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II. Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für Innovation |
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Wettbewerb
Der Wettbewerb ist eine der Haupttriebkräfte der Innovation. Der Kampf gegen Monopolstellungen, die Öffnung und Liberalisierung der Märkte regen sie an. Die Kommission hat der Innovation in ihrer Wettbewerbspolitik stets besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Sie wird auch weiterhin dafür Sorge tragen, daß sich der Wettbewerb in der EU und weltweit voll entfalten kann. Ihre Maßnahmen zur Liberalisierung und Deregulierung in Branchen der europäischen Wirtschaft, die bislang geschützt oder zu stark abgeschottet waren, wird sie fortsetzen.
Darüber hinaus empfiehlt sie, im Hinblick auf Zusammenschlüsse und vertikale Verträge weitere Fortschritte zu erzielen.
Die Kommission wird auch den Dialog mit den amerikanischen Wettbewerbsbehörden fortsetzen, mit dem Ziel, die Definitionen des relevanten Marktes einander anzunähern, insbesondere für Vereinbarungen mit einer starken Technologiekomponente.
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Schutz des geistigen und gewerblichen Eigentums
Die Gesamtarchitektur des europäischen Systems zum Schutz des gewerblichen Eigentums ist über die Maßen komplex. Ein "gemeinschaftlicher" Ansatz wurde gewählt für Marken, Gebrauchsmuster und Modelle (Amt für die Harmonisierung im Binnenmarkt in Alicante) sowie für den Sortenschutz (Gemeinschaftliches Sortenamt mit vorläufigem Sitz in Brüssel.
In der Europäischen Union gibt es derzeit drei Patentsysteme, nur zwei davon sind voll funktionsfähig. Zum einen gibt es das nationale Patent, zum anderen das europäische Patent, das mit dem Übereinkommen von München aus dem Jahre 1973 geschaffen wurde und vom Europäischen Patentamt in München verwaltet wird. Das europäische Patent beinhaltet keinen einheitlichen gewerblichen Rechtsschutz, vielmehr ermöglicht es einen rechtlichen Schutz in so vielen europäischen Ländern wie der Antragsteller wünscht. Das System hat den Vorteil, daß es sehr flexibel ist, es gibt aber auch einige Nachteile, die sich aus der Komplexität und den Kosten des Systems ergeben. Zudem ist zur Regelung von Patentstreitigkeiten kein Gericht vorgesehen, das auf europäischer Ebene zuständig wäre, so daß durchaus das Risiko besteht, daß die zuständigen Gerichte in den Mitgliedstaaten unterschiedliche Urteile fällen.
Die Gesamtarchitektur des Patentsystems dürfte durch das Inkrafttreten eines dritten Schutzsystems vervollständigt werden: durch das Gemeinschaftspatent, das mit dem Übereinkommen von Luxemburg aus dem Jahre 1975 ins Leben gerufen wurde. Dieses 1989 modifizierte Übereinkommen ist bis heute nicht in Kraft getreten, da sich die Ratifizierung in den zwölf Unterzeichnerstaaten verzögert.
Nach Ansicht der Benutzer des Patentsystems in Europa ist das europäische Patent weitgehend zufriedenstellend, selbst wenn wichtige Korrekturen schnell vorgenommen werden müssen. Eine davon betrifft die Patentierbarkeit biotechnologischer Erfindungen.
Was das Gemeinschaftspatent anbelangt, so muß man sich fragen, ob es in seiner aktuellen Form noch der damaligen Zielsetzung entspricht oder ob es nicht sinnvoll wäre, eine Anpassung vorzunehmen an die Entwicklung beim Aufbau Europas sowie an die Bedürfnisse der Nutzer.
Die Kommission wird im September 1997 ein Grünbuch über das Europäische Patent vorbereiten. Sie wird in diesem Zusammenhang insbesondere folgendes prüfen :
Fakten & Zahlen
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In der Informationsgesellschaft und der Biotechnologie, wo Hochtechnologie eine so große Rolle spielt, steht wirtschaftlich sehr viel auf dem Spiel.
Das Mitentscheidungsverfahren bezüglich des neuen Richtlinienvorschlags zum rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen muß baldmöglichst abgeschlossen werden. Die Kommission wird sich ihrerseits aktiv an der gerade anlaufenden Diskussion über die Revision von Artikel 27 des TRIPS-Übereinkommens (Übereinkommen zum geistigen Eigentum, im Rahmen des GATT) sowie an den Folgemaßnahmen der Konvention zur Artenvielfalt beteiligen.
