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Homepage Innovationsprogramm Innovations- & Technologie- transfer Seite mit Inhaltsverzeichnis, Sonderausgabe: Aktionsplan für Innovation

II. Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für Innovation

Nächster Abschnitt:... ... III. Bessere Abstimmung zwischen Forschung und Innovation

Ein günstiges Umfeld für die Innovation schaffen setzt zunächst einmal voraus, daß sich der Wettbewerb voll entfalten kann. Es bedeutet auch, daß ein System aufgebaut werden muß zum Schutz des geistigen und gewerblichen Eigentums zu vertretbaren Kosten. Ferner muß man sich unablässig bemühen, die Belastungen für die Unternehmen zu verringern und insbesondere die administrativen Formalitäten zu vereinfachen, ohne dabei die verschiedenen Aspekte des Verbraucherschutzes auf den Gebieten, Gesundheit, Sicherheit und Umwelt zu vernachlässigen. Schließlich ist es notwendig, daß die Innovatoren leichten Zugang zu dem für die einzelnen Projektphasen notwendigen Finanzierungskapital haben und daß die steuerliche Behandlung der Innovation die Unternehmen zum Innovieren anregt.

1. Rechtliches, administratives und ordnungspolitisches Umfeld

Wettbewerb

Der Wettbewerb ist eine der Haupttriebkräfte der Innovation. Der Kampf gegen Monopolstellungen, die Öffnung und Liberalisierung der Märkte regen sie an. Die Kommission hat der Innovation in ihrer Wettbewerbspolitik stets besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Sie wird auch weiterhin dafür Sorge tragen, daß sich der Wettbewerb in der EU und weltweit voll entfalten kann. Ihre Maßnahmen zur Liberalisierung und Deregulierung in Branchen der europäischen Wirtschaft, die bislang geschützt oder zu stark abgeschottet waren, wird sie fortsetzen.

Darüber hinaus empfiehlt sie, im Hinblick auf Zusammenschlüsse und vertikale Verträge weitere Fortschritte zu erzielen.

Die Kommission wird auch den Dialog mit den amerikanischen Wettbewerbsbehörden fortsetzen, mit dem Ziel, die Definitionen des relevanten Marktes einander anzunähern, insbesondere für Vereinbarungen mit einer starken Technologiekomponente.

Graph: Methoden zur Aurechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit im Bereich Produktenentwurf

Schutz des geistigen und gewerblichen Eigentums

Die Gesamtarchitektur des europäischen Systems zum Schutz des gewerblichen Eigentums ist über die Maßen komplex. Ein "gemeinschaftlicher" Ansatz wurde gewählt für Marken, Gebrauchsmuster und Modelle (Amt für die Harmonisierung im Binnenmarkt in Alicante) sowie für den Sortenschutz (Gemeinschaftliches Sortenamt mit vorläufigem Sitz in Brüssel.

In der Europäischen Union gibt es derzeit drei Patentsysteme, nur zwei davon sind voll funktionsfähig. Zum einen gibt es das nationale Patent, zum anderen das europäische Patent, das mit dem Übereinkommen von München aus dem Jahre 1973 geschaffen wurde und vom Europäischen Patentamt in München verwaltet wird. Das europäische Patent beinhaltet keinen einheitlichen gewerblichen Rechtsschutz, vielmehr ermöglicht es einen rechtlichen Schutz in so vielen europäischen Ländern wie der Antragsteller wünscht. Das System hat den Vorteil, daß es sehr flexibel ist, es gibt aber auch einige Nachteile, die sich aus der Komplexität und den Kosten des Systems ergeben. Zudem ist zur Regelung von Patentstreitigkeiten kein Gericht vorgesehen, das auf europäischer Ebene zuständig wäre, so daß durchaus das Risiko besteht, daß die zuständigen Gerichte in den Mitgliedstaaten unterschiedliche Urteile fällen.

