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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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Der Rechtsschutz von Mustern und Modellen

Die Richtlinie 98/71 über den Rechtsschutz von Mustern und Modellen ist vor kurzem im Amtsblatt erschienen. Somit haben die Mitgliedstaaten jetzt zwei Jahre Zeit für die Erlassung von Durchführungsbestimmungen Vorschriften und Verwaltungsvorschriften, die für die Realisierung ...

Die Richtlinie 98/71 über den Rechtsschutz von Mustern und Modellen ist vor kurzem im Amtsblatt erschienen. Somit haben die Mitgliedstaaten jetzt zwei Jahre Zeit für die Erlassung von Durchführungsbestimmungen Vorschriften und Verwaltungsvorschriften, die für die Realisierung notwendig sind. Die neuen Rechtsbestimmungen gewährleisten den Schutz von Mustern und Modellen für einen oder mehrjährige Zeiträume von fünf Jahren gerechnet ab dem Datum der Antragstellung mit der Möglichkeit der Verlängerung auf bis zu 25 Jahre gerechnet vom Datum der Antragstellung. Diese Rechtsbestimmungen gelten für bei den zentralen Stellen für industrielle Schutzrechte der Mitgliedstaaten sowie beim Benelux-Musterschutzbüro angemeldete Musterschutzrechte, sowie für aufgrund internationaler Abkommen angemeldete Schutzrechte, die in den Mitgliedstaaten wirksam sind. Wegen des Fehlens harmonisierter Copyright-Bestimmungen in der EU gelten die neuen Rechtsvorschriften als wichtiger Schritt auf dem Weg zur Festlegung spezifischer Rechtsbestimmungen für Musterschutz, während die Mitgliedstaaten den Umfang des Copyright-Schutzes und die Bedingungen für einen solchen Schutz frei festlegen können. Außerdem wird hiermit der Notwendigkeit einer einheitlichen Definition von Mustern entsprochen, sowie den Anforderungen hinsichtlich des Neuerungswerts und der individuellen Eigenschaften, die für Musterschutzrechte erfüllt sein müssen.