Was die - derzeit in Europa unmögliche - Patentierbarkeit von Software und die Auswirkungen der in der Informationsgesellschaft angebotenen Technologien auf das Recht des gewerblichen Eigentums anbelangt, so hat die Kommission mit den beteiligten Akteuren eine Diskussion in Gang gesetzt, um ggf. die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten weiter zu harmonisieren. Die Kommission hat außerdem kürzlich eine Mitteilung an den Rat und an das Parlament verabschiedet; diese identifiziert vier vorrangige Themen, für welche in Kürze Gesetzesvorschläge unterbreitet werden (Recht der Vervielfältigung, Recht der öffentlichen Kommunikation, gesetzlicher Schutz der Integrität technischer Systeme und Recht der Verbreitung).
Angesichts der großen wirtschaftlichen Bedeutung von Zeichnungen und Modellen und der unterschiedlichen nationalen Regelungen für den Rechtsschutz von Mustern, wird die Kommission ihre Anstrengungen fortsetzen, um die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten zu harmonisieren und ein Gemeinschaftsrecht in diesem Bereich zu schaffen. Was Arbeitnehmererfindungen anbelangt, so wird sie eine Studie in Auftrag geben, durch die untersucht werden soll, ob eine Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten notwendig ist und wie diese gegebenenfalls aussehen soll. Sie wird mit den beteiligten Akteuren eine diesbezügliche Diskussion in Gang setzen. Im Lichte der Reaktionen auf das Grünbuch zum Gebrauchsmusterschutz wird sie darüber entscheiden, ob ein Vorschlag für eine gemeinschaftsrechtliche Regelung in diesem Bereich zweckmäßig ist.
Im Schlüsselbereich geistiges Eigentum ist die Lage besorgniserregend, da nur eine Richtlinie in allen Mitgliedstaaten umgesetzt wurde. Die Kommission fordert die betreffenden Mitgliedstaaten auf, ihren Verpflichtungen nachzukommen und ihren Parlamenten die erforderlichen Entwürfe für Rechtsvorschriften bis Ende 1996 vorzulegen.
Die Kommission unterstützt die Bemühungen des Europäischen Patentamts zur Reduzierung der Kosten für die Anmeldung und Aufrechterhaltung von Patenten: u. a. geringere Anforderungen im Hinblick auf die Übersetzung (in dem Gemeinschaftspatentübereinkommen von 1975 wird lediglich eine Übersetzung des Kurzreferats im Falle eines Einspruchverfahrens verlangt); ferner wird die Kommission prüfen, inwieweit die Einführung von Anreizen für KMU, Einzelerfinder und Hochschulen zweckmäßig ist ("small entity fee").
Es sind Maßnahmen erforderlich zur Sensibilisierung der Unternehmen für alle Schutzmöglichkeiten, die das System bietet; ferner muß die Aus- und Weiterbildung auf diesem Gebiet forciert werden. Die Kommission wird ihre Tätigkeiten in diesem Bereich intensivieren, vor allem im Hinblick auf die Verbreitung von Informationen über Patente.
Die Kommission hat eine Studie in Auftrag gegeben, durch die ermittelt werden soll, wie die Gemeinschaft die einzelstaatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Fälschungen ergänzen kann; auf der Grundlage der Ergebnisse wird sie eine Konsultation in die Wege leiten.
Verwaltungsvereinfachung
Die Kommission wird dem Ausschuß vorschlagen, zwecks Verbesserung und Vereinfachung des Unternehmensumfelds eine spezifische Maßnahme im Bereich Innovation durchzuführen.
Die bei Unternehmensgründungen erforderlichen Formalitäten sowie alle sonstigen obligatorischen Verfahren sind für die europäischen Unternehmen in der Regel komplizierter und langwieriger als für ihre außereuropäischen Konkurrenten.
Die hierzu durchgeführten Studien und Überlegungen haben gezeigt, daß einzelne Mitgliedstaaten bereits tätig geworden sind, um die Verwaltungsverfahren zu vereinfachen. So wurden in einigen EU-Ländern die Formalitäten für die Unternehmensgründung auf ein einziges Formular reduziert, auch ist nur noch eine einzige Stelle zuständig. Die Länder, die noch keine derartigen Maßnahmen ergriffen haben, werden aufgefordert, sich von diesen Verfahren anregen zu lassen und die Formalitäten für die Unternehmensgründung zu vereinfachen.
