Skip to main content
European Commission logo print header

Article Category

Inhalt archiviert am 2022-11-25

Article available in the following languages:

DE EN FR

EU und Korea unterzeichnen Rahmenabkommen

Die Europäische Union und die Republik Korea haben anläßlich einer Sitzung des Rats "Allgemeine Angelegenheiten" am 28. Oktober 1996 das erste Rahmenabkommen über Zusammenarbeit unterzeichnet. Das Abkommen umfaßt Vereinbarungen über politischen Dialog und wirtschaftliche Zusa...

Die Europäische Union und die Republik Korea haben anläßlich einer Sitzung des Rats "Allgemeine Angelegenheiten" am 28. Oktober 1996 das erste Rahmenabkommen über Zusammenarbeit unterzeichnet. Das Abkommen umfaßt Vereinbarungen über politischen Dialog und wirtschaftliche Zusammenarbeit. Ferner sind verschiedene auf den Handel bezogene Belange, wie u.a. geistige Eigentumsrechte, Schiffbau, Normen und Seetransport, erfaßt. Durch das Abkommen soll eine umfangreichere Partnerschaft zwischen der EU und Korea gefördert werden. Im Jahre 1995 war Korea der zehntgrößte Exportmarkt der EU, und die beiden Vertragspartner arbeiten bereits auf einer Reihe von Gebieten zusammen, wie z.B. den Gipfeltreffen zwischen Asien und Europa, der Welthandelsorganisation und der Korean Peninsula Energy Development Organization (KEDO). Darüber hinaus ist Korea neulich der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) beigetreten. Das Abkommen beinhaltet die wirtschaftliche Zusammenarbeit in Bereichen wie der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Verbesserung der Anwendung internationaler Normen und Konformitätsbewertungssysteme, Wissenschaft und Technik, Umwelt und Energie.

Länder

Südkorea