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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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Zu Beginn der Schlichtungsgespräche über das Fünfte Rahmenprogramm noch kein Kompromiß in Aussicht

Die Einleitung des Schlichtungsverfahrens am 29. September 1998, das auf die Beseitigung der Differenzen zwischen dem Parlament und dem Rat über das Fünfte Rahmenprogramm abzielt, hat keinen Fortschritt bei der Überwindung der Kluft zwischen den beiden Institutionen erzielt. T...

Die Einleitung des Schlichtungsverfahrens am 29. September 1998, das auf die Beseitigung der Differenzen zwischen dem Parlament und dem Rat über das Fünfte Rahmenprogramm abzielt, hat keinen Fortschritt bei der Überwindung der Kluft zwischen den beiden Institutionen erzielt. Trotz der intensiven informellen Kontakte zwischen den Vertretern des Parlaments und des Rates sowie der Kommission im Laufe der letzten Monate, zeigte sich keine der beiden Seiten bei ihrem ersten informellen Treffen kompromißbereit. Vor dem Ablauf der Frist für den Abschluß einer Vereinbarung in nur sechs Wochen findet am 12. Oktober am Vorabend der nächsten Sitzung des Forschungsrats - ein zweites Treffen statt. Da der wesentliche Unterschied zwischen den beiden der Gesamthaushalt für das Fünfte Rahmenprogramm ist während das Parlament und die Kommission einen Betrag von 16.300 Millionen ECU fordern, hat der Rat eine Summe von lediglich 14.000 Millionen vereinbart ist die Kommission gezwungen, ihre detaillierten Pläne für die Durchführung des Programms zurückzuhalten. Obwohl nur vergleichsweise geringfügige Einzelheiten in bezug auf den Inhalt und die Struktur des Programms zu klären sind, hat die Kommission keine Gewißheit über die anfallende Arbeit, die sie in jedem Bereich unterstützen kann, bis das Gesamtbudget feststeht. Die Kommission hat bereits die Warnung ausgesprochen, daß, selbst wenn der endgültige Haushalt mit dem geringeren Betrag vereinbart wird, bestimmte Initiativen nicht wirksam durchgeführt werden können, einschließlich einer Anzahl von Aktivitäten, die von der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) durchgeführt werden. Obwohl die Differenzen nach wie vor bestehen, haben beide Seite die Notwendigkeit anerkannt, einen Kompromiß zu finden, da noch eine ganze Reihe von gesetzlichen Bestimmungen zu verabschieden ist, bevor das Programm gestartet werden kann. Das Ziel der Beendigung dieses Prozesses bis zum geplanten Termin des Forschungsrats am 10. Dezember 1998 bleibt bestehen, was ein Lancieren der Ausschreibungen im Dezember 1998 oder Januar 1999 möglich macht. Es bleibt abzuwarten, ob diese Frist eingehalten werden kann, aber weder das Parlament noch der Rat haben die Absicht, als verantwortlich für die ernsthafte Verspätung des neuen Programms angesehen zu werden, was der Fall sein könnte, wenn bis Mitte November keine für beide Seiten akzeptable Vereinbarung erreicht wird. Das Parlament und der Rat haben ihre Positionen über den Haushalt erst am 3. September erneut vorgetragen, als Herr Caspar Einem, Österreichs Minister für Verkehr und Wissenschaft und der gegenwärtige Präsident der Forschungsrates, mit dem Forschungsausschuß des Parlaments zusammentraf. Dr. Einem zufolge ist der Rat, der eine einstimmige Vereinbarung treffen muß, der Ansicht, daß die Erfordernis eines rigoros konzipierten Haushalts und enge Grenzen für öffentliche Ausgaben ausnahmslos auf das gesamte Budget der EU anzuwenden ist. Obwohl er anerkennt, daß Länder wie die USA und Japan wesentlich höhere Ausgaben für Forschung aufwenden als die EU, betonte er, es sei "nicht die Frage, ob eine, zwei oder drei Milliarden ECU mehr ... für das Fünfte Rahmenprogramm ausgegeben werden, um wie durch ein Wunder die Strukturschwächen der industriellen Forschung in Europa zu beseitigen". Das Parlament und die Kommission sind nach wie vor der Ansicht, daß 16.300 Millionen ECU erforderlich sind, um das Programm vollständig umzusetzen. Die Kommission weist insbesondere auf die vom Parlament und dem Rat eingeführten zusätzlichen Tätigkeiten hin, deren Annahme sie vereinbart hat, ohne ihren ursprünglichen Haushaltsvorschlag zu erhöhen. Sie argumentiert, daß diese den Vorschlag des Rates noch weniger ausreichend erscheinen lassen. Die anderen zwischen dem Parlament und dem Rat bestehenden Unterschiede betreffen den Status der KMU, die zwischen 250 und 500 Angestellte haben. Die Kommission beabsichtigt, ihre gesamten auf KMU abzielenden Aktivitäten zu vereinheitlichen, um so die Verwirrung zu vermeiden, die aus den unterschiedlichen verwendeten Definitionen resultiert. Das Parlament argumentiert jedoch, daß die Unternehmen, die gerade über der Schwelle von 250 Mitarbeitern liegen, genau diejenigen seien, die von den Sonderinitiativen für die Förderung der Beteiligung von KMU am Programm profitieren werden. Außerdem fordert das Parlament eine Prüfung zur Mitte des Programms, die eine Modifizierung der Programmziele auf halber Strecke im Lichte der veränderten Umstände ermöglichen würde. Da der Finanzrahmen der EU für die Jahre 2000-2006 noch nicht vereinbart wurde, sind der Rat und das Parlament unterschiedlicher Ansicht über die Mechanismen, die zur Lösung aller Differenzen über den für das Programm vereinbarten Haushalt und den Finanzrahmen verwendet werden sollen, sobald er endgültig festgelegt worden ist. Da die Frist für das Erreichen einer Vereinbarung auf dem Schlichtungsweg abläuft, werden beide Seiten gezwungen sein, ihre Positionen zu überprüfen, um das Scheitern des Programms zu vermeiden. Da keine der beiden Parteien die Verantwortung für einen erzwungenen Bruch der Finanzierung der gemeinschaftlichen Forschung übernehmen möchte, kann man fast mit Sicherheit annehmen, daß ein Kompromiß erzielt werden wird. Da der Rat am unteren Ende der Bandbreite scheinbar unbeweglich verharrt, ist es eher wahrscheinlich, daß das Parlament sich gezwungen sieht, seine Forderungen zu reduzieren. Ein symbolisches Hindernis, das in den letzten Monaten oft festgestellt wurde, ist das Niveau, das den Haushalt des Fünften Rahmenprogramms in realen Zahlen auf dem des Vierten bewahren würde.

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