Im Bereich Binnenmarkt hat die Kommission gerade ein Pilotprojekt auf den Weg gebracht, das die Rechtsvorschriften in vier Testbereichen vereinfachen soll; diese Initiative, die unter dem Akronym SLIM (Simpler Legislation for the Internal Market) läuft, ist als Test gedacht für weitreichendere Maßnahmen. Wenn sich das Pilotprojekt als erfolgreich erweist, wird die Kommission bei der Auswahl neuer Bereiche für die Initiative SLIM den möglichen Auswirkungen der Rechtsvorschriften auf die Innovation Rechnung tragen und die betroffenen SLIM-Teams auffordern, bei ihren Arbeiten diesem Aspekt die notwendige Bedeutung zuzumessen.
Diejenigen Mitgliedstaaten, die noch keinerlei Initiative in diese Richtung unternommen haben, werden aufgefordert, für KMU ein Netz zentraler Anlaufstellen aufzubauen.
Die Kommission wird vorbildliche fachliche Praxis auf diesem Gebiet gemeinschaftsweit bekannt machen und die Koordination verstärken zwischen den in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Netzen, die sich mit der Förderung von Forschung und Innovation befassen.
Gesellschaftsrecht
Hier sind Maßnahmen in folgenden Bereichen erforderlich: Statut für die Europäische Aktiengesellschaft, Förderung der EWIV, Statut für gemeinsame Unternehmen, Statut der "geschlossenen Gesellschaft".
Durch die Verabschiedung des Statuts für die Europäische Aktiengesellschaft würden einige Innovationshemmnisse beseitigt, deren Ursache in der Anwendung 15 verschiedener Rechtssysteme zu suchen ist; auch würde dadurch das zur Realisierung großer Innovationsprojekte erforderliche private Kapital angelockt. Für die europäischen Unternehmen entstünde ein juristischer Rahmen, der den Erfordernissen des Binnenmarkts und des globalen Wettbewerbs entspricht.
Die Kommission hat auf hoher Ebene eine Sachverständigengruppe eingesetzt, die Vorschläge unterbreiten soll, welche die Vorgänge im Zusammenhang mit den europäischen Rechtsrahmen für Unternehmen aus der Sackgasse führen könnten.
Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) ist ein Instrument zur Unternehmenskooperation, das sich für die Initiierung und Verwaltung von innovativen Projekten bereits bewährt hat.
Die Kommission wird sich darum bemühen, daß mehr Informationen über diese Gesellschaftsform verbreitet werden.
Des weiteren dürfte es nützlich sein, auf nationaler Ebene die Schaffung eines vereinfachten Statuts der "geschlossenen Gesellschaft" (also mit weniger Gesellschaftern) zu fördern. Ein derartiges flexibles Rechtsinstrument würde die Gründung innovationsträchtiger kleiner Unternehmen und Aktiengesellschaften mit weniger Gesellschaftern begünstigen.
Fakten & Zahlen
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Normen
Die Mitgliedstaaten (und in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich die europäischen Normungsausschüsse) werden aufgefordert, die Annahme freiwilliger Normen bei Herstellern und Lieferanten zu unterstützen und in ihren technischen Vorschriften und Normen sowie bei öffentlichen Aufträgen dort, wo es möglich ist, Leistungsnormen zu wählen. Dadurch gewännen die Entwickler neuer Produkte an Handlungsspielraum, und der Wettbewerb zwischen Lieferanten würde angeregt.
Die Kommission schlägt vor, innerhalb des Fünften Rahmenprogramms verstärkt darauf zu achten, daß Forschungsprojekte zur Entwicklung neuer Technologien mit entsprechenden Normungsbemühungen verknüpft werden (in erster Linie pränormative Aktivitäten); ein weiterer Schwerpunkt wäre die Anwendung der wissenschaftlichen Kenntnisse auf die Messung von Leistung ("perinormative" Forschung und Meßwesen). Hier fällt der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) eine wichtige Rolle zu.
Die Kommission wird Initiativen der Marktteilnehmer unterstützen, neue Normen zu entwickeln auf der Basis von Erprobungs-, Validisierungs- und Demonstrations- (Pilot-) projekten.
Die Kommission wird die gegenseitige Beeinflussung von Sektoren fördern, indem sie die Übernahme von standardierten Produkten, Dienstleistungen und bewährten Praktiken von innovativen Sektoren durch klassische Industriebranchen unterstützt.
