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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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Aufsicht über elektronische Geldinstitute

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für die Aufnahme, Verfolgung und treuhänderische Überwachung der Tätigkeit elektronischer Geldinstitute verabschiedet. In diesem Vorschlag werden solche Institute als Unternehmen identifiziert, die Zahlungsmittel in Form von elekt...

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für die Aufnahme, Verfolgung und treuhänderische Überwachung der Tätigkeit elektronischer Geldinstitute verabschiedet. In diesem Vorschlag werden solche Institute als Unternehmen identifiziert, die Zahlungsmittel in Form von elektronischem Geld bereitstellen, oder Einnahmen aus solchen Aktivitäten investieren. Der Vorschlag würde die geschäftliche Aktivität solcher Institutionen auf eng miteinander verbundene finanzielle und andere Dienstleistungen beschränken, wie z.B. die Verwaltung von elektronischem Geld. Der Vorschlag würde des weiteren eine Klärung anderer Fragen mit sich bringen, wie z.B. die Anwendung der Bankrichtlinien auf solche Institute, sowie die Erfordernisse hinsichtlich der anfänglichen Kapitalausstattung und des laufenden Finanzbedarfs für die Einrichtung elektronischer Geldinstitute. Gleichzeitig sieht der Vorschlag Beschränkungen hinsichtlich der Investitionstätigkeit und geeignete Aufsichtsmethoden vor. Hiervon abgesehen sieht der Vorschlag Maßnahmen für eine solide und umsichtige Leitung elektronischer Geldinstitute vor, damit die finanziellen und nichtfinanziellen Risiken berücksichtigt werden können, denen solche Institute ausgesetzt sind. Die Anforderungen hinsichtlich der Aufsichtsmaßnahmen würden außerdem gewährleisten, daß die zuständigen Behörden in den einzelnen Mitgliedstaaten Zugang zu relevanten Informationen haben und stichprobenhafte Kontrollen durchführen können, um identifizierte Mängel abzustellen.

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