CORDIS Archive

View the original page arrowbar Legal Noticebar Print the page
This page has been archived. It will no longer be updated.
Homepage Innovationsprogramm Innovations- & Technologie- transfer Seite mit Inhaltsverzeichnis, Sonderausgabe: Aktionsplan für Innovation

Schlußfolgerungen


In den drei genannten Bereichen schlägt die Kommission die Maßnahmen vor, die sich in der Diskussion als vorrangig, wirksam und dringlich herausgestellt haben.

Auf Gemeinschaftsebene können die vorgeschlagenen Maßnahmen ohne zusätzliche Mittelbewilligung im Rahmen des jetzigen oder vorgesehenen Haushalts finanziert werden.

Die Hauptbemühungen müssen jedoch auf der örtlichen, regionalen und einzelstaatlichen Ebene erfolgen. Innovationsförderung ist zunächst einmal die Angelegenheit der Mitgliedstaaten und der Akteure vor Ort, in erster Linie der Unternehmen.

Die unterschiedlichen Voraussetzungen in den einzelnen Mitgliedstaaten machen eine eingehendere Analyse erforderlich. Die Kommission beabsichtigt, diese Prüfung in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten vorzunehmen, um einen gemeinsamen Bezugsrahmen zu schaffen und den Mitgliedstaaten dabei zu helfen, die vorrangigen Optionen und die Kooperationsmöglichkeiten zu ermitteln.


Der Aktionsplan umfaßt drei Anhänge:

  • Reaktion auf die Konsultation in bezug auf das Grünbuch zur Innovation
  • Jüngste Entwicklungen der Innovationspolitiken in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
  • Statistische Tabellen

Sie fordert die Mitgliedstaaten auf, die Maßnahmen zu veranlassen, die erforderlich sind, um nach innen eine wirksame Koordinierung der unter verschiedene Politikbereiche fallenden Aktionen sicherzustellen und nach außen optimale Interaktionen mit den anderen Mitgliedstaaten und der Union zu gewährleisten.

Die Kommission wird einen ausführlichen Zeitplan für die Durchführung der von ihr vorgeschlagenen Maßnahmen und eine genaue Kalkulation ihrer Kosten vorlegen. Auf dieser Grundlage wird sie dem Rat, dem Parlament, dem Wirtschafts und Sozialausschuß sowie dem Ausschuß der Regionen Vorschläge für entsprechende Rechtsvorschriften unterbreiten.

Die Kommission wird regelmäßig für den Europäischen Rat einen Bericht über die Durchführung des Aktionsplans ausarbeiten, in dem ggf. die Anpassungen oder Ergänzungen vorgeschlagen werden, die angesichts der festgestellten Entwicklung oder des jeweiligen Kontextes erforderlich erscheinen.

Es müssen Einsatzbereitschaft und Energie mobilisiert werden für die Umsetzung dieses Aktionsplans, für ein innovativeres und wettbewerbsfähigeres Europa, in dem neue Arbeitsplätze geschaffen werden.

Ganze Text der
Aktionsplan für Innovation