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Finanzierung
Die Frage der Finanzierung hat sich in der Diskussion über das Grünbuch als eine Frage von höchster Priorität erwiesen. Lösungen müssen hier überwiegend von der Privatwirtschaft bzw. auf nationaler oder regionaler Ebene gefunden werden. Die anzustrebenden Ziele umfassen die im folgenden beschriebenen Bereiche.
Die Kommission ihrerseits muß sich vergewissern, daß günstige Rahmenbedingungen wie die Vollendung eines echten Binnenmarktes und die Einhaltung der Wettbewerbsregeln gegeben sind. Sie beabsichtigt ferner, die Verbreitung nachahmenswerter fachlicher Praxis zu fördern und zu erleichtern, in erster Linie durch die Unterstützung von Pilotaktionen, aber auch über die Bereitstellung von Strukturfondsmitteln und einen optimalen Einsatz der übrigen vorhandenen Instrumente wie EIB (Europäische Investitionsbank) oder Europäischem Investitionsfonds.
Die Kommission wird dafür Sorge tragen, daß die Rahmenbedingungen geschaffen werden, die für die Entwicklung und das reibungslose Funktionieren von Börsenmärkten für Wachstumsunternehmen in Europa erforderlich sind.
Die Kommission wird Verfahren bekannt machen, die mit Erfolg die Hinwendung von langfristigem Sparkapital (Pensionsfonds, Lebensversicherungen, Spareinlagen, "Business Angels") zu Risikoinvestitionen fördern werden.
Sie wird sich darum bemühen, die Entwicklung des Europäischen Risikokapitalmarktes zu konsolidieren, indem sie die Schaffung eines günstigen steuerlichen und ordnungspolitischen Umfeldes innerhalb der Union unterstützt und die Erstellung und Verwendung von Leistungsstatistiken fördert, die den Unternehmen eine objektive und vergleichbare Beurteilung ihrer Leistung auf internationaler Ebene ermöglichen. Damit soll vor allem die Aufbringung neuen Kapitals bei den institutionellen Anlegern erleichtert werden.
Im übrigen strebt sie, wie bereits im Vertrauenspakt für Beschäftigung dargelegt wurde, eine engere Zusammenarbeit zwischen der EIB und den Strukturfonds an, um so Instrumente zur Finanzierung von innovativen Unternehmen und Projekten in strukturschwachen Regionen zu schaffen.
Die Kommission wird gemeinsam mit dem EIF (Europäischer Investitionsfonds) prüfen, ob Systeme zur Förderung von Risikokapitalinvestitionen eingeführt werden können, die anderenorts, insbesondere in den Vereinigten Staaten (Darlehen auf der Grundlage der aufgebrachten Mittel), bereits erfolgreich angewandt worden sind.
Die Kommission wird sich darum bemühen, daß aus dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) verstärkt Innovation gefördert wird; dies soll über einen Pilotmechanismus geschehen, der die Gründung von Risikokapitalfonds anregen soll, bei denen der EIF Beteiligungen hätte, die dann in die frühen Investitionsphasen und innovative Projekte investiert würden.
Die Kommission wird sich bemühen, den an Forschungsprogrammen der Gemeinschaft (und an Eureka) Beteiligten den Zugang zu privaten Mitteln (Risikokapital) zu erleichtern. Das könnte die Schaffung eines "Innovation Financing HelpDesk" umfassen.
Steuern und Sozialabgaben
Da immaterielle Investitionen großenteils Investitionen in den Faktor Arbeit (Forschung, Ausbildung) sind, schlägt hier die stetige Erhöhung der Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit sehr viel stärker zu Buche als bei den materiellen Investitionen. Dieser strukturbedingte Trend mit seinem negativen Beschäftigungseffekt muß, wie schon im Weißbuch "Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" gefordert, umgekehrt werden.
Die Kommission plant, im Jahre 1997 eine Mitteilung über Steuern und Innovation zu veröffentlichen, die die Auswirkungen der strukturellen Entwicklung von Steuern und Sozialabgaben berücksichtigt und in der den Mitgliedstaaten eine Reihe erfolgreicher Methoden für diesen Bereich unterbreitet werden. Grundlage hierfür wird eine Studie über die Situation in den einzelnen Ländern sein, in der den laufenden Arbeiten der Mitgliedstaaten und der OECD Rechnung getragen wird.
Die Kommission wird prüfen, wie eine steuerliche und buchmäßige Behandlung von immateriellen Investitionen, inbesondere von Ausbildungsinvestitionen, gefördert werden könnte, die sich positiv auf die Wettbewerbsfähigkeit auswirkt.
Fortsetzung |
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