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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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ELADIS beabsichtigt Weiterentwicklung der gemeinsamen Anwendungen für Grundbesitz

Es besteht die Möglichkeit und der Bedarf, die gemeinsame Anwendung für Boden- und Grundbesitz weiterzuentwickeln, aber es besteht ebenso die Notwendigkeit, dabei die Rolle des Privatsektors sowie die rechtlichen und finanziellen Auswirkungen auf die Zulassung von Daten des öf...

Es besteht die Möglichkeit und der Bedarf, die gemeinsame Anwendung für Boden- und Grundbesitz weiterzuentwickeln, aber es besteht ebenso die Notwendigkeit, dabei die Rolle des Privatsektors sowie die rechtlichen und finanziellen Auswirkungen auf die Zulassung von Daten des öffentlichen Sektors zu berücksichtigen. Dies wurde auf drei Workshops festgestellt, die in Frankreich, Italien und Großbritannien im Rahmen des Arbeitspaketes 4 des ELADIS-Projektes (European Local Administrative Data Integration Study/Europäische Studie zur Integration lokaler Verwaltungsdaten) stattfanden. Im ELADIS-Bericht zu diesen Workshops wird von einem großen Erfolg und der aktiven Teilnahme zahlreicher Branchen gesprochen. Man habe daraufhin beschlossen, zusätzliche Workshops in Irland und Griechenland zu veranstalten. Vor dem Arbeitspaket 4 hatte das ELADIS-Projekt festgelegt, daß für eine integrierte lokale Behördenverwaltung bestimmte Basisdaten wie Standort-, Personen- und Firmenverzeichnisse zur Verfügung stehen müßten. Die ELADIS-Partner stimmten darin überein, daß der Anwendungsbereich für Ortsverzeichnisse der Grund- und Bodenbesitz sein sollte. Drei Anwendungsbereiche wurden ausgewählt, um die unterschiedlichen Ebenen einer geographischen Gewichtung wiederzugeben: Übertragungsmodalitäten, lokale Entwicklungspläne und strategische Entwicklungspläne. Für das Arbeitspaket 4 wurden folgende Ziele gesetzt: - die festgelegten Anwendungsbereiche zu bestätigen; - vergleichende Analyse der gegenwärtigen Zugangsbedingungen von Basisdaten in den betrachteten Ländern: -- wie institutionelle und private Nutzer Zugang zu Technologie und Standards erhalten können; -- Verfügbarkeit von Daten; - - - Anzahl der digital verfügbaren Daten; - - - Grad des elektronischen Zugangs; - Analyse gemeinsamer Nutzeranforderungen für den organisatorischen Dienst und für technische Themen; - Definition einer praktikablen Anzahl von Anwendungen, geeignet für die Gestaltung und Erstellung von kompatiblen und austauschbaren Basisdaten. In einer vergleichenden Analyse wurde festgestellt, daß es notwendig sei, eine Ausweitung des Anwendungsbereichs zur Umstrukturierung der Informationen in Betracht zu ziehen. Trotz erheblicher Unterschiede bei den Rechtssystemen gab es einen hohen Grad an Übereinstimmung sowohl bei den Benutzeranforderungen als auch beim vorgeschlagenen technischen Ansatz, der solchen Anforderungen Rechnung tragen soll. Die Anforderung für die Basisdaten wurde als "eindeutige Eigentumsreferenznummern, geographische Adressen und Landparzellenausdehnungen" definiert. Schließlich wurde festgestellt, daß es möglich sei, gemeinsame Anwendungen für Land- und Grundbesitz weiterzuentwickeln. In Ergänzung zu den erwarteten technischen Aspekten gab es die unerwartete Schlußfolgerung, daß die Notwendigkeit bestehe, die Rolle des Privatsektors sowie die rechtliche und finanzielle Auswirkung auf die Zulassung von Daten des öffentlichen Sektors zu berücksichtigen.