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Kommission umreißt wissenschaftliche Ziele des Fünften Rahmenprogramms

Am 12. Februar 1997 verabschiedete die Europäische Kommission ihr neuestes Arbeitsdokument über das Fünfte Rahmenprogramm, in dem sie ihre Vorschläge für wissenschaftlichen und technologischen Inhalt und Ziele des Programms darlegt. Dieses zweite Arbeitsdokument ergänzt das i...

Am 12. Februar 1997 verabschiedete die Europäische Kommission ihr neuestes Arbeitsdokument über das Fünfte Rahmenprogramm, in dem sie ihre Vorschläge für wissenschaftlichen und technologischen Inhalt und Ziele des Programms darlegt. Dieses zweite Arbeitsdokument ergänzt das im November 1996 verabschiedete Dokument, das sich auf die Struktur des Programms konzentrierte. Die Kommission plant, Ende März 1997 einen offiziellen Vorschlag für eine Entscheidung über das Fünfte Rahmenprogramm vorzulegen mit dem Ziel, das Programm Anfang 1999 einsatzfähig zu haben. Die rechtlichen und finanziellen Perspektiven werden in dieser Endphase behandelt werden. Das neue Arbeitsdokument bestätigt das Konzept, die Struktur des Programms auf sechs Hauptprogrammen zu basieren, das in der im Juli 1996 verabschiedeten Kommunikation "Die Zukunft erfinden" umrissen ist. Dies würde drei spezifische Programme umfassen: - Die lebende Welt und das Ökosystem; - Benutzerfreundliche Informationsgesellschaft; - Wettbewerbsfähiges und nachhaltiges Wachstum. Diese spezifischen Programme würden von drei horizontalen Programmen ergänzt werden auf den Gebieten internationale Kooperation, Innovation und Teilnahme von KMU sowie Verbesserung des Humanpotentials. Die Kommission beabsichtigt, daß sich das Fünfte Rahmenprogramm wesentlich von früheren Rahmenprogrammen unterscheiden soll. Insbesondere sollte es europäische Forschungsanstrengungen auf eine kleinere Anzahl von Themen konzentrieren, die mit den hauptsächlichen wirtschaftlichen und sozialen Erfordernissen der Union übereinstimmen. Zu diesem Zweck würde sich jedes der drei spezifischen Programme aus einer Reihe von "Schlüsselaktionen" zusammensetzen. Frau Edith Cresson, die für Forschung zuständige Kommissarin, präsentierte das Dokument am 13. Februar 1997 der Plenarversammlung des beratenden Ausschusses der Kommission für industrielle Forschung und Entwicklung. Mit den Worten der Kommissarin "ist das Ziel dieser Schlüsselaktionen, die Ressourcen einer breitgefächerten Palette von Disziplinen, Wissen und Technologien bezüglich der betreffenden Themen als Teil eines umfassenden Ansatzes zu mobilisieren und zusammenzubringen. Diese Bemühungen sollten sich auf die wissenschaftlichen, technologischen und sozialen sowie wirtschaftlichen Engpässe konzentrieren, die das Erreichen dieser Ziele beeinflussen". Die bei den Themen jeweils identifizierten Schlüsselaktionen seien: - Lebende Welt und Ökosystem: . Gesundheit und Ernährung; . Bekämpfung von Virus- und ansteckenden Krankheiten; . Die "Zellenfabrik"; . Wasserbewirtschaftung und Wasserqualität; . Umwelt und Gesundheit; .Neue ländliche und Postbezirke; - Informationsgesellschaft: . Dienste für den Bürger; . Elektronischer Handel und neue Arbeitsmethoden; . Multimedia-Inhalt; . Wesentliche Technologien und Infrastrukturen; - Wettbewerbsfähiges und nachhaltiges Wachstum: . Produkte, Verfahren, Organisation; . Nachhaltige Mobilität und Intermodalität; . Neue Perspektiven in der Luftfahrt; . Meerestechnologien; . Fortgeschrittene Energiesysteme und -dienstleistungen; . Die Stadt der Zukunft. Zusätzlich zu diesen Schlüsselthemen würde jedes Programm auch eine Reihe allgemeiner Tätigkeiten für die Entwicklung von generischen Technologien und Grundlagenforschung enthalten, um die Notwendigkeit zur Erhaltung und Weiterentwicklung der allgemeinen wissenschaftlichen und technologischen Kapazität der EU zu behandeln. Auch die Unterstützung für Forschungsinfrastrukturen in Europa würde neu untersucht werden. Dieses Konzept beruhe auf den aus dem Vierten Rahmenprogramm gezogenen Schlußfolgerungen und besonders auf von den Task Forces gewonnenen Erfahrungen sowie auf Beobachtungen aus der Fünfjahresbewertung der Rahmenprogramme. Durch Verringern der Anzahl von Programmen werde die Koordination der Forschungsanstrengungen wesentlich verbessert werden. Auch werde die Koordinierung zwischen den drei Themenprogrammen und den horizontalen Programmen viel enger sein. Aufgrund der geringeren Zahl von Programmen und der allmählichen Zuteilung von Finanzmitteln, die es möglich mache, jederzeit Mittel für unvorhergesehene Bedarfsfälle (wie das 1996 entstandene Problem betreffend BSE und spongiforme Enzephalopathien) zu mobilisieren, besäße das Fünfte Rahmenprogramm auch eine viel größere Flexibilität. Die vorgeschlagenen Maßnahmen im Fünften Rahmenprogramm basierten auf dem Grundsatz führender wissenschaftlicher und technologischer Qualität, der Relevanz für die Ziele von Politiken der Europäischen Union und europäischem Mehrwert. Diese Maßnahmen würden sich eindeutig auf die wirtschaftlichen und sozialen Erfordernisse der Union und die Erwartungen ihrer Bürger konzentrieren. Besondere Aufmerksamkeit würden Innovation, die Nutzung der Forschungsergebnisse und die Teilnahme von KMU erhalten (beispielsweise Maßnahmen für die Ermöglichung des Zugangs zu Venture-Kapital zum Zweck der besseren Nutzung von Forschungsergebnissen und Unterstützung für die Schaffung innovativer Unternehmen). Dies sei unbedingt erforderlich, da die Kommission beobachte, daß das wirkliche Problem in Europa in der Übertragung von Forschungsergebnissen auf die Nutzung durch Märkte liege. Hinsichtlich internationaler Kooperation lege dieses Arbeitspapier Ziele für Kooperation mit verschiedenen Ländern auf der Grundlage des beidseitigen Nutzens und der Stärkung von europäischem wissenschaftlichem Wissen und Wettbewerbsfähigkeit dar. Gleichermaßen lege das Dokument hinsichtlich der Verbesserung des Humanpotentials fünf Maßnahmenreihen dar zur Unterstützung und Entwicklung von Humanressourcen in Europa sowie zur Entwicklung der Sensibilisierung der Öffentlichkeit bezüglich der Wissenschaft.

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