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Inhalt archiviert am 2022-11-25

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Beratender Ausschuß für Sicherheit, Hygiene und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Der beratender Ausschuß für Sicherheit, Hygiene und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz hat neulich seinen 20. Jahresbericht veröffentlicht. Der 1974 gegründete Ausschuß hilft der Kommission bei der Vorbereitung und Umsetzung von Aktivitäten in den Bereichen Sicherheit, Hygiene...

Der beratender Ausschuß für Sicherheit, Hygiene und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz hat neulich seinen 20. Jahresbericht veröffentlicht. Der 1974 gegründete Ausschuß hilft der Kommission bei der Vorbereitung und Umsetzung von Aktivitäten in den Bereichen Sicherheit, Hygiene und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Der Ausschuß besteht aus Vertretern der Mitgliedstaaten sowie der Arbeitgeber und Arbeitnehmer in den einzelnen Mitgliedstaaten. Der Ausschuß übt seine Tätigkeit im allgemeinen durch eine Reihe von Ad-Hoc-Gruppen in relevanten Gebieten, wie z.B. Forschung, aus. Im Laufe des Jahres 1995 verabschiedete der Ausschuß eine Reihe von Stellungnahmen: - zu einem Normungsmandat für CEN über Spezifikationen und Prüfungsbedingungen für bei der Kraftübertragung verwendete feuerfeste Hydraulikflüssigkeiten; - zu Kriterien für Forschungsprojekte in bezug auf Sicherheit, Hygiene und Gesundheit, in Verbindung mit dem Vierten FTE Rahmenprogramm; - zu Vorschlägen im Hinblick auf dringende Forschungsprojekte zur Förderung der Gemeinschaftspolitik, im Bereich Hautschutz. Außerdem wurden im Laufe des Jahres 1995 folgende Themen erörtert: die Umstellung durch die Mitgliedstaaten der Rahmenrichtline über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz; die Einrichtung der Europäischen Behörde für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz; sowie der Vorschlag der Kommission zu einem Programm auf dem Gebiet Sicherheit, Hygiene und Gesundheit am Arbeitsplatz (1996-2000).