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EFTA-Beteiligung an der Europäischen Umweltagentur

Am 12. August 1994 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuß folgenden Beschluß gefaßt (Nr. 11/94): Änderung des Protokolls 31 zum "EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten". Mit dem Beschluß wird das Protokoll geändert und die volle Be...

Am 12. August 1994 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuß folgenden Beschluß gefaßt (Nr. 11/94): Änderung des Protokolls 31 zum "EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten". Mit dem Beschluß wird das Protokoll geändert und die volle Beteiligung der EFTA-Staaten an der Europäischen Umweltagentur und am Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz ermöglicht, die durch Ratsverordnung (EWG) Nr. 1210/90 eingerichtet wurden (ABl. Nr. L 120 vom 11.5.1994).

Länder

Österreich, Schweiz, Finnland, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweden