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Inhalt archiviert am 2022-12-07

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Der künftige Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation

Vertreter der europäischen Telekommunikation und damit verbundener Branchen, nationale Regulierungsbehörden und Verbraucherorganisationen reagierten auf einer öffentlichen Anhörung am 10. und 11. Mai im allgemeinen positiv auf die Pläne der Europäischen Kommission für den künf...

Vertreter der europäischen Telekommunikation und damit verbundener Branchen, nationale Regulierungsbehörden und Verbraucherorganisationen reagierten auf einer öffentlichen Anhörung am 10. und 11. Mai im allgemeinen positiv auf die Pläne der Europäischen Kommission für den künftigen Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation. Die Delegierten zeigten sich insbesondere zufrieden mit der Geschwindigkeit des Prozesses. Die Kommission hofft, daß dieser Prozeß genauso schnell beendet sein wird, wie der für die E-commerce-Richtlinie, die Anfang dieses Monats vom Europäischen Parlament verabschiedet wurde. Beide Anliegen wurden vor kurzem auf dem Gipfeltreffen des Rates in Lissabon als vorrangige Ziele bezeichnet. Die Anhörung bot letztmalig Gelegenheit, über die Vorschläge zu diskutieren, bevor die Generaldirektion Informationsgesellschaft fünf Richtlinien vorbereitet, die im Falle ihrer Verabschiedung durch das Europäische Parlament und den Rat die Grundlage für die Gestaltung der Rolle Europas in der Informationsgesellschaft bilden werden. Die Öffentlichkeit kann bis zum 19. Mai schriftliche Vorschläge und Empfehlungen einreichen; der aktualisierte Rechtsrahmen soll im Juni in Kraft treten. "Der neue Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste muß der Wirklichkeit dieses dynamischen Sektors entsprechen", so das für die Telekommunikation zuständige Kommissionsmitglied Erkki Liikanen. "Der Europäische Rat hat in Lissabon auf die Bedeutung des Überprüfungsverfahrens des Kommunikationssektors von 1999 und das Bedürfnis nach rascher Verabschiedung und Umsetzung des neuen Rechtsrahmens hingewiesen. "Ziel der öffentlichen Anhörung ist es, die Diskussion voranzubringen, auf die vor kurzem stattgefundene öffentliche Befragung aufzubauen und interessierten Parteien Gelegenheit zu geben, ihre Meinung zu spezifischen Themen zu äußern, die in den künftigen Gesetzgebungsvorschlägen berücksichtigt werden sollen." Im November 1999 startete die Kommission eine öffentliche Befragung über den zukünftigen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikation. Im April wurden die Ergebnisse dieser Befragung vorgelegt und mehrere grundlegende Richtungen für eine Überarbeitung des Rechtsrahmens festgelegt. Die fünf Arbeitspapiere, die als Diskussionsgrundlage dienten, stützten sich auf diese Richtungen und konnten vor der Anhörung im Internet aufgerufen werden. Sie befassen sich mit dem allgemeinen Rechtsrahmen, der Zulassung von Diensten, dem Zugang und dem Zusammenschluß, dem Universaldienst, den Rechten der Nutzer und dem Datenschutz bei der elektronischen Kommunikation. Die Vorschläge zielen auf die Vereinfachung der Zulassungsvorschriften ab, mit dem Ziel eines Zulassungssystems auf der Grundlage allgemeiner Konzessionen für die Zulassung aller Kommunikationsnetze und -dienste. Die Dokumente lehnen sich stark an das EU-Wettbewerbsrecht an, dessen Grundlage der Begriff der beherrschenden Stellung bildet, bei der die Regulierungsbehörden es für notwendig erachten, das Verhalten von Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht zu kontrollieren. Bei der Eröffnung der zweitägigen Anhörung dankte Robert Verrue, der Generaldirektor der GD Informationsgesellschaft, den Anwesenden für ihre