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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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Qualitätssicherung im Hochschulbereich

Vor kurzem wurde eine Empfehlung des Rats über europäische Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung im Hochschulbereich Im Amtsblatt veröffentlicht. Ziel dieser Initiative ist die Sicherstellung der Qualität der Ausbildung in dem spezifischen sozialen, wirtschaftlichen und ku...

Vor kurzem wurde eine Empfehlung des Rats über europäische Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung im Hochschulbereich Im Amtsblatt veröffentlicht. Ziel dieser Initiative ist die Sicherstellung der Qualität der Ausbildung in dem spezifischen sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Kontext jedes einzelnen Mitgliedstaats bei gleichzeitiger Berücksichtigung der europäischen Dimension in einer sich im schnellen Wandel befindlichen Welt. Höhere Bildungsanstalten sollen zur Anwendung von Qualitätssicherung als Mittel zur Verbesserung der Qualität des Unterrichts und des Lernens ermutigt und dabei unterstützt werden, sowie zum gegenseitigen Informationsaustausch in diesem Kontext. Die Empfehlung fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Netzwerkeinrichtung und die Kooperation unter den zuständigen Gremien für die Qualitätsbewertung im Hochschulbereich zu fördern. Dies könnte alle oder einen Teil der folgenden Aspekte betreffen: - Erleichterung und Ausbau des Informations- und Erfahrungsaustauschs, insbesondere über die methodologischen Entwicklungen und Beispiele guter Praxis; - auf Anfrage der betreffenden Behörden in den Mitgliedstaaten Erteilung von Auskünften in Fachfragen; - Unterstützung der Hochschuleinrichtungen, die im Bereich der Qualitätsbewertung länderübergreifend zusammenarbeiten möchten; - Förderung von Kontakten mit Sachverständigen auf internationaler Ebene. Des weiteren wird empfohlen, bei der Verfolgung dieser Ziele die Arbeiten des SOCRATES- und des LEONARDO DA VINCI-Programms mit in Betracht zu ziehen. Die Aspekte, die den in Europa bestehenden Qualitätssicherungsprogrammen gemein sind, werden im Anhang detailliert. Die Empfehlung ersucht des weiteren die Kommission, alle drei Jahre Berichte über die bei der Entwicklung der Qualitätssicherung in den Mitgliedstaaten erzielten Fortschritte vorzulegen.