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Inhalt archiviert am 2022-11-18

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EU-Finanzierung von Umweltschutzmaßnahmen für die Transeuropäischen Netze (TEN)

In seiner Antwort auf eine schriftliche Anfrage zur Bereitstellung von Finanzmitteln für Belange des Umweltschutzes im Zusammenhang mit der Planung, der Errichtung und dem Ausbau der Transeuropäischen Netze (TEN) stellte Kommissionsmitglied Ritt Bjerregaard fest, daß speziell ...

In seiner Antwort auf eine schriftliche Anfrage zur Bereitstellung von Finanzmitteln für Belange des Umweltschutzes im Zusammenhang mit der Planung, der Errichtung und dem Ausbau der Transeuropäischen Netze (TEN) stellte Kommissionsmitglied Ritt Bjerregaard fest, daß speziell für den Umweltschutz keine Finanzmittel vorgesehen sind. Die Hauptinstrumente zur Finanzierung der TEN-Vorhaben sind der Strukturfonds (d.h. der Europäische Fonds für regionale Entwicklung), der Kohäsionsfonds, die vorgeschlagene Verordnung über die Gemeinschaftsfinanzierung und die Haushaltslinie der Kommission auf dem Gebiet der TEN sowie die Europäische Investitionsbank (EIB) und der Europäische Investitionsfonds (EIF) in bezug auf Kredite und Kreditbürgschaften. Die auf diese Weise bereitgestellten Finanzmittel sind für Vorstudien und Maßnahmen der technischen Unterstützung gedacht und können bei der Planung und dem Ausbau der TEN auch für eine bessere Berücksichtigung von Umweltbelangen eingesetzt werden. In diesem Zusammenhang ist der Hinweis wichtig, daß es entsprechend den Grundsätzen und Zielen der Umweltpolitik der Gemeinschaft (Sicherung einer dauerhaften Entwicklung und Integration) nicht wünschenswert erscheint, den Aufwand für den Umweltschutz von den anderen Kostenarten zu trennen, die bei der Umsetzung der TEN-Vorhaben entstehen.