bisherigen und künftig zu erwartenden Beiträge. Er sagte, um den Schwung beizubehalten, der auf dem Gipfeltreffen des Europäischen Rates in Lissabon in den Prozeß gekommen war, habe sich die Kommission für ihre Arbeit eine knappe Frist gesetzt und sich vorgenommen, im Juni fünf Richtlinien vorzulegen. "Der Zeitplan, mit dem wir arbeiten, ist sehr eng", sagte er. "Aber die Märkte und Technologien, um die es geht, ändern sich sehr schnell und darauf müssen wir reagieren." "Ich glaube, daß wir hier zum erstenmal eine öffentliche Befragung zu Texten in einem derart fortgeschrittenen Stadium durchgeführt haben. Das ist ein Hinweis darauf, was jetzt dank der elektronischen Kommunikation und des Internets möglich ist." Das erste Arbeitspapier "A common regulatory framework for electronic communications networks and services" (Ein gemeinsamer Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste) wurde von Andy May von der GD Informationsgesellschaft vorgestellt. Der vorgeschlagene harmonisierte Rechtsrahmen würde für alle Satelliten- und terrestrischen Netze, einschließlich fester und drahtloser Netze, gelten. Unabhängige und unparteiische nationale Regulierungsbehörden sollen das System gemäß den in der Richtlinie festgelegten Bedingungen beaufsichtigen. Die nationalen Regulierungsbehörden wären zum Eingreifen verpflichtet, wenn Betreibern eine beträchtliche Marktmacht (Significant Market Power - SMP) zugeschrieben wird. Die Kommission wird Leitlinien aufstellen, die den nationalen Regulierungsbehörden bei der Bestimmung der Märkte, der Bewertung des Wettbewerbsniveaus und der Entscheidung, ob Handlungsbedarf besteht oder nicht, helfen sollen. Einige Märkte, so wie sie von der Kommission definiert werden, rechtfertigten eine gesetzliche Intervention ex ante. In diesen Fällen würden die nationalen Regulierungsbehörden keine Verpflichtungen auferlegen. Über die Definition der SMP und ob die nationalen Regulierungsbehörden über genügend Unabhängigkeit verfügen, gingen die Meinungen auseinander; im allgemeinen waren die Teilnehmer jedoch zufrieden, daß eine klare Beziehung zum Wettbewerbsrecht hergestellt werden soll. "Access to, and interconnection of electronic communications networks and associated facilities" (Zugang zu und Zusammenschluß von elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen) war das zweite Arbeitspapier, das vorgestellt wurde. Es will sicherstellen, daß sich der Markt für elektronische Kommunikationsdienste in einer Phase der konvergierenden Technologien und Dienste und des starken Marktwachstums weiterhin auf eine für Innovation, Wettbewerb und Benutzermöglichkeiten förderliche Art und Weise entwickelt. Wettbewerbsregeln werden als wichtigste Methode zur Regulierung des Marktes für elektronische Kommunikation verabschiedet. In der Übergangsphase werden jedoch weiterhin einige sektorenspezifische ex-ante-Bestimmungen angemessen sein, und zwar insbesondere dort, wo ehemalige Monopolinhaber immer noch die meisten Anschlüsse bereitstellen und damit den Wettbewerb auf dem Markt behindern. Die Diskussionen konzentrierten sich darauf, wann solche Bestimmungen anzuwenden sind und welche Vorgehensweise bei der Regulierung angemessen ist. Man war sich einig, daß die Regulierung problemspezifisch und angemessen erfolgen und nur so lange wie nötig gelten sollte. Die allgemeine Zielsetzung ist, den Marktbeteiligten Rechtssicherheit zu geben, indem man eindeutige Kriterien für eine Intervention aufstellt. Das dritte Arbeitspapier trägt den Titel "The authorisation of communications networks and services" (Die Zulassung von Kommunikationsnetzen und Kommunikationsdiensten). Darin wird, basierend auf Stellungnahmen im Bericht für 1999, die weitere Harmonisierung und