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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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Verstärkung der Zusammenarbeit bei der Forschung durch das Abkommen zwischen der EU und der Schweiz

Die Europäische Union und die Schweiz haben ein politisches Abkommen über sieben Gebiete für zukünftige Zusammenarbeit verabschiedet, darunter auch Forschung und technologische Entwicklung. Die sieben Vereinbarungen wurden als komplettes Paket verhandelt, d.h. jede einzelne V...

Die Europäische Union und die Schweiz haben ein politisches Abkommen über sieben Gebiete für zukünftige Zusammenarbeit verabschiedet, darunter auch Forschung und technologische Entwicklung. Die sieben Vereinbarungen wurden als komplettes Paket verhandelt, d.h. jede einzelne Vereinbarung kann nur in Kraft treten, wenn auch alle anderen akzeptiert werden. Das Abkommen über die Freizügigkeit der Person erfordert noch eine Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten. Bis dahin wird die Zusammenarbeit mit der Schweiz auf dem Gebiet der FuE wie bisher fortgesetzt, so daß sich die Schweiz weiterhin auf der Basis von Einzelprojekten am Fünften Rahmenprogramm beteiligen kann. Das bedeutet. daß schweizerische Forscher an Rahmenprogramm-Forschungsprojekten teilnehmen können, aber die Finanzierungsmittel von der Schweiz, und nicht von der Europäischen Kommission erhalten. Sobald das gesamte Vereinbarungspaket von den Mitgliedstaaten akzeptiert ist, hat die Schweiz Anspruch auf uneingeschränkte Teilnahme an Framework 5. In einem solchen Falle zahlt die Schweiz eine Pauschale an die EU, wonach schweizerische Forscher, die am Fünften Rahmenprogramm teilnehmen, ihre finanzielle Unterstützung auf dem gleichen Weg erhalten wie EU-Forscher.

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