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Bulgarien beteiligt sich an der Sozialpolitik der Gemeinschaft

Die Voraussetzungen und Bedingungen für die Beteiligung Bulgariens an den Programmen der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheits- und Sozialpolitik sind im Beschluß Nr. 5/98 (1999/112/EG) des Assoziationsrates vom 23. November 1998 festgelegt. Laut dem Beschluß kann sich Bulg...

Die Voraussetzungen und Bedingungen für die Beteiligung Bulgariens an den Programmen der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheits- und Sozialpolitik sind im Beschluß Nr. 5/98 (1999/112/EG) des Assoziationsrates vom 23. November 1998 festgelegt. Laut dem Beschluß kann sich Bulgarien an den Programmen der Gemeinschaft zur Krebsbekämpfung und zur Verhinderung von AIDS und anderen übertragbaren Krankheiten beteiligen. Der Finanzbeitrag der Republik Bulgarien umfaßt: - die finanzielle Unterstützung aus den Programmen für die bulgarischen Teilnehmer; - die der Kommission aus der Teilnahme Bulgariens entstehenden zusätzlichen Kosten für die Verwaltung der Programme. Der Beschluß trat am 1. Dezember 1998 in Kraft und behält bis zum 31. Dezember 1999 seine Gültigkeit.