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Inhalt archiviert am 2022-11-28

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Kommission verbietet Verwendung von TSE-Risikomaterial

Die Europäische Kommission hat eine Entscheidung erlassen, die die Verwendung von Material verbietet, bei dem die Möglichkeit der Übertragung transmissibler spongiformer Enzephalopathien (TSE) besteht. Diese am 30. Juni 1997 verabschiedete Entscheidung verbietet die Verwendun...

Die Europäische Kommission hat eine Entscheidung erlassen, die die Verwendung von Material verbietet, bei dem die Möglichkeit der Übertragung transmissibler spongiformer Enzephalopathien (TSE) besteht. Diese am 30. Juni 1997 verabschiedete Entscheidung verbietet die Verwendung des im nachfolgenden spezifizierten Risikomaterials in der EU für alle Zwecke außer für Lehr- und Forschungszwecke: - Schädel, einschließlich Gehirn, Augen, Mandeln und Wirbelsäule von: . Rindern über 12 Monate alt; . Schafen und Ziegen über 12 Monate alt oder bei denen ein permanenter Schneidezahn das Zahnfleisch durchbrochen hat; - Die Milz von Schafen und Ziegen. Angaben über die Vernichtung des spezifizierten Risikomaterials und die Kontrolle zur Gewährleistung der Einhaltung dieser Entscheidung, die am, 1. Januar 1998 in Kraft tritt, sind Bestandteil der Entscheidung.

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