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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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Teilnahme Litauens an Forschungsprogrammen

Der Europäische Rat hat den Plänen zur Teilnahme Litauens an Forschungsprojekten der Gemeinschaft innerhalb des Fünften Rahmenprogramms zugestimmt. Litauische Forscher und Forschungsinstitute werden nun unter den gleichen Bedingungen und mit denselben Rechten und Pflichten an...

Der Europäische Rat hat den Plänen zur Teilnahme Litauens an Forschungsprojekten der Gemeinschaft innerhalb des Fünften Rahmenprogramms zugestimmt. Litauische Forscher und Forschungsinstitute werden nun unter den gleichen Bedingungen und mit denselben Rechten und Pflichten an solchen Projekten teilnehmen wie EU-Mitglieder, wie dies im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften festgesetzt ist. Litauische Experten werden außerdem für relevante Positionen im Bereich des Rahmenprogramms berücksichtigt. In einer am 20. Oktober 1999 veröffentlichten gemeinsamen Erklärung heißt es: "Die Republik Litauen und die Gemeinschaft vereinbaren zusätzlich zu den Bestimmungen des vorliegenden Beschlusses des Assoziationsrates, daß Forschungsprogramme und -tätigkeiten der Republik Litauen, die denen des Fünften Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (1998-2002) entsprechen, Forschungseinrichtungen der Gemeinschaft offenstehen sollen und daß zu diesem Zweck ein gesonderter Briefwechsel zwischen der Republik Litauen und der Gemeinschaft erfolgt."