Die Gesamtarchitektur des Patentsystems dürfte durch das Inkrafttreten eines dritten Schutzsystems vervollständigt werden: durch das Gemeinschaftspatent, das mit dem Übereinkommen von Luxemburg aus dem Jahre 1975 ins Leben gerufen wurde. Dieses 1989 modifizierte Übereinkommen ist bis heute nicht in Kraft getreten, da sich die Ratifizierung in den zwölf Unterzeichnerstaaten verzögert.

Nach Ansicht der Benutzer des Patentsystems in Europa ist das europäische Patent weitgehend zufriedenstellend, selbst wenn wichtige Korrekturen schnell vorgenommen werden müssen. Eine davon betrifft die Patentierbarkeit biotechnologischer Erfindungen.

Was das Gemeinschaftspatent anbelangt, so muß man sich fragen, ob es in seiner aktuellen Form noch der damaligen Zielsetzung entspricht oder ob es nicht sinnvoll wäre, eine Anpassung vorzunehmen an die Entwicklung beim Aufbau Europas sowie an die Bedürfnisse der Nutzer.

Die Kommission wird im September 1997 ein Grünbuch über das Europäische Patent vorbereiten. Sie wird in diesem Zusammenhang insbesondere folgendes prüfen :


Fakten & Zahlen

  • Die Gesamtkosten für die Anmeldung und Aufrechterhaltung eines Patents in acht Mitgliedstaaten belaufen sich auf 120 000 $ (im Vergleich dazu: 13 000 $ für die ganzen Vereinigten Staaten).
  • 78 % der Einkünfte der Informatikindustrie stammen von Produkten, die seit weniger als zwei Jahren auf dem Markt sind.
  • Der Markt für Biotechnologie, der 1996 mit weniger als 10 Milliarden ECU beziffert wurde, dürfte bis zum Jahre 2000 auf 80 Milliarden anwachsen.

Normen

Die Mitgliedstaaten (und in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich die europäischen Normungsausschüsse) werden aufgefordert, die Annahme freiwilliger Normen bei Herstellern und Lieferanten zu unterstützen und in ihren technischen Vorschriften und Normen sowie bei öffentlichen Aufträgen dort, wo es möglich ist, Leistungsnormen zu wählen. Dadurch gewännen die Entwickler neuer Produkte an Handlungsspielraum, und der Wettbewerb zwischen Lieferanten würde angeregt.

Die Kommission schlägt vor, innerhalb des Fünften Rahmenprogramms verstärkt darauf zu achten, daß Forschungsprojekte zur Entwicklung neuer Technologien mit entsprechenden Normungsbemühungen verknüpft werden (in erster Linie pränormative Aktivitäten); ein weiterer Schwerpunkt wäre die Anwendung der wissenschaftlichen Kenntnisse auf die Messung von Leistung ("perinormative" Forschung und Meßwesen). Hier fällt der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) eine wichtige Rolle zu.

Die Kommission wird Initiativen der Marktteilnehmer unterstützen, neue Normen zu entwickeln auf der Basis von Erprobungs-, Validisierungs- und Demonstrations- (Pilot-) projekten.

Die Kommission wird die gegenseitige Beeinflussung von Sektoren fördern, indem sie die Übernahme von standardierten Produkten, Dienstleistungen und bewährten Praktiken von innovativen Sektoren durch klassische Industriebranchen unterstützt.

Graph: Bedeutung der Faktoren, die die Innovation behindern


2. Finanzielle Rahmenbedingungen

Finanzierung

Die Frage der Finanzierung hat sich in der Diskussion über das Grünbuch als eine Frage von höchster Priorität erwiesen. Lösungen müssen hier überwiegend von der Privatwirtschaft bzw. auf nationaler oder regionaler Ebene gefunden werden. Die anzustrebenden Ziele umfassen die im folgenden beschriebenen Bereiche.

Die Kommission ihrerseits muß sich vergewissern, daß günstige Rahmenbedingungen wie die Vollendung eines echten Binnenmarktes und die Einhaltung der Wettbewerbsregeln gegeben sind. Sie beabsichtigt ferner, die Verbreitung nachahmenswerter fachlicher Praxis zu fördern und zu erleichtern, in erster Linie durch die Unterstützung von Pilotaktionen, aber auch über die Bereitstellung von Strukturfondsmitteln und einen optimalen Einsatz der übrigen vorhandenen Instrumente wie EIB (Europäische Investitionsbank) oder Europäischem Investitionsfonds.

