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Inhalt archiviert am 2022-12-07

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Auswirkungen der Fluglärmverordnungen der Gemeinschaft auf Entwicklungsländer

Die Generaldirektion Energie und Verkehr ruft derzeit zur Einreichung von Angeboten für die Durchführung einer Studie betreffend die Auswirkungen der Fluglärmverordnungen der Gemeinschaft auf Entwicklungsländer auf. Von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (Interna...

Die Generaldirektion Energie und Verkehr ruft derzeit zur Einreichung von Angeboten für die Durchführung einer Studie betreffend die Auswirkungen der Fluglärmverordnungen der Gemeinschaft auf Entwicklungsländer auf. Von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (International Civil Aviation Organisation, ICAO) wird erwartet, dass sie anlässlich ihrer 33. Versammlung im September 2001 strengeren Auflagen für die Erteilung der Lärmbescheinigung zustimmt. Nach den Bestimmungen des Kapitels 2 über den in Europa, Nordamerika und einigen Ländern im Asien-Pazifik-Raum bereits eingeführten stufenweisen Abbau, müssen alle Flugzeuge, die den in Kapitel 3 genannten Standard nicht erfüllen, bis April 2002 aus dem Verkehr gezogen werden. In Europa wurden Flugzeuge aus Entwicklungsländern, die genau definiert und identifiziert wurden, nicht aus dem Verkehr gezogen, sondern haben die Erlaubnis, in den Staaten der Gemeinschaft bis April 2002 betrieben zu werden, wenn jeglicher Betrieb dieser Flugzeuge eingestellt werden muss. Die Kommission erkennt, dass eine derartige Erleichterung für den Betrieb aus den Entwicklungsländern notwendig ist, wenn von ihnen erwartet wird, dass sie Vorschlägen zur Verschärfung der Erteilung der Lärmbescheinigung und/oder einem stufenweisen Abbau zustimmen. Die Kommission sucht auch Rat für unerwartete Auswirkungen dieser Maßnahmen.Die Angebote sind zu richten an: Europäische Kommission Generaldirektion Energie und Verkehr Archive DM28-0/91 rue de la Loi/Wetstraat 200 B-1049 Brüssel