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Inhalt archiviert am 2022-11-28

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Entschließung des Rats zur Ausschöpfung des Potentials von KMU

Der Rat der Europäischen Union hat eine Entschließung zur "vollen Ausschöpfung des Potentials von kleinen und mittleren Unternehmen, einschließlich Kleinstunternehmen und Handwerk, durch ein integriertes Konzept zur Verbesserung des Unternehmensumfelds und zur Unternehmensförd...

Der Rat der Europäischen Union hat eine Entschließung zur "vollen Ausschöpfung des Potentials von kleinen und mittleren Unternehmen, einschließlich Kleinstunternehmen und Handwerk, durch ein integriertes Konzept zur Verbesserung des Unternehmensumfelds und zur Unternehmensförderung" verabschiedet. In seiner Entschließung bemerkt der Rat, daß viele Gemeinschaftsaktionen und -programme diesen Unternehmen verglichen mit deren Anteil an der Wirtschaftstätigkeit und ihrem Beschäftigungspotential nach wie vor trotz Maßnahmen zur Verbesserung des administrativen und ordnungspolitischen Unternehmensumfelds für KMU nicht in ausreichendem Umfang zugute kommen. Der Rat ersucht deshalb die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission, in Konsultation untereinander zu prüfen, inwieweit das Unternehmensumfeld für die KMU verbessert werden kann, und zwar durch den Abbau von strukturellen Hemmnissen für die Entwicklung der KMU, die aus rechtlichen, finanziellen, administrativen und ordnungspolitischen Rahmenbedingungen resultieren. Es werden eine Anzahl spezifischer Vorschläge für Aktionsbereiche aufgeführt, darunter der Austausch von Informationen und "besten Praktiken" zwischen Mitgliedstaaten, die Verbesserung der Ausbildungsmöglichkeiten für KMU und das Ermöglichen ihres Zugangs zu Informationen sowie die weitere Bemühung um die Vereinfachung administrativer Bedingungen und die Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln. Der Rat betont ferner die Bedeutung von Klein- und Kleinstunternehmen und weist darauf hin, daß ihnen eine zentrale Rolle bei der Entwicklung und Schaffung von Arbeitsplätzen im lokalen Rahmen zufällt. Die Entschließung ersucht die Mitgliedstaaten und die Kommission, im Rahmen der bestehenden Gemeinschaftsmaßnahmen den besonderen Bedürfnissen und Prioritäten von Klein- und Kleinstunternehmen Rechnung zu tragen. Im besonderen ersucht sie die Kommission, ihre Einbeziehung als Subunternehmer in die späteren Projektphasen gemeinschaftlicher FTE-Programme zu fördern.