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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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Rat verabschiedet Mehrjahresprogramm zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit im Energiebereich

Der Rat der Europäischen Union hat eine Entscheidung (1999/23(EG) bekanntgemacht, die ein Mehrjahresprogramm zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit im Energiebereich (1998-2002) erläßt. Gemäß dieser Entscheidung wird innerhalb des Rahmenprogramms für Maßnahmen im En...

Der Rat der Europäischen Union hat eine Entscheidung (1999/23(EG) bekanntgemacht, die ein Mehrjahresprogramm zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit im Energiebereich (1998-2002) erläßt. Gemäß dieser Entscheidung wird innerhalb des Rahmenprogramms für Maßnahmen im Energiesektor von 1998 bis 2002 ein spezifisches Programm zum Ausbau der internationalen Zusammenarbeit im Energiebereich durchgeführt werden. Dieses Programm wird "SYNERGY-Programm" genannt. Die Ziele dieses Programms sind die Unterstützung von Drittländern bei der Definition, Formulierung und Durchführung der Energiepolitik und die Förderung der industriellen Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft und Drittländern im Energiebereich. Die Hauptaufgabe des Synergy-Programms besteht darin, zur Verwirklichung der Gemeinschaftsziele im Energiebereich gemäß Artikel 1 der Entscheidung 1999/21/EG, Euratom beizutragen: Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit und Umweltschutz. Der finanzielle Bezugsrahmen für das Synergy-Programm beträgt 15 Millionen ECU. Davon sind 6 Millionen ECU für den Zeitraum 1998 bis 1999 bestimmt. Der finanzielle Bezugsrahmen für den Zeitraum 2000 bis 2002 wird überprüft werden, falls der Betrag von 9 Millionen ECU nicht mit der Finanziellen Vorausschau für diesen Zeitraum übereinstimmt. Im Rahmen dieser Entscheidung wird die Gemeinschaft zur Finanzierung folgender Maßnahmen beitragen: - energiepolitische Beratung und Ausbildung; - energiebezogene Analysen und Prognosen; - Ausbau des energiepolitischen Dialogs und Austausch von Informationen, vor allem durch Veranstaltung von Konferenzen und Seminaren; - Unterstützung der grenzüberschreitenden Regionalzusammenarbeit; - Verbesserung der Rahmenbedingungen für die industrielle Zusammenarbeit im Energiebereich. Gemäß dieser Entscheidung können für Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben keine Mittel gewährt werden. Auf der Grundlage des Richtprogramms wird nach dem Verfahren des Artikels 4 der Entscheidung 1999/21/EG, Euratom ein Aktionsprogramm angenommen. Dieses Aktionsprogramm enthält eine Liste der wichtigsten Projekte, die finanziert werden sollen. An den Ausschreibungen und der freihändigen Vergabe von Aufträgen können sich alle natürlichen und juristischen Personen der Mitgliedstaaten und der Empfängerländer zu gleichen Bedingungen beteiligen. Diese Entscheidung ersetzt die Verordnung (eG) Nr. 701/97.