Skip to main content
European Commission logo print header

Article Category

Nachrichten
Inhalt archiviert am 2022-11-25

Article available in the following languages:

DE EN FR

Einrichtung des Europäischen Wissenschafts- und Technologieobservatoriums

Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) der Kommission hat ein nicht offenes Verfahren zur Einrichtung des Europäischen Wissenschafts- und Technologieobservatoriums (ESTO) gestartet. Die Aufgabe eines solchen Netzes ist die technologische Überwachung zur Ermöglichung eines schn...

Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) der Kommission hat ein nicht offenes Verfahren zur Einrichtung des Europäischen Wissenschafts- und Technologieobservatoriums (ESTO) gestartet. Die Aufgabe eines solchen Netzes ist die technologische Überwachung zur Ermöglichung eines schnellen und zuverlässigen Zugriffs auf technisch-wirtschaftliche Informationen auf dem neuesten Stand einschließlich der Unternehmensstrukturen und Auswirkungen auf die Beschäftigung für alle betroffenen Wirtschaftszweige. Das Observatorium soll wesentliche Informationen schnell erheben und sie in einer kodifizierten Form zugänglich machen, so daß sie von europäischen Entscheidungsträgern der Öffentlichen Hand sowie von anderen betroffenen Handlungsträgern auswertbar sind. Der Vertrag kann in jedem Mitgliedsstaat der Europäischen Union ausgeführt werden, aber die GFS ist insbesondere an der Ausführung in Sevilla, Spanien, oder in Brüssel, Belgien, interessiert. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr ab dem 15.10.1995. Die Laufzeit kann jährlich um ein Jahr verlängert werden, jedoch höchstens um weitere 3 Jahre. Interessierte Teinehmer müssen die Form eines bereits existierenden oder mit dem Ziel der Teilnahme an dieser Ausschreibung gebildeten Netzes von zehn bis zwanzig Partnern haben, Nachunternehmer nicht eingerechnet. Sie müssen außerdem für jeden Partner verwaltungstechnische Angaben machen. Ein Netzmitglied muß zum Koordinator bestimmt werden, der gegenüber der Kommission für die Ausführung des Auftrags verantwortlich ist. Alle Dienstleistungserbringer, die die in der Ausschreibung aufgeführten Verpflichtungen erfüllt haben und für fähig befunden werden, die erforderlichen Dienstleistungen zu erbringen, werden eingeladen, ihre Angebote einzureichen.

Verwandte Artikel