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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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Das Parlament genehmigt das Fünfte Rahmenprogramm

Das Europäische Parlament hat am 15. Dezember 1998 ein Schlichtungsübereinkommen mit dem Ministerrat über den Gesamthaushalt und die Struktur des Fünften Rahmenprogramms verabschiedet. Des weiteren wurden Stellungnahmen zu den spezifischen Programmen des neuen Rahmenprogramms ...

Das Europäische Parlament hat am 15. Dezember 1998 ein Schlichtungsübereinkommen mit dem Ministerrat über den Gesamthaushalt und die Struktur des Fünften Rahmenprogramms verabschiedet. Des weiteren wurden Stellungnahmen zu den spezifischen Programmen des neuen Rahmenprogramms abgegeben. Die Entscheidungen des Plenums des Parlaments beenden die Zuarbeiten der MEP zum Abschluß des Rechtsverfahrens und machen es dem Rat möglich, anläßlich seiner Sitzung am 22. Dezember über das Fünfte Rahmenprogramm zu beschließen. Die Beschlüsse des Parlaments betreffen die beiden Tragsäulen des Fünften Rahmenprogramms, nämlich den von der Europäischen Gemeinschaft finanzierten und den im Rahmen des Euratom-Vertrags finanzierten Teil. Sie bestätigen den Gesamthaushalt des neuen Programms mit 14,96 Mrd. Euro - hiervon entfallen 13,7 Mrd. Euro auf die EG und 1,26 Mrd. Euro auf Euratom. Die MEP stimmten für alle ihnen von den Berichterstattern vorgelegten Berichte. Die Verabschiedung des Hauptberichts über die "Durchführung des Fünften Rahmenprogramms" stellt die formale Genehmigung des Schlichtungsübereinkommens mit dem Rat dar, das den Gesamthaushalt und die Struktur des neuen Programms einbezieht. Weitere Berichte wurden über die spezifischen Einzelprogramme des Fünften Rahmenprogramms verabschiedet, so daß jetzt die rechtlichen Voraussetzungen für die Begutachtung dieser Programme durch das Parlament gegeben sind. Auf der EG-Seite wurden folgende Berichte genehmigt: - Lebensqualität und Management der Ressourcen; - Die benutzerfreundliche Informationsgesellschaft; - Nachhaltiges Wachstum unter Wettbewerb; - Erhaltung des Ökosystems; - Bestätigung der internationalen Bedeutung der EU-Forschung; - Verstärkung der Bedeutung der Rolle von KMU; - Verbesserung des Potentials der Humanforschung. Auf der Euratom-Seite wurden folgende Berichte genehmigt: - Die sich wandelnde Rolle der Gemeinsamen Forschungstelle; - Erhaltung des Ökosystems.

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