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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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Kommission kündigt Ausschreibungen für intelligente Fertigungssysteme an

Intelligente Fertigungssysteme sind der Gegenstand einer Aufforderung der Europäischen Kommission zur Einreichung von Vorschlägen für Aktionen auf dem Gebiet der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (FTE) im Fünften Rahmenprogramm (5RP) für den Zeitraum von...

Intelligente Fertigungssysteme sind der Gegenstand einer Aufforderung der Europäischen Kommission zur Einreichung von Vorschlägen für Aktionen auf dem Gebiet der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (FTE) im Fünften Rahmenprogramm (5RP) für den Zeitraum von 1998 bis 2002. Diese Aufforderung ruft zur Einreichung von Vorschlägen für FTE-Aktionen im Rahmen der spezifischen Programme für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration im Bereich der "Benutzerfreundlichen Informationsgesellschaft" und im Bereich "Wettbewerbsorientiertes und nachhaltiges Wachstum" und im Bereich von "Intelligenten Fertigungssystemen (IMS)" auf. (Aufforderungskennummer: [IMS]). Die in dieser Aufforderung genannten indirekten Aktionen entsprechen denen der Arbeitsprogramme sowie den technischen Themen für die Internationale Zusammenarbeit im Bereich IMS. Diese wurden in der IMS betreffenden Ratsentscheidung vom 27. Januar 1997 wie folgt aufgeführt: - Produktlebenszyklen; - Fragen bezüglich Fertigungsprozessen; - Strategie- und Planungsinstrumente, Entwurfwerkzeuge; - personelle organisatorische und soziale Fragen; - virtuelles/erweitertes Unternehmen. Diese Aufforderung betrifft Vorschläge im Sinne einer unbefristeten geltenden Aufforderung, bei der die Bewertung der Vorschläge in festgelegten Abständen, für die Eingangsfristen festgelegt werden, stattfindet. Personen, die nach den einschlägigen Regeln an indirekten FTE-Aktionen der spezifischen Programme teilnehmen können, werden aufgefordert, Vorschläge einzureichen, die entweder das Arbeitsprogramm des spezifischen Programms "Wettbewerbsorientiertes und nachhaltiges Wachstum" und/oder die folgenden Aktionslinien des Arbeitsprogramms des spezifischen Programms "Benutzerfreundliche Informationsgesellschaft" ansprechen: - II.1.1: Neue Perspektiven für Arbeit und Unternehmen; - II.2.1: Arbeitsplatz; - II.2.2 Teamarbeit; - II.2.3: Dynamische vernetzte Organisationen; - II.3.1: Digitales Entwurfs-und Lebenszyklusmanagement für Produkte und Dienstleistungen; - II.3.2: Neue Marktverbindungssysteme; - II.3.3: Verbesserte Verbraucher-Hersteller-Beziehungen; - II.4.2: Sichere elektronische finanzielle Transaktionen. Die Aufforderung betrifft auch Vorschläge, die die oben aufgeführten IMS-Themen ansprechen. An vorläufigen Haushaltsmitteln für die Gemeinschaftsbeteiligung für IMS sind in jedem der beiden spezifischen Programme 35 Millionen Euro von 1999 - 2001 und für 1999 jeweils 5 Millionen Euro vorgesehen. Auskünfte zu den Regeln für die Teilnahme am 5RP und zur Vorbereitung und Einreichung von Vorschlägen sind im Leitfaden für Antragsteller der Europäischen Kommission enthalten, der ebenso wie die Arbeitsprogramme und weitere Informationen zu dieser Aufforderung bei der unten genannten Stelle erhältlich ist.Weitere Informationen erteilt: Europäische Kommission Europäisches IMS-Sekretariat 200 rue de la Loi B-1049 Brüssel Fax +32 2 2994572 E-mail: Ims@dg13.cec.be URL: http://cordis.europa.eu/growth/ oder http://cordis.europa.eu/ist/