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Inhalt archiviert am 2023-03-01

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Ethik-Gruppe: IKT-Implantate eine potenzielle Bedrohung für die Menschenwürde

Einer neuen Stellungnahme der Europäischen Beratergruppe für ethische Fragen (European Group on Ethics - EGE) zufolge stellen nicht-medizinische Anwendungen von IKT-Implantaten (IKT - Informations- und Kommunikationstechnologie) im menschlichen Körper eine potenzielle Bedrohun...

Einer neuen Stellungnahme der Europäischen Beratergruppe für ethische Fragen (European Group on Ethics - EGE) zufolge stellen nicht-medizinische Anwendungen von IKT-Implantaten (IKT - Informations- und Kommunikationstechnologie) im menschlichen Körper eine potenzielle Bedrohung für die Menschenwürde und die demokratische Gesellschaft dar. Auf den ersten Blick mögen IKT-Implantate ethisch unproblematisch erscheinen, insbesondere wenn man die am weitesten verbreiteten Anwendungen wie beispielsweise Herzschrittmacher betrachtet. Es wird jedoch erwartet, dass in Zukunft auf immer mehr Implantate über digitale Netzwerke zugegriffen werden kann, was die Frage des Missbrauchs, beispielsweise durch soziale Kontrolle oder Manipulation, aufwirft. Daher sollten die Menschen nicht nur über die gesundheitlichen Vorteile und Risiken von IKT-Implantaten informiert werden, sondern auch über das Potenzial für deren Missbrauch, so die EGE. Auf der Grundlage von Geräten wie Gehirnimplantaten, die entwickelt werden, um das Zittern von Parkinson-Patienten zu verringern, argumentiert die EGE darüber hinaus, dass Implantate über das Potenzial verfügen, das Nervensystem zu beeinflussen, insbesondere das Gehirn, und sich somit auf die menschliche Identität als Spezies sowie als individuelle Subjektivität und Autonomie auswirken. "Dennoch sollte die ethische Vorstellung der Unverletzbarkeit des menschlichen Körpers nicht als ein Hemmnis für das Voranschreiten von Wissenschaft und Technologie verstanden werden, sondern als ein Hemmnis für deren möglichen Missbrauch", heißt es in der Stellungnahme weiter. Die EGE identifiziert eine weitere ethische Dimension für IKT-Implantate. Sie argumentiert, dass sie zur Verbesserung körperlicher und geistiger Fähigkeiten verwendet werden könnten und daher Anstrengungen unternommen werden müssten, um sicherzustellen, dass IKT-Implantate nicht benutzt werden, um eine Zwei-Klassen-Gesellschaft zu schaffen. "Der Zugang zu IKT-Implantaten zur Verbesserung sollte nur dem Zweck dienen, Kinder oder Erwachsene zu dem "normalen" Niveau der Bevölkerung zu bringen [und] der Zugang zu IKT-Implantaten zu Verbesserungszwecken sollte auf der Notwendigkeit basieren und nicht auf wirtschaftlichen Mitteln oder sozialer Stellung", so die EGE. Schließlich fordert die Gruppe eine Regulierung in diesem Bereich. Derzeit seien solche Implantate nicht ausdrücklich durch die Gesetzgebung abgedeckt, insbesondere in Bezug auf Privatsphäre und Datenschutz. "Die EGE empfiehlt, dass die Europäische Kommission Gesetzesinitiativen in diesen Bereichen von IKT-Implantatanwendungen einleiten sollte", heißt es abschließend in der Stellungnahme.

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