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Kommissarin Cresson stellt Grünes Papier über Innovation auf Brüsseler Konferenz vor

Frau Edith Cresson, die für allgemeine und berufliche Bildung verantwortliche Europäische Kommissarin, sprach am 23. April 1996 auf einer Konferenz in Brüssel, die auf eine Stimulierung der Diskussion über das kürzlich veröffentlichte Grüne Papier über Innovation abzielte. Di...

Frau Edith Cresson, die für allgemeine und berufliche Bildung verantwortliche Europäische Kommissarin, sprach am 23. April 1996 auf einer Konferenz in Brüssel, die auf eine Stimulierung der Diskussion über das kürzlich veröffentlichte Grüne Papier über Innovation abzielte. Die Konferenz gehörte zu einer Reihe von 17 Konferenzen, die in jedem EU-Mitgliedsstaat undaußerdem in Island und Norwegen durchgeführt werden, um den lokalen Teilnehmern, besonders den Unternehmen, eine Möglichkeit im Innovationsprozess zu vermitteln, ihre Meinungen über das Grüne Papier kundzutun. Frau Cresson begann damit, Europas industrielle und wettbewerbsorientierte Schwächen im Vergleich zu Japan und den USA zu umreissen. Obwohl der EU-Außenhandel größer als der der USA oder der Japans ist, und trotz der Tatsache, daß die EU-Produktivität in den letzten 10 Jahren fast mit der zweifachen Rate der US-Produktivität anstieg, beträgt der Anstieg der Arbeitsplätze in Europa nur ein Drittel von dem der USA. Die Entwicklung der Informationsgesellschaft ist ein lebenswichtiger Bereich, in dem Europa hinter die Konkurrenten zurückgefallen ist. Europas Fähigkeit, den wissentschaftlichen Fortschritt aufzunehmen und Forschungserfolge in kommerzielle Profite zu übersetzen, hat abgenommen, und Europa leidet nun an einem Innovationsdefizit. Bei der Vorstellung des Grünen Papiers über Innovation beleuchtete die Kommissarin die folgenden Hauptbereiche, in denen die europäische Innovation benachteiligt ist: - Ungenügende Finanzierung der Forschung; - Verteilung und Verbreitung von Forschungsbestrebungen, besonders unter den Mitgliedsstaaten; - Ungenügender und unwirksamer Kontakt zwischen wissenschaftlich tätigen Forschern und der Industrie; - Ungünstiges rechtliches und regulatives Umfeld; - Probleme bei der Nutzung der Forschung und dem Patentieren neuer Produkte in der Europäischen Union. Das Grüne Papier präsentiert 130 Aktionsvorschläge, aber die Kommission schlägt weder Prioritäten für deren Durchführung vor, noch präsentiert sie diese als die einzigen Maßnahmen, die vorgenommen werden können. Es ist der Zweck des Grünen Papiers und des Konsultationsprozesses, durch den Kontakt mit den aktiv an Forschung und in der Industrie Beteiligten herauszufinden, welche Maßnahmen in welcher Rangordnung vorgenommen werden können. Es wurden über 20.000 Exemplare des Grünen Papiers in Europa verteilt. Die Kommission hat schon zahlreiche Vorlagen erhalten, die im wesentlichen die von der Kommission erstellte Diagnose der Probleme und deren Angehen unterstützt. Auf der Grundlage dieser Vorlagen sowie der Eigenarbeit der Kommission hat Frau Cresson sechs Hauptziele identifiziert: - Entwicklung von Humanvermögen für Innovation; - Steuerung der Forschung in Richtung Innovation; - Verbesserung der Bedingungen zur Finanzierung von Innovation; - Einführung eines verbesserten rechtlichen und regulativen Umfelds für Innovation; - Entwicklung der Rolle und der Aktivitäten öffentlicher Behörden; - Innovationsstimulierung in den KMU und den Regionen. Nach der Vorstellung der Einzelheiten mehrerer in Belgien durchgeführter Projekte, die die Vorteile koordinierter Maßnahmen zur Stimulierung des Innovationsprozesses aufzeigten, umriß Frau Cresson den Zeitplan für weitere Gemeinschaftsmaßnahmen. Der Konsultationsprozess sollte im Mai 1996 abgeschlossen sein, und anschließend wird die Kommission den Institutionen in der Gemeinschaft im Herbst 1996 einen Aktionsplan übereichen.

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