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Inhalt archiviert am 2022-11-28

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Gemeinsame PHARE - INTERREG-Projekte in der Ostseeregion

Die Europäische Kommission hat mit der gemeinschaftlichen INTERREG-Initiative eine Aufforderung zur Unterbreitung von Vorschlägen im Rahmen des PHARE-Programms für grenzüberschreitende Kooperation in der Ostseeregion bekanntgemacht. Lokal- und Regionalbehörden und/oder deren ...

Die Europäische Kommission hat mit der gemeinschaftlichen INTERREG-Initiative eine Aufforderung zur Unterbreitung von Vorschlägen im Rahmen des PHARE-Programms für grenzüberschreitende Kooperation in der Ostseeregion bekanntgemacht. Lokal- und Regionalbehörden und/oder deren für grenzüberschreitende Verbände zuständige Organe werden zur Unterbreitung entsprechender Vorschläge aufgefordert. Anträge von Lokalpartnerschaften wie z.B. Entwicklungsorganisationen, Handelskammern, nichtstaatliche Organe usw. werden besonders gefördert. Mindestens zwei Partner müssen an einem Projekt beteiligt sein, und wenigstens ein Partner muß aus einem Gebiet kommen, daß sich im Rahmen des INTERREG-Programms für den Ostseeraum qualifiziert. (Die für das PHARE-Programm in Frage kommenden Länder sind: Ganz Estland, Lettland und Lithauen, sowie die "Vojewode"-Küstengebiete in Polen - Szezcin, Koszalin, Slupsk, Gdansk, Elblag, Olsztyn, Suwalki). Zu den in Frage kommenden Aktivitäten zählen im Prinzip Aktionen in allen Bereichen, für die die Lokal-/Regionalbehörden zuständig sind. Dazu gehören Umwelt, Entwicklung des Personalwesens, wirtschaftliche Entwicklung und Tourismus, Verkehr, Entwicklung von ortsgebundenen Diensten, Lokalpolitik, Kultur und Aufbau der Institutionen. Der Abschluß von Projekten wird innerhalb von 18 Monaten nach der Genehmigung der Mittel erwartet. Der normale Mindestzuschuß aufgrund dieser Aufforderung zur Unterbreitung von Vorschlägen beträgt 100.000,- ECU und die Mehrzahl der Zuschüsse liegen in einer Größenordnung von 100.000 bis 300.000 ECU. Zuschüsse von mehr als 500.000 ECU sind selten. Der Zuschuß darf einen Betrag von 80 % der Gesamtkosten des Projekts nicht überschreiten. Anträge auf Bezuschussung mit unter 100.000,-ECU sind über die gesonderte PHARE-Kleinprojektinitiative für Ostseegebiete zu beantragen. Es wird darauf hingewiesen, daß sich diese Aufforderung zur Unterbreitung von Vorschlägen nur auf das PHARE.Programm bezieht. Anträge auf zusätzliche Finanzierung mit Mitteln aus der INTERREG-Initiative sind gesondert zu stellen. Anträge auf Finanzierung mit PHARE-Mitteln können vor oder nach der Beantragung von INTERREG-Mitteln gestellt werden. Eine Bezuschussung mit PHARE-Mitteln setzt die Gewährung eines INTERREG-Zuschusses voraus. Informationspakete erhalten Sie von: BPF PHARE-INTERREG Information Office Wellington House 31-34 Waterloo Street Birmingham B2 5TJ United Kingdom Tel. +44-121-2002737; Fax +44-121-2002370 E-mail: bspf@dial.pipex.com

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