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Inhalt archiviert am 2022-11-28

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Umweltmaßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung in Entwicklungsländern

Der Rat der Europäischen Union hat eine Verordnung über Umweltmaßnahmen in Entwicklungsländern in Verbindung mit nachhaltiger Entwicklung verabschiedet. Die Verordnung bietet ein Rahmenwerk für die Gemeinschaft zur Unterstützung von Umweltmaßnahmen in Entwicklungsländern. Die...

Der Rat der Europäischen Union hat eine Verordnung über Umweltmaßnahmen in Entwicklungsländern in Verbindung mit nachhaltiger Entwicklung verabschiedet. Die Verordnung bietet ein Rahmenwerk für die Gemeinschaft zur Unterstützung von Umweltmaßnahmen in Entwicklungsländern. Diese Hilfe erfolgt in Form von finanzieller oder technischer Unterstützung. Auf diese Weise sollen Entwicklungsländer dazu ermutigt werden, Umweltschutzkonzepte und Konzepte nachhaltiger Entwicklung in den Alltag einzubinden. Die im Rahmen der Verordnung gegebene Unterstützung dient zur Ergänzung und Verstärkung der mit Hilfe anderer Instrumente zur Zusammenarbeit an Entwicklungsprojekten gebotenen Unterstützung. Die im Rahmen der Verordnung zu unterstützenden Aktivitäten sind u.a.: - Unterstützung von Entwicklungsländern bei der Ausarbeitung und Realisierung nationaler Strategien zur nachhaltigen und gerechten Entwicklung. - Verbesserung von Politiken und Praktiken bezüglich Bewirtschaftung und Schutz von Ökosystemen; - Erhaltung der biologischen Vielfalt; - Schutz von Gebieten, die starker Umeltbelastung ausgesetzt sind bzw. transregionaler Ökosysteme; - Verbesserung der in Bezug auf Bodenschutz und Landwirtschaft angewandten Praktiken; - Verbesserung der Umwelt sowie der Regionalplanung; - Anwendung und Transfer von Technologien gemäß den lokal vorherrschenden Einschränkungen und Erfordernissen; - Aktivitäten zur Unterbindung von Emissionen mit schädlichen Auswirkungen auf das Klima; - Erleichterung der Anpassung von Fertigungsverfahren in Entwicklungsländern und stärkere Sensibilisierung in Bezug auf die Auswirkungen umwelttechnischer Einschränkungen auf den Handel; - Stärkere Sensibilisierung der Lokalbevölkerung in Bezug auf das Konzept nachhaltiger Entwicklung; - auf den Schutz von Ökosystemen und Habitaten sowie auf die Erhaltung biologischer Vielfalt ausgerichtete Initiativen. Ein Gesamtbudget von max. ECU 45 Mio. wird im Rahmen der Verordnung für Projekte zur Verfügung gestellt. Zu den unterstützten Projekten gehören Pilotprojekte, die Festlegung von Leitlinien und operativen Werkzeugen, Studien über Umweltauswirkungen sowie Bestandsaufnahmen und statistische Arbeit.