Frühmaßnahmen über die Freisetzung genetisch veränderter Organismen
Die europäischen Umweltminister kamen während einer Sitzung im Dezember überein, den Prozeß der Stärkung und Harmonisierung der einzelstaatlichen Gesetzgebung über die Freisetzung genetisch veränderbarer Organismen in die Umwelt zu beschleunigen. Eine Anzahl der vorgeschlagenen Änderungen der europäischen Gesetzgebung über die Freisetzung von GVO - Richtlinie 90/220/EWG - ist bis zur Stellungnahme des Europäischen Parlaments in der Schwebe. In der Zwischenzeit faßte der Ministerrat in seiner Sitzung am 22. Dezember den Entschluß, die Aspekte der vorgeschlagenen Änderungen in die Art und Weise zu übernehmen, wie die Mitgliedstaaten die bestehende Rechtsprechung interpretieren. Zum Abschluß der Debatte vereinbarten die Minister die folgende Erklärung : "Unbeschadet der schnellen Änderung der Richtlinie 90/220, besonders unter Kenntnisnahme der Erfordernis der weiteren Stärkung der Risikobewertung, auf die auch das Europäische Parlament hingewiesen hat, und der Überwachung der Verfahren, beabsichtigen die Mitgliedstaaten bereits zu diesem frühen Zeitpunkt, bei der Anwendung der bestehenden Richtlinie 90/220/EWG die zugrundeliegenden Prinzipien für die Bewertung und Überwachung von Risiken zu berücksichtigen, die aus der im Rahmen der Vorbereitung des Rates geleisteten Arbeit resultieren." Die Änderungen umfassen in erster Linie Fragen der Ethik, der Kennzeichnung von Produkten, der Fristen für die Verjährung der Rechtsgültigkeit für die Plazierung von Produkten auf Markt und der Konsultation der Öffentlichkeit vor GVO-Freisetzungen. Der Ratsvorsitzende, der österreichische Umweltminister Martin Bartensteim, sagte, daß eine Änderung der Richtlinie dringend erforderlich sei, um die gegenwärtige Situation im Hinblick auf die Umsetzung zu klären, die alles andere als zufriedenstellend sei. Er stellte fest, daß bis zur Stellungnahme des Europäische Parlaments, der vom Ratsvorsitz vorgeschlagene Ansatz - was die Bewertung der Umweltrisiken auf der Grundlage gemeinsamer Prinzipien, Überwachung, Verfahren, die dem Rat mehr Mitspracherecht geben, Fristen der Rechtsgültigkeit und Konsultation wissenschaftlicher Ausschüsse betrifft - für die Delegationen annehmbar war. Mehrere Delegationen berichteten über die auf einzelstaatlicher Ebene zur Einschränkung der Verwendung und Marktplazierung von GVO durchgeführten Maßnahmen. Das Mitglied der Kommission Ritt Bjerregaard unterstrich die Erfordernis, die Diskussion über den Kommissionsvorschlag zu beschleunigen, der auf eine Verbesserung der Effizienz, Wirksamkeit und Transparenz des Entscheidungsfindungsprozesses abzielt, um das langfristige Vertrauen und die Zuversicht der Öffentlichkeit durch die Berücksichtigung der Bedenken der Verbraucher aufzubauen. Da eine Beendigung der ersten Lesung durch das Europäische Parlament nicht vor Ende Februar 1999 erwartet wird, kann eine gemeinsame Stellungnahme frühestens auf der Sitzung des Rates im März verabschiedet werden.