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Gemeinsame Stellungnahme bringt SOKRATES Programm voran

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben einen gemeinsamen Standpunkt über einen Beschluß über die Durchführung der zweiten Phase des gemeinschaftlichen Aktionsprogramms im Bereich der allgemeinen Bildung (SOKRATES) verabschiedet. Dieses Programm sol...

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben einen gemeinsamen Standpunkt über einen Beschluß über die Durchführung der zweiten Phase des gemeinschaftlichen Aktionsprogramms im Bereich der allgemeinen Bildung (SOKRATES) verabschiedet. Dieses Programm sollte zwischen dem 1. Januar 2000 und dem 31. Dezember 2006 durchgeführt werden. Der Beschluß legt fest, daß, damit die Gemeinschaft zur Entwicklung einer qualitativ hochstehenden allgemeinen und beruflichen Bildung beitragen und das lebensbegleitende Lernen unter Beachtung der Verantwortung der Mitgliedstaaten fördern kann, die Ziele des SOKRATES-Programms mit Hilfe der folgenden Aktionen umgesetzt werden sollten: - 1 - Schulbildung (Comenius); - 2 - Hochschulbildung (Erasmus); - 3 - Erwachsenenbildung und andere Bildungswege (Grundtvig); - 4 - Sprachunterricht und Sprachenerwerb (Lingua); - 5 - Offener Unterricht und Fernlehre sowie Informations- und Kommunikationstechnologien auf dem Gebiet des Bildungswesens (Minerva); - 6 - Beobachtung und Innovation; - 7 - Gemeinsame Aktionen; - 8 - Flankierende Maßnahmen. Diese Aktionen sollten durch die nachstehenden Arten von transnationalen Maßnahmen durchgeführt werden, wobei mehrere Maßnahmen koordiniert werden können: - Unterstützung der transnationalen Mobilität von Personen im Bereich der Allgemeinbildung in Europa; - Unterstützung der Verwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT) im Bildungswesen; - Unterstützung der Entwicklung der transnationalen Netzwerkzusammenarbeit zur Erleichterung des gegenseitigen Austauschs von Erfahrungen und beispielhaften Praktiken; - Förderung der sprachlichen Fähigkeiten und des Verständnisses für andere Kulturen; - Unterstützung innovativer Pilotprojekte auf der Basis transnationaler Partnerschaften mit dem Ziel der Innovations- und Qualitätssteigerung in der Allgemeinbildung; - Ständige Verbesserung des Referenzmaterials der Gemeinschaft durch: -- Beobachtung und Analyse der einzelstaatlichen Bildungspolitiken; --Beobachtung und Verbreitung beispielhafter Praktiken und Innovationen; -- umfassenden Informationsaustausch. Der Finanzrahmen für die Durchführung dieses Programms für den vorgesehenen Zeitraum wird auf 1.550 Millionen Euro festgelegt. Der Beschluß trat am 22. Februar 1999 in Kraft.