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Inhalt archiviert am 2022-12-07

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Nach Auffassung des EU-Ausschusses ist das Risiko einer BSE-Kontamination durch nicht entbeintes Rindfleisch aus dem Vereinigten Königreich unerheblich

Der Wissenschaftliche Lenkungsausschuß der EU betrachtet das Risiko von Fleisch am Knochen als unerheblich, sofern die von der britischen Regierung getroffenen Sicherheitsmaßnahmen angewendet werden. In einer Stellungnahme vom 19. April zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit de...

Der Wissenschaftliche Lenkungsausschuß der EU betrachtet das Risiko von Fleisch am Knochen als unerheblich, sofern die von der britischen Regierung getroffenen Sicherheitsmaßnahmen angewendet werden. In einer Stellungnahme vom 19. April zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit des Verzehrs von Knochen und Blut tierischen Ursprungs sagte der Ausschuß, daß das mit nicht entbeintem Fleisch verbundene Risiko einer Kontamination mit der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie (BSE) seit Dezember 1997 signifikant zurückgegangen sei. Jedoch sei infolge von Maßnahmen wie des EU-weiten Verbots, Fleisch- und Knochenmehl für Wiederkäuerfutter zu verwenden, das BSE-Risiko bei Schafen und Ziegen gesunken, hieß es in der Stellungnahme. Der Ausschuß empfahl, alle gefährlichen Stoffe aus der Nahrungsmittelkette auszuschließen. Nach Aktualisierung seiner früheren Stellungnahme aus dem Jahr 1997 empfiehlt der Ausschuß jetzt, Schädel und Rückenmark von über 12 Monate alten Schafen und Ziegen sowie die Milz von Tieren jeden Alters aus der Nahrungsmittelkette auszuschließen. Solange keine BSE-Infektion bei Schafen oder Ziegen nachgewiesen wird, sieht der Ausschuß jedoch keine Notwendigkeit für weitergehende Maßnahmen. In Ländern mit hohem BSE-Risiko, wie dem Vereinigten Königreich, wird die Verwendung von Rinderwirbelsäulen als Rohmaterial für die Herstellung von Talg und Gelatine für den menschlichen Verzehr oder als Futtermittel für Tiere nicht als unbedenklich erachtet. Über die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Eingeweiden und Lymphknoten in allen Ländern laufen derzeit Forschungsarbeiten, deren Ergebnisse für die Verbesserung der Risikobewertung benötigt werden. Der Ausschuß empfahl auch den Ausschluß bestimmter Schlachtmethoden, bei denen das Risiko besteht, daß BSE-infiziertes Hirngewebe in den Blutkreislauf der Tiere gelangt. Bei Bestehen eines BSE- oder Traberkrankheitsrisikos sollte eine Weiterverwendung von Wiederkäuern zu Tierfutter vermieden werden. Die Wissenschaftler konnten keine Mindestmenge von BSE-infiziertem Gewebe ermitteln, die eine menschliche Infektion mit der neuen Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (nvCJD) verursacht. Ebensowenig konnten sie die Schwelle für die Übertragung der Infektion vom Tier auf den Menschen quantifizieren. Sie empfahlen daher, von der Hypothese auszugehen, daß der Verzehr einer sehr geringen Menge von kontaminierten Rindererzeugnissen nvCJD verursachen kann. Der Ausschuß stimmte mit David Byrne, dem für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständigen EU-Kommissar, darin überein, eine unabhängige Behörde für Lebensmittelsicherheit zu errichten. Jedoch sprach er sich dafür aus, deren Mandat über die Lebensmittelsicherheit hinaus auf alle Fragen der öffentlichen Gesundheit zu erweitern, für die genügend Ressourcen bereitgestellt werden sollten.

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