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Entschließung des Rates über den Ausbau des Schienenverkehrs und des kombinierten Verkehrs

Am 19. Juni 1995 nahm der Rat der Verkehrsminister eine Entschließung über den Ausbau des Schienenverkehrs und des kombinierten Verkehrs (95/C 169/91) an. Diese Entschließung dient der weiteren Verbesserung des Schienenverkehrs im Rahmen der Gesamtverkehrspolitik der Gemeinsch...

Am 19. Juni 1995 nahm der Rat der Verkehrsminister eine Entschließung über den Ausbau des Schienenverkehrs und des kombinierten Verkehrs (95/C 169/91) an. Diese Entschließung dient der weiteren Verbesserung des Schienenverkehrs im Rahmen der Gesamtverkehrspolitik der Gemeinschaft. In Anbetracht dessen, daß für den Eisenbahnverkehr heute moderne und leistungsstarke Einrichtungen zur Verfügung stehen und er unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes, der Sicherheit und der Energieeinsparung unleugbare Vorzüge bietet, betrachtet die Entschließung den Transport per Schiene als einen sehr wichtigen Bereich. Die in der Richtlinie 91/440/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 (ABl. Nr. L 237 vom 24. August 1991) zur Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der Gemeinschaft festgelegte gemeinsame Eisenbahnverkehrspolitik beruht auf folgenden Eckpunkten: - Einführung von Marktbedingungen im Schienenverkehr; - Schaffung der Infrastruktur für die Transeuropäischen Netze (TEN); - Gewährleistung der Interoperabilität des transeuropäischen Eisenbahnnetzes, insbesondere des Hochgeschwindigkeitsnetzes, durch technische Harmonisierung; - Öffnung des Transportsektors für die öffentliche Auftragsvergabe. Der Rat stellt in seiner Entschließung fest, daß es notwendig ist, die Politik im Verkehrssektor weiter voranzubringen, und zwar durch eine Bewertung der konkreten Ergebnisse ihrer Durchführung, insbesondere in bezug auf den Zugang zu den Infrastrukturen. Die Entschließung bekräftigt den Willen des Rates, - den Schienenverkehr und den kombinierten Verkehr leistungsfähig und gegenüber den anderen Verkehrsträgern wettbewerbsfähig zu machen und daher die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die Eisenbahnunternehmen eine neue Dynamik entwickeln können; - die angemessenen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Stellung des Schienenverkehrs und des kombinierten Verkehrs im Verkehrssystem der Gemeinschaft ausgebaut werden kann; - darauf hinzuwirken, daß der Schienenverkehr ebenso wie die Binnenschiffahrt und die Seeschiffahrt - insbesondere Kurzstreckendienste - zusammen mit den Partnern des Straßenverkehrs optimal zum Ausbau des kombinierten Verkehrs beiträgt. Dem Ausbau des Eisenbahnverkehrs in den Marktbereichen mit der größten Bedeutung ist Vorrang einzuräumen, dies sind: - der Güterverkehr auf mittleren und langen Strecken, - der Personennahverkehr innerhalb der Ballungsräume sowie der regionale und überregionale Personenverkehr, - der Personenverkehr zwischen Städten, - Hochgeschwindigkeitszüge für die Verbindungen zwischen den europäischen Großstädten. Der Rat fordert die Mitgliedstaaten auf, die Abstimmung zwischen allen Beteiligten im kombinierten Verkehr zu fördern, - damit berufsständische Regeln für alle Beteiligten festgelegt, - Studien, Normung und Innovation erleichert und ein Gedankenaustausch im Vorfeld der Planung der entsprechenden Investitionen in den Mitgliedstaaten ermöglicht werden. An Mitgliedstaaten und Kommission ergeht die Aufforderung, im Rahmen der Interoperabilität des transeuropäischen Eisenbahnnetzes durch fortschreitende technische Harmonisierung insbesondere die Voraussetzungen für eine baldige Erprobung des europäischen Zugsteuerungs- und Zugsicherungssystems zu verbessern. An die Kommission ergeht im übrigen die Aufforderung, folgende Punkte zu prüfen und gegebenenfalls Vorschläge dazu zu unterbreiten: - Anwendung gemeinsamer Grundsätze für die Abgeltung der Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, für die Zuweisung von Fahrwegkapazität der Eisenbahnen und die Berechnung von Wegeentgelten; - Schaffung internationaler Gruppierungen im Sinne der Richtlinie 91/440/EWG, um die Integration des transeuropäischen Eisenbahnnetzes zu fördern.