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Inhalt archiviert am 2022-11-25

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Vorschlag der Kommission für die Definition eines Universal-Telekommunikationsdiensts

Auf die Initiative von Herrn Martin Bangemann, dem Komissar für Telekommunikation, und in Zusammenarbeit mit Herrn Karel van Miert, dem Kommissar für Wettbewerb, hat die Kommission einen Vorschlag für eine Europäische Richtlinie für offene Netzdienste (ONP) auf dem Gebiet des ...

Auf die Initiative von Herrn Martin Bangemann, dem Komissar für Telekommunikation, und in Zusammenarbeit mit Herrn Karel van Miert, dem Kommissar für Wettbewerb, hat die Kommission einen Vorschlag für eine Europäische Richtlinie für offene Netzdienste (ONP) auf dem Gebiet des Telefon-Sprechverkehrs unterbreitet. Der Entwurf dieser Richtlinie sieht die Überarbeitung einer vorhandenen EU-Richtlinie über ONP (Nr. 95/62/EC) unter Berücksichtigung der vorgesehen vollständigen Liberalisierung des Telekommunikationsmarkts mit Wirkung vom 1. Januar 1998 vor. Der Vorschlag der Kommission enthält bestimmte Vorgaben für einen Telefon-Sprechverkehr-Grunddienst (Universaldienst). Dieser Grunddienst besteht aus einen normalen Telefonanschluß, Telefonbüchern und einem Auskunftsdienst, öffentliche Fernsprecher und gegebenenfalls Sonderdienstleistungen für Behinderte und andere soziale Minderheiten. Er soll allen zu einem erschwinglichen Preis zur Verfügung stehen. Zu den gewünschten zusätzlichen Möglichkeiten gehören aufgeschlüsselte Rechnungen, selektive Sperrmöglichkeiten und Tonwahl (z.B. für die Benutzung von Reservierungs- und Telefon-Bankdiensten). Mobiltelephondienste gehören nicht zu diesem Universaldienst. Die vorgeschlagene Richtlinie berücksichtigt auch Schutzmaßnahmen für den Verbraucher und soll sich auf alle öffentlichen Fernsprechdienste über ein Leitungsnetz erstrecken, einschließlich von Fernsprechdiensten, die von Kabelfernseh-Unternehmen angeboten werden. Ab dem 1. Januar 1998 müssten alle neu installierten Teilnehmeranschlüsse in der Lage sein, fortschrittliche Informationsdienste mit Übertragungsgeschwindigkeiten von mindestens 14'400 Baud handzuhaben. Bestimmte Bestimmungen, darunter auch tarifbezogene Bestimmungen, sollen nur für bestehende Betreiber gelten und mit der Intensivierung des Wettbewerbs abgebaut werden.

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