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Parlamentsbericht betreffend Grünbuch über Urheberrechte in der Informationsgesellschaft

Auf seiner Versammlung am 19. September 1886 in Straßburg nahm das Europäische Parlament einen Bericht über das "Grünbuch über Urheberrecht und verwandte Rechte in der Informationsgesellschaft" an. Der Bericht fordert, daß der Schutz der Rechte von Autoren und verwandten Schu...

Auf seiner Versammlung am 19. September 1886 in Straßburg nahm das Europäische Parlament einen Bericht über das "Grünbuch über Urheberrecht und verwandte Rechte in der Informationsgesellschaft" an. Der Bericht fordert, daß der Schutz der Rechte von Autoren und verwandten Schutzrechte (wie denen bezüglich dem Verleih an Bibliotheken) eine wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung der Informationsgesellschaft bilden soll, ungeachtet der beteiligten Technologien. Der Autor oder Inhaber verwandter Schutzrechte muß in der Lage sein, die Verwendung seiner Werke zu genehmigen und Bedingungen dafür festzulegen. Das Parlament erkennt jedoch an, daß zwischen diesem Schutz und dem Zugang zu Informationen ein Gleichgewicht bestehen muß. Auch die Notwendigkeit zur Harmonisierung von Gesetzen im Bereich des geistigen Eigentums zum Vermeiden von Problemen bezüglich der Funktionsweise des Binnenmarkts wird betont. Der Bericht fordert die Entwicklung von Gesetzgebung im Bereich der Urheberrechte in Rundfunk und Fernsehen und in bezug auf das Internet, um neue Technologien zu berücksichtigen, besonders dann, wenn Informationen in einem anderen Land als dem Senderland empfangen werden.

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