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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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Die vorgeschlagenen Emissionsgrenzen sind zu streng, sagt der EU-Ausschuß

Im Wirtschafts- und Sozialausschuß der Europäischen Union gab es am 27. Januar 1999 eine lebhafte Debatte, als die Mitglieder für die Verabschiedung einer Änderung ihres Gutachtens über den zulässigen Schadstoffausstoß von Verbrennungsanlagen in die Luft stimmten. Gegen das G...

Im Wirtschafts- und Sozialausschuß der Europäischen Union gab es am 27. Januar 1999 eine lebhafte Debatte, als die Mitglieder für die Verabschiedung einer Änderung ihres Gutachtens über den zulässigen Schadstoffausstoß von Verbrennungsanlagen in die Luft stimmten. Gegen das Gutachten wurde kräftig Opposition betrieben, hauptsächlich durch Umwelt-, Gewerkschafts- und Verbraucherorganisationen. Es gab 20 Stimmenthaltungen, 25 Stimmen gegen und 95 Stimmen für das Gutachten. Einige der Änderungsanträge zur Richtlinie 88/609/EWG, die anläßlich der Sitzung gestellt wurden, wurden in den endgültigen Text aufgenommen. Ziel dieser Änderungen war die Bekräftigung von Maßnahmen zur Reduzierung der Emission von großen Verbrennungsanlagen. In dem Gutachten heißt es jedoch jetzt, daß die vorgeschlagenen einheitlichen Emissionswerte den Bestimmungen der Integrierten Richtlinie zur Verhinderung und Eindämmung der Umweltverschmutzung zuwiderlaufen, weil es die Richtlinie Unternehmen gestattet, die verwendeten Technologien an die örtlichen Umweltverhältnisse anzupassen. Nach Aussage des Ausschusses seien die vorgesehenen Grenzwerte viel zu streng, und die Verschärfung der gegenwärtigen Standards ließe sich nicht durch den technischen Fortschritt rechtfertigen. Der Ausschuß begrüßte die Tatsache, daß bestehende Anlage von den Vorschlägen der Kommission nicht berührt werden, betonte jedoch, daß die vorgesehenen Maßnahmen für schadhafte Ausrüstungen zur Reduzierung von Emissionen diese der Verantwortung der regionalen und Kommunalbehörden entziehen würden. Das liefe dem Grundsatz der Subsidiarität zuwider. Sie beschrieben auch die in die Vorschläge einbezogene wirtschaftliche Einschätzung als zu oberflächlich und als nicht fähig, mögliche ernsthafte Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit der Union zu vermeiden. Kritik wurde auch am widersprüchlichen Wortlaut des Dokuments geübt, und es wurde eine Studie der Auswirkung der Richtlinie auf die entferntesten Regionen der Gemeinschaft gefordert, die wegen ihrer besonderen geographischen und klimatologische Bedingungen einen Sonderfall darstellen. Dazu wurde ein Antrag auf die Gewährung einer Übergangsfrist für Beitrittsländer gestellt.