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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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Mitteilung der Kommission über den Binnenmarkt für Arzneimittel

Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung über den Binnenmarkt in der pharmazeutischen Industrie angenommen. Das Gesundheitswesen fällt zur Zeit unter die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, die unterschiedliche Preiskontrollsysteme haben. In der Vergangenh...

Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung über den Binnenmarkt in der pharmazeutischen Industrie angenommen. Das Gesundheitswesen fällt zur Zeit unter die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, die unterschiedliche Preiskontrollsysteme haben. In der Vergangenheit wurden dadurch Bemühungen zur Einrichtung eines Binnenmarkts in der pharmazeutischen Industrie, die in der Europäischen Union 71 000 Personen in der Arzneimittelforschung und -entwicklung beschäftigt, beschränkt. Die Kommission bemüht sich jetzt um die Vereinbarung einer Strategie zur Harmonisierung des pharmazeutischen Markts in Europa. Die Mitteilung umreißt drei mögliche Ansätze für den pharmazeutischen Markt der Zukunft und zieht die relativen Vorteile einer Beibehaltung des Status-quo, die vollständige Integration und einen Mittelweg in Betracht, bei dem die Mitgliedstaaten und die Arzneimittelhersteller verstärkt zusammenarbeiten müßten. Die Mitteilung behandelt außerdem auch mögliche Strategien für die Stimulierung eines stärker wettbewerbsorientierten Generikamarktes, die Beschleunigung der Markteinführung von Produkten nach ihrer Zulassung, Maßnahmen zur Verbesserung der Markttransparenz, die Folgen des globalen elektronischen Geschäftsverkehrs und die Bedeutung eines Gedankenaustausches zwischen den derzeitigen Mitgliedstaaten, den Bewerberländern und der pharmazeutischen Industrie. Die Mitteilung wird den dritten "Gesprächen am Runden Tisch zur Vollendung des Binnenmarktes für Arzneimittel" am 7. Dezember 1998 in Paris, Frankreich, als Grundlage dienen.