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Inhalt archiviert am 2022-11-18

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Überwachung der Zuschüsse für Anbau- oder Futteranbauflächen mit Hilfe der Fernerkundung

Art der Ausschreibung: Dienstleistungsauftrag; Gegenstand: Überwachung der Zuschüsse für Anbauflächen durch Fernerkundung; Vergabestelle: Europäische Kommission, GD VI (Landwirtschaft). Beschreibung: Der folgende Text wurde auszugsweise aus der ECHO-Datenbank TED (Tenders Ele...

Art der Ausschreibung: Dienstleistungsauftrag; Gegenstand: Überwachung der Zuschüsse für Anbauflächen durch Fernerkundung; Vergabestelle: Europäische Kommission, GD VI (Landwirtschaft). Beschreibung: Der folgende Text wurde auszugsweise aus der ECHO-Datenbank TED (Tenders Electronic Daily) übernommen. Einzelheiten sind TED, dem Amtsblatt oder den anzufordernden Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen: Ausführungsort: Die folgenden Mitgliedstaaten: Belgien, Deutschland, Griechenland, Spanien, Finnland, Frankreich, Irland, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Vereinigtes Königreich. Auftragsgegenstand: Die Verordnung (EWG) Nr. 3508/92 des Rates vom 27. November 1992 (Amtsblatt Nr. L 355 vom 5. 12. 1992, S. 1), die ein integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem bezüglich bestimmter Zuschußregelungen der Gemeinschaft einrichtet, sieht vor, daß die Überwachung der Zuschüsse für Anbauflächen durch Fernerkundung erfolgt. Die vorgenannten Mitgliedstaaten haben diese Option für zumindest einen Teil ihres Staatsgebietes gewählt. Die Kommission und die Mitgliedstaaten kofinanzieren die an Fremdunternehmen gerichtete Ausschreibung, um durch Fernerkundung die jährlich von den Landwirten gestellten Subventionsanträge für Anbauflächen zu überprüfen. Je nach Mitgliedstaat werden Satellitenbilder und/oder Luftaufnahmen verwendet. Der Auftragnehmer erhält von dem jeweiligen Mitgliedstaat eine Auswahl der zu kontrollierenden Akten mit einer Liste der einzelnen bebauten Parzellen. Er hat den zuständigen Dienststellen dieses Mitgliedstaates die Ergebnisse je Akte, wenn nötig unter Beifügung insbesondere von Dokumentationen und kartographischen Unterlagen, abzuliefern, um so eine Lokalisierung der Parzellen und deren Überprüfung vor Ort zu ermöglichen. Für diese Überprüfung sind die jeweiligen Mitgliedstaaten zuständig. Unterteilung in Lose: Jeder Mitgliedstaat bildet ein Los. Bieter können Angebote für ein Los oder mehrere Lose einreichen. In Einzelfällen können die Mitgliedstaaten die Aufgaben in mehrere Lose aufteilen.