Vereinfachung der nationalen Zulassungsbestimmungen vorgeschlagen. Zur Zeit wird der Marktzugang für Anbieter von Kommunikationsdiensten von 15 nationalen Systemen mit jeweils unterschiedlichen Zulassungskategorien, Zulassungsbedingungen, Zulassungsverfahren und -gebühren geregelt. Aufgrund einer Studie, die aufzeigte, daß lockere Regulierungssysteme mindestens ebenso effektiv hinsichtlich der Förderung eines wettbewerbsorientierten Markes sind, schlägt die Kommission ein vereinfachtes und lockereres Regulierungsmodell vor, das auf eine einzige europäische Zulassung reduziert wird. "Universal service and users' rights relating to electronic communications networks and services" (Universaldienst und die Rechte der Nutzer bezüglich elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste) ist das Thema des vierten Arbeitspapiers. In diesem Dokument wird versucht, einen Ausgleich zwischen den Verpflichtungen des Universaldienstes, den Interessen und Rechten der Nutzer und Verbraucher sowie den obligatorischen Diensten herzustellen. Es soll die Verfügbarkeit elektronischer Kommunikationsdienste von guter Qualität in der gesamten Gemeinschaft sichern und Normen für Verträge, die Qualität der Dienste und die Transparenz der angebotenen Informationen aufstellen. Die Diskussion konzentrierte sich auf die Frage, in welchem Maße Regulierung empfehlenswert sei. Man war sich über das allgemeine Ziel einig, ein Qualitätspaket mit Diensten - unter Berücksichtigung der jeweiligen nationalen Bedingungen - zu erschwinglichen und wettbewerbsfähigen Preisen bereitzustellen. Das letzte Arbeitspapier, das zur Diskussion stand, trägt den Titel "The processing of personal data and the protection of privacy in the electronic communications sector" (Die Verarbeitung persönlicher Daten und der Datenschutz im elektronischen Kommunikationssektor). Ziel dieses Papiers ist es, ein hohes Maß an Datenschutz zu gewährleisten, ungeachtet der eingesetzten Technologie. Im Falle seiner Verabschiedung wird es eine bestehende Richtlinie zur Verarbeitung persönlicher Daten und zum Datenschutz im Telekommunikationssektor ersetzen. Es sind keine wesentlichen Änderungen vorgesehen; vielmehr sind Anpassungen an technologische Entwicklungen erforderlich, so zum Beispiel neue Definitionen der zu schützenden Datentypen (beispielsweise Lokalisierungsdaten, in denen die geographische Position von Mobiltelefonnutzern enthalten ist). Das Dokument sieht auch vor, daß Teilnehmer die Verarbeitung ihrer Daten überwachen und prüfen können, ob ihre Informationen in öffentlichen Verzeichnissen gespeichert sind. Zu den Vorschlägen zur Blockierung unerbetener Mitteilungen wurden einige Bedenken geäußert. Im allgemeinen waren die Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich dieses Arbeitspapiers größer, und einige Teilnehmer baten um mehr Zeit, um die Auswirkungen der neuen Technologien auf die Datenverarbeitung besser erkennen zu können. In seiner Zusammenfassung der Sitzung sagte der Direktor für Kommunikationsdienste in der Informationsgesellschaft Nickolas Argyris, es habe einige hochinteressante Beiträge gegeben, und die Qualität der Diskussion werde sich letztendlich in der Qualität der vorgeschlagenen Richtlinien niederschlagen. Vor kurzem hat die Kommission auch eine Empfehlung für die Entbündelung des Ortsanschlußnetzes an die einzelstaatlichen Regulierungsbehörden verabschiedet. Es ist beabsichtigt, den ansässigen Betreibern Anreize zur Öffnung ihrer Netze für den Wettbewerb zu geben - vor allem der letzten paar Meter Kupferdraht zwischen den Teilnehmern und ihrem nächstgelegenen Verteiler. Man hofft, das dies zu günstigeren Internetkosten führen wird und dadurch die eEurope-Initiative der Kommission weiteren Auftrieb erhält.