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Inhalt archiviert am 2022-11-28

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Förderung grenzüberschreitender Gemeinschaftsunternehmen von KMU durch die Kommission

Die Europäische Kommission hat die Initiative "Joint European Venture" (JEV) eingerichtet mit dem Ziel, KMU bei der Gründung grenzüberschreitender Gemeinschaftsunternehmen in der Gemeinschaft zu unterstützen. Diese Initiative soll die Zahl der KMU, die außerhalb ihres eigenen ...

Die Europäische Kommission hat die Initiative "Joint European Venture" (JEV) eingerichtet mit dem Ziel, KMU bei der Gründung grenzüberschreitender Gemeinschaftsunternehmen in der Gemeinschaft zu unterstützen. Diese Initiative soll die Zahl der KMU, die außerhalb ihres eigenen Mitgliedstaats investieren, vergrößern. Im Rahmen der Initiative können von mindestens zwei KMU in unterschiedlichen Mitgliedstaaten neu gegründete Gemeinschaftsunternehmen einen Gemeinschaftsbeitrag zur Deckung einiger der zusätzlich anfallenden Ausgaben beantragen. Der Höchstbetrag des Beitrags für jedes Vorhaben ist 100.000 ECU, der sich aus bis zu 50 % der beitragsfähigen Ausgaben und bis zu 10 % des Gesamtbetrags der durchgeführten Investitionen zusammensetzt. Beitragsanträge sind durch ein Netz von Finanzinstituten, das sich aus auf die Investitionsfinanzierung spezialisierten Instituten zusammensetzt, an die Kommission zu senden. Das entsprechende Netz wird im Rahmen einer Aufforderung zur Interessenbekundung, die im Amtsblatt veröffentlicht wird, eingerichtet werden.

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