Skip to main content
European Commission logo print header

Article Category

Inhalt archiviert am 2022-11-18

Article available in the following languages:

DE EN

Bericht des Ausschusses für Entwicklung und Zusammenarbeit zur Mitteilung über Projekte der allgemeinen und beruflichen Bildung in Entwicklungsländern und deren Koordinierung zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten

Der Ausschuß für Entwicklung und Zusammenarbeit des Europäischen Parlaments hat einen Bericht vorgelegt, in dem er Stellung nimmt zur Mitteilung der Kommission über eine verbesserte Koordinierung zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der allgemeinen ...

Der Ausschuß für Entwicklung und Zusammenarbeit des Europäischen Parlaments hat einen Bericht vorgelegt, in dem er Stellung nimmt zur Mitteilung der Kommission über eine verbesserte Koordinierung zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung in Entwicklungsländern. In diesem am 30. Juni 1995 vorgelegten Sitzungsdokument ist ein Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments für eine bessere Koordinierung von Vorhaben der allgemeinen und beruflichen Bildung in Entwicklungsländern enthalten. Die vom 26. September 1994 datierte Mitteilung der Kommission wurde auf eine Aufforderung des Rates vom Mai 1993 hin verfaßt, in der noch einmal die Bedeutung einer nachhaltigen sozialen Entwicklung in den Entwicklungsländern als eines der Hauptziele der Entwicklungspolitik der Gemeinschaft betont wurde. Auf die Notwendigkeit einer besseren Koordinierung auf diesem Gebiet wird auch in drei weiteren Dokumenten hingewiesen, und zwar - dem Vertrag über die Europäische Union; - der Erklärung des Rates und der Mitgliedstaaten im Anschluß an ihre Tagung zur entwicklungspolitischen Zusammenarbeit bis zum Jahre 2000; - dem Kommissionsdokument zu den Verfahrensweisen für die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten auf politischer und operationeller Ebene. Der Ausschuß für Jugend, Bildung und die Medien hat für den Ausschuß für Entwicklung und Zusammenarbeit eine Stellungnahme zu der genannten Mitteilung erarbeitet und ist dabei u.a. zu folgenden Schlußfolgerungen gekommen: - Für die Zusammenarbeit im Entwicklungsbereich sind konkrete Ziele festzulegen, deren Erreichen überwacht und bewertet werden kann; - Die Bedeutung der allgemeinen Grundbildung ist stärker herauszustellen; - Bei allen Vorhaben sollte die allgemeine Grundbildung im Mittelpunkt stehen. Die Kommission wird im übrigen aufgefordert, zu Fragen der allgemeinen und beruflichen Bildung in Entwicklungsländern den Rat von Nichtregierungsorganisationen (NRO), freiwilligen Hilfsorganisationen, gemeinnützigen Organisationen, Gewerkschaften und sonstigen auf diesem Gebiet aktiven Organisationen in umfassendem Maße einzuholen. Der Ausschuß ist der Ansicht, daß der Umsetzung von Vorhaben in jedem Falle eine eingehende Planungsphase vorausgehen muß. Er begrüßt die Entscheidung, daß zur Überprüfung der erreichten Fortschritte jährlich einmal eine Tagung mit den entsprechenden Organisationen durchgeführt werden soll. Abschließend schlägt der Ausschuß vor, daß die Mitgliedstaaten die Möglichkeit prüfen sollten, für die Entwicklungsländer an die Stelle der Schuldentilgung die Gewährung von Hilfe im Bildungsbereich treten zu lassen.