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Beschluß des Rates über den Kurzstrecken-Seetransport

Am 11. März 1996 verabschiedete der Rat der Europäischen Union einen Beschluß über den Kurzstrecken-Seetransport. Damit wurde die Bedeutung der Weiterentwicklung dieses Transportweges in der Europäischen Gemeinschaft hervorgehoben. Der Rat bestätigt die wesentlichen Vorzüge v...

Am 11. März 1996 verabschiedete der Rat der Europäischen Union einen Beschluß über den Kurzstrecken-Seetransport. Damit wurde die Bedeutung der Weiterentwicklung dieses Transportweges in der Europäischen Gemeinschaft hervorgehoben. Der Rat bestätigt die wesentlichen Vorzüge von Kurzstrecken-Seetransporten für die Europäische Union im Vergleich zu Transporten auf dem Landwege, und insbesondere: - Die allgemeine Verfügbarkeit von Laderaum für den Kurzstrecken-Seetransport; - Niedrigerer Energieverbrauch und reduzierte Schadstoffemission in die Atmosphäre; - Potentieller Beitrag zur Entwicklung der außenliegenden Randgebiete der Europäischen Union; - Möglichkeit der Erweiterung von Kurzstrecken-Seetransportwegen bei relativ geringen Infrastrukturkosten. Der Beschluß des Rates bezeichnet das Hauptziel der Planung und Politik der Gemeinschaft auf dem Gebiet des Kurzstrecken-Seetransports als Erreichung eines ausgeglichenen Wachstums dieses Verkehrsträgers, begleitet von positiver und aktiver Integration von Seetransport-Kurzstrecken einschließlich von Zubringerwegen in die intermodale Verkehrsträgerkette. Dieses Ziel soll durch nachfolgende Aktionen verfolgt werden: - Weiterentwicklung der Umweltvorteile des Kurzstrecken-Seetransports; - Förderung (im Interesse aller Benutzer) eines uneingeschränkten, fairen Wettbewerbs zwischen allen Transportmitteln , bei dem jeder Verkehrsträger die vollen Kosten, einschließlich der externen Kosten, trägt; - Sicherstellung des uneingeschränkten und fairen Wettbewerbs unter den Häfen und Reedereien der Gemeinschaft; - Erhöhte Effizienz der Häfen zur Reduzierung der Kosten und der Ladelösch- und Bunkerzeiten; - Nutzung von kombinierten Transporten für die weitere Entwicklung des Kurzstrecken-Seetransports; - Stärkung des Vertrauens von Reedereien und Transportunternehmen auf die Möglichkeiten des Kurzstrecken-Seetransports; - Vereinheitlichung und, wo angebracht, Koordinierung, Harmonisierung und Vereinfachung von Zollabfertigungs- und verbundenen Verwaltungsprozessen in Häfen; - Ermutigung von Initiativen von Reedereien auf dem Gebiet des Kurzstrecken-Seetransports; - Einrichtung und Durchführung von Pilotprojekten auf dem Gebiet des Kurzstrecken-Seetransports und Verbreitung der Ergebnisse; - Unterstützung von Ausbildung, Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet des Kurzstrecken-Seetransports und der Hafenaktivität; - Unterstützung und Erweiterung der Anwendung von Informationstechnologie zur optimalen Entwicklung dieses Transportverfahrens. Der Rat fordert die Kommission zur Unterbreitung von Vorschlägen für spezifische Maßnahmen auf diesen Gebieten auf. Des weiteren werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, die allgemeinen Ziele dieses Beschlusses zu unterstützen und bei der Schaffung eines gemeinschaftlichen Rahmens für die Förderung des Kurzstrecken-Seetransports mitzuwirken. Der Beschluß des Rates folgt auf eine im Juli 1995 verabschiedete Kommunikation der Kommission (COM/92)494, endgültige Ausgabe) über den Kurzstrecken-Seetransport. In diesem Zusammenhang wird in Kürze mit der Vorlage eines Grünbuchs der Kommission über die Internalisierung der externen Transportkosten gerechnet. Außerdem wird unter Beratung mit den Mitgliedstaaten und ihren Seefahrteinrichtungen die Möglichkeit der Abfassung von Richtlinien für die staatliche Unterstützung der Schiffahrt und der Häfen verfolgt.