Skip to main content
European Commission logo print header

Article Category

Inhalt archiviert am 2022-11-25

Article available in the following languages:

DE EN FR

Rat unterzeichnet Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit Georgien, Armenien und Aserbaidschan

Im Rahmen der Tagung des Rates Allgemeine Angelegenheiten" am 22. April 1996 in Luxemburg unterzeichnete der Rat Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit den drei kaukasischen Republiken Georgien, Armenien und Aserbaidschan. Zu den Republiken der früheren Sowjetunion, mit...

Im Rahmen der Tagung des Rates Allgemeine Angelegenheiten" am 22. April 1996 in Luxemburg unterzeichnete der Rat Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit den drei kaukasischen Republiken Georgien, Armenien und Aserbaidschan. Zu den Republiken der früheren Sowjetunion, mit denen bisher Partnerschafts- und Kooperationsabkommen abgeschlossen worden sind, gehören Rußland, die Ukraine, Belarus, Moldawien, Kasachstan und Kirgisistan. Nachdem der Rat Verhandlungen mit Usbekistan aufgenommen hat, bleiben nur noch Turkmenistan und Tadschikistan ohne Abkommen. Bis zum Inkrafttreten der Abkommen wird das 1989 mit der UdSSR geschlossene Handels- und Kooperationsabkommen auf die einzelnen Nachfolgestaaten der Sowjetunion angewandt. Die handelspolitischen Bestimmungen der Partnerschafts- und Kooperationsabkommen können durch Interimsabkommen im voraus angewandt werden, von denen die beiden ersten (mit Rußland und der Ukraine) am 1. Februar 1996 in Kraft traten. Partnerschafts- und Kooperationsabkommen sind eine Mischung" aus den üblichen Rahmenabkommen und Europaabkommen". Sie sehen einen institutionalisierten politischen Dialog vor und enthalten ausführliche Bestimmungen über Handel und Investitionen, gewähren aber keine bevorzugte Behandlung. Die Abkommen beziehen sich neben allgemeinen Grundsätzen (Demokratie, Menschenrechte, Marktwirtschaft) auf regionale Zusammenarbeit, Förderung eines politischen Dialogs, Warenverkehr, Arbeitsbedingungen, Niederlassung und Geschäftstätigkeit von Unternehmen, grenzüberschreitende Dienstleistungen und geistiges Eigentum. Sie enthalten darüber hinaus eine Reihe von Bestimmungen über die Zusammenarbeit in den Bereichen von Wirtschaft, Gesetzgebung, Umweltschutz, Wissenschaft, Kultur sowie in anderen Bereichen, zu denen auch die durch das TACIS-Programm zur Verfügunggestellte Finanzierung gehört.

Länder

Armenien, Aserbaidschan, Georgien