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Inhalt archiviert am 2022-11-18

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Umweltrat diskutiert zweite Phase des Finanzierungsinstruments für die Umwelt (LIFE)

Auf der Tagung der europäischen Umweltminister am 6. Oktober 1995 wurde eingehend der Vorschlag für eine Verordnung diskutiert, mit der die Leitlinien für die zweite Phase (1996-1999) des Finanzierungsinstruments für die Umwelt (LIFE) festgelegt werden sollen. Die erste Phase ...

Auf der Tagung der europäischen Umweltminister am 6. Oktober 1995 wurde eingehend der Vorschlag für eine Verordnung diskutiert, mit der die Leitlinien für die zweite Phase (1996-1999) des Finanzierungsinstruments für die Umwelt (LIFE) festgelegt werden sollen. Die erste Phase läuft am 31. Dezember 1995 aus. Bei LIFE handelt es sich um das einzige Finanzierungsinstrument der Gemeinschaft im Umweltbereich. Mit dem Instrument wird das Ziel verfolgt, durch die Finanzierung spezifischer Aktionen auf diesem Gebiet einen Beitrag zur Entwicklung und Umsetzung der Umweltpolitik der Gemeinschaft zu leisten. Mit Hilfe von LIFE können Pilotprojekte und Demonstrationsprogramme in den Genuß der Förderung durch die Gemeinschaft ebenso kommen wie die technische Unterstützung von Drittländern im Mittelmeer- und Ostseeraum. In Auswertung der bisher gesammelten Erfahrungen geht der vorliegende Vorschlag davon aus, daß an der bestehenden Verordnung bestimmte Veränderungen vorgenommen werden müssen, um deren Umsetzung zu vereinfachen. Zu diesen Veränderungen gehört folgendes: Neubestimmung der förderungswürdigen Aktivitäten; - Abtrennung der Verfahren zur Entscheidung über auf den Naturschutz gerichtete Vorhaben von den übrigen Projekten; - Bestimmung neuer Kriterien für die Projektauswahl; - Ausweitung von LIFE auf die assoziierten Länder in Mittel- und Osteuropa. Zu all diesen Vorschlägen führte die Debatte im Rat zu einer positiven Stellungnahme. Der Rat billigte darüber hinaus die Höhe der von der Kommission vorgeschlagenen Finanzmittel (450 Mio. ECU), forderte jedoch, daß der Betrag im Jahre 1997 im Lichte der finanziellen Möglichkeiten und auf der Grundlage der eingereichten Anträge überprüft wird. Ebenfalls diskutiert wurde vom Rat ein Vorschlag zur Änderung der Verordnung 259/93 über den Weitertransport von Abfällen. Ziel ist hierbei das Verbot sämtlicher Ausfuhren von gefährlichen Abfällen in Nicht-OECD-Länder. Zu diesem Vorschlag herrscht im Rat Einmütigkeit. Der Rat äußerte sich weiterhin zu bevorstehenden Konferenzen, auf denen Umweltfragen behandelt werden, so u.a.: - Dritte Paneuropäische Konferenz der Umweltminister, Sofia, 23.-25. Oktober 1995; - Zweite Konferenz der Teilnehmer am Übereinkommen über die Artenvielfalt, Djakarta, 6.-17. November 1995; - Vorbereitung der Konferenz Europa-Mittelmeerraum, Barcelona, 27.-28. November 1995; - Siebente Konferenz der Teilnehmer am Montrealer Protokoll über ozonschichtschädigende Stoffe. Im übrigen wurden auf der Tagung folgende Themen angesprochen: - Bewertung der Umweltverträglichkeit bestimmter Projekte des Privatsektors und der öffentlichen Hand (Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 84/337); - Europäische Umweltbehörde; - Harmonisierung der Rechtsvorschriften über Maßnahmen gegen umweltschädigende Gase und Partikel aus Dieselmotoren (Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 88/77).

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