Die Kommission wird dafür Sorge tragen, daß die Rahmenbedingungen geschaffen werden, die für die Entwicklung und das reibungslose Funktionieren von Börsenmärkten für Wachstumsunternehmen in Europa erforderlich sind.

Die Kommission wird Verfahren bekannt machen, die mit Erfolg die Hinwendung von langfristigem Sparkapital (Pensionsfonds, Lebensversicherungen, Spareinlagen, "Business Angels") zu Risikoinvestitionen fördern werden.

Sie wird sich darum bemühen, die Entwicklung des Europäischen Risikokapitalmarktes zu konsolidieren, indem sie die Schaffung eines günstigen steuerlichen und ordnungspolitischen Umfeldes innerhalb der Union unterstützt und die Erstellung und Verwendung von Leistungsstatistiken fördert, die den Unternehmen eine objektive und vergleichbare Beurteilung ihrer Leistung auf internationaler Ebene ermöglichen. Damit soll vor allem die Aufbringung neuen Kapitals bei den institutionellen Anlegern erleichtert werden.

Im übrigen strebt sie, wie bereits im Vertrauenspakt für Beschäftigung dargelegt wurde, eine engere Zusammenarbeit zwischen der EIB und den Strukturfonds an, um so Instrumente zur Finanzierung von innovativen Unternehmen und Projekten in strukturschwachen Regionen zu schaffen.

Die Kommission wird gemeinsam mit dem EIF (Europäischer Investitionsfonds) prüfen, ob Systeme zur Förderung von Risikokapitalinvestitionen eingeführt werden können, die anderenorts, insbesondere in den Vereinigten Staaten (Darlehen auf der Grundlage der aufgebrachten Mittel), bereits erfolgreich angewandt worden sind.

Die Kommission wird sich darum bemühen, daß aus dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) verstärkt Innovation gefördert wird; dies soll über einen Pilotmechanismus geschehen, der die Gründung von Risikokapitalfonds anregen soll, bei denen der EIF Beteiligungen hätte, die dann in die frühen Investitionsphasen und innovative Projekte investiert würden.

Die Kommission wird sich bemühen, den an Forschungsprogrammen der Gemeinschaft (und an Eureka) Beteiligten den Zugang zu privaten Mitteln (Risikokapital) zu erleichtern. Das könnte die Schaffung eines "Innovation Financing HelpDesk" umfassen.

Steuern und Sozialabgaben

Da immaterielle Investitionen großenteils Investitionen in den Faktor Arbeit (Forschung, Ausbildung) sind, schlägt hier die stetige Erhöhung der Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit sehr viel stärker zu Buche als bei den materiellen Investitionen. Dieser strukturbedingte Trend mit seinem negativen Beschäftigungseffekt muß, wie schon im Weißbuch "Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" gefordert, umgekehrt werden.

Die Kommission plant, im Jahre 1997 eine Mitteilung über Steuern und Innovation zu veröffentlichen, die die Auswirkungen der strukturellen Entwicklung von Steuern und Sozialabgaben berücksichtigt und in der den Mitgliedstaaten eine Reihe erfolgreicher Methoden für diesen Bereich unterbreitet werden. Grundlage hierfür wird eine Studie über die Situation in den einzelnen Ländern sein, in der den laufenden Arbeiten der Mitgliedstaaten und der OECD Rechnung getragen wird.

Die Kommission wird prüfen, wie eine steuerliche und buchmäßige Behandlung von immateriellen Investitionen, inbesondere von Ausbildungsinvestitionen, gefördert werden könnte, die sich positiv auf die Wettbewerbsfähigkeit auswirkt.

Übersicht
über die wichtigsten, vom Aktionsplan
vorgeschlagenen Initiativen zur
Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für Innovation


Fortsetzung

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