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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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Bewertung der Programme PHARE und TACIS

Die Europäische Kommission, GD IA, hat einen Aufruf zur Interessenbekundung bezüglich technischer Unterstützung für die Bewertung der EG-Programme für technische Unterstützung für mittel- und osteuropäische Länder (PHARE) und die Neuen Unabhängigen Staaten (TACIS) veröffentlic...

Die Europäische Kommission, GD IA, hat einen Aufruf zur Interessenbekundung bezüglich technischer Unterstützung für die Bewertung der EG-Programme für technische Unterstützung für mittel- und osteuropäische Länder (PHARE) und die Neuen Unabhängigen Staaten (TACIS) veröffentlicht. Ziel dieser Ausschreibung ist es, eine Liste mit Dienstleistungserbringern zu erstellen, die die in dieser Ausschreibung genannten Kriterien erfüllen und die zur Teilnahme an einer nicht öffentlichen Ausschreibung aufgefordert werden. Die zu erbringenden Dienstleistungen beinhalten: - 1. den Entwurf geeigneter Methodologien für die Bewertung von PHARE/TACIS-Länder-Programmen, sektoriellen Programmen und Kooperationsmitteln; - 2. den Entwurf geeigneter Methodologien für die Auswertung von PHARE/TACIS-Programmen für den institutionellen Aufbau; - 3. Erweiterung der internen Kapazität der Kommission bezüglich der Verwendung von Leistungsindikatoren; - 4. Entwicklung von Länder- und sektoriellen Analysen als vorbereitende Massnahmen für das Verfassen von Verdingungsunterlagen für Bewertungsstudien; - 5. Analysen von Länder- und sektoriellen Programmen für technische Unterstützung als vorbereitende Massnahmen für das Verfassen von Verdingungsunterlagen für Bewertungsstudien. Die Arbeiten sind von einem Team zu erbringen, das aus drei Sachverständigen (einem leitendem Sachverständigen und zwei Assistenten) besteht. Die Auftragserteilung erfolgt jeweils für eine Dauer von 12-14 Monaten gemäss den Anforderungen, die durch das Programm für Bewertungstätigkeiten 1998-1999 entstehen sowie gemäss spezifischen Anforderungen von Beamten der Kommission. Es werden nur Verträge mit Unternehmen abgeschlossen; demzufolge werden nur Unternehmen zur Einreichung von Angeboten aufgefordert und individuelle Sachverständige müssen entweder ihr eigenes Unternehmen gründen oder am Angebot eines anderen Unternehmen teilnehmen.