt, um Maßnahmen, die im Zuge des Rahmenprogramms durchgeführt werden, zu bezuschussen.

Wenn der Einsatz verschiedener Förderformen möglich ist, kann in den Arbeitsprogrammen festgelegt werden, auf welche Förderform für das Einzelthema, zu dem Vorschläge erbeten werden, zurückzugreifen ist.

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Forschungsthemen

Im Vorschlag der Kommission zum RP7 werden Forschungsthemen von den vier spezifischen Programmen auf unterschiedliche Weise behandelt: Zusammenarbeit - Projekte der Verbundforschung werden im Rahmen von Unterprogrammen aus neun festgelegten Themenbereichen ausgewählt. Diese schließen größtenteils an die sieben thematischen Prioritäten des RP6 an.

Europäische gemeinsame Technologieinitiativen werden durch die von den individuellen Technologieplattformen festgelegten strategischen Forschungsagenden ausgewählt.

Ideen - Der Europäische Forschungsrat (EFR) wird ‚von Forschern angeregte‘ Grundlagenforschung in allen wissenschaftlichen und technologischen Bereichen fördern.

Menschen - Marie-Curie-Maßnahmen zur Unterstützung einzelner Forscher werden horizontal durch alle Forschungsthemen hindurch funktionieren.

Kapazitäten - Maßnahmen zur Förderung von Forschungsinfrastrukturen, KMU, internationaler Zusammenarbeit, regionaler Leistungsfähigkeit und ‚Wissenschaft und Gesellschaft‛ werden ebenfalls durch alle Forschungsbereiche hindurch ermittelt.

Letzte Aktualisierung: